Remscheid, Rostock, Oberiglbach, Cottbus
OK, ich versuch die Sachlage mal ein wenig auf zu dröseln.
Ich bin derzeit in Remscheid gemeldet und habe dort auch eine Wohnung. Ich arbeite derzeit über Zeitarbeit in der Nähe von Passau und habe ein "möbliertes Zimmer" in Oberiglbach.
Meine Freundin wohnt in Cottbus und arbeitet derzeit in Rostock, wo sie auch eine kleine Wohnung hat.
Auf kurz oder lang möchte/werde ich zu ihr ziehen.
Die Wohnung in Remscheid wird aufgelöst oder selber möbliert vermietet.
Nun ist allerdings die Frage. Wenn ich die Wohnung in Remscheid aufgebe ( also komplett ausziehe ) und mich ummelde ( entweder nach Rostock [ was mir lieber wäre ] oder nach Cottbus ) ob dann entweder Rostock/Cottbus oder Oberiglbach ( wo ich mich hauptsächlich aufhalte ) als Zweitwohnsitz gewertet wird und ich mich dann hier auch melden muss >>
Dieses Gesetz ist sehr verwirrend und macht es Berufspendlern ( zumindest denke ich das ich das noch bin ) sehr schwierig macht.
Desweiteren wäre für mich die Frage wie sich das ganze dann hinterher steuerlich für mich geltend macht >>
Gruß
Pierre
Remscheid, Rostock, Oberiglbach, Cottbus
Das Problem dürfte hier sein, dass das Melderecht keine besondere Rücksicht auf Zeitarbeiter nimmt und für diesen Personenkreis, wenn volljährig und alleinstehend, unzumutbar werden kann, Nicht weil es schwierig ist, sondern weil es immer zu unbegriedigenden Ergebnissen führt. Die ZWSt verschärft das noch.
Ob überhaupt und wenn ja, wie Du in Oberiglbach bzw. Remscheid melderechtlich zu erfassen bist, hängt von der voraussichtlichen Dauer des Aufenthalts ab (bei mehr als 2 Monaten besteht in BY Meldepflicht).
Wenn Du in Remscheid mit Nebenwohnung zu registrieren bist, fällt dort ZWSt an. So wie du das schreibst, klingt es für mich fast so, als wärst in Remscheid überhaupt nicht mehr wohnhaft (und dort damit nicht mehr meldepflichtig).
Wenn Du in Cottbus/oder Rostock bei Deiner Freundin einziehst – aber nicht, wenn Du sie dort nur besuchst – bist Du in der entsprechenden Stadt meldepflichtig. Wenn Du in Cottbus/Rostock bei Deiner Freundin einziehst – aber nicht, wenn Du sie dort nur besuchst – bist Du in der entsprechenden Stadt meldepflichtig. Ob überhaupt und wenn ja, wie Du dort melderechtlich zu erfassen bist, hängt von der Meldepflicht in Oberiglbach ab. »
» Desweiteren wäre für mich die Frage wie sich das ganze dann hinterher » steuerlich für mich geltend macht >>
Das ist vermutlich eine Frage der Einkommensteuer (Doppelte Haushaltsführung), die den Rahmen dieses Forums sprengt.