ZWS Köln, Erstwohnsitz Wuppertal
Hallo,
ich habe nach 5jahren Mietzeit bei einer Warmmiete von 250€ mtl. in Köln auch die Papiere zur ZWS bekommen.
Ich habe neben dem Vollzeitstudium in Köln gearbeitet, war hier sogar in der Kommunalpolitik u damit nachweislich mehrheitlich in Köln. (Besonders ärgerlich für mich, da mir der OB Jürgen Roters persönlich versprochen hat, die ZWS für Studenten abzuschaffen).
Wie stehen meine Chancen, da noch rauszukommen> Falsche Beratung beim ersten Anmelden, daher rückwirkend ummelden> Ab April wohne ich nicht mehr in Köln, könnte ich nicht einfach sagen, dass ich schon länger nicht mehr Kölner bin>
Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus!
ZWS Köln, Erstwohnsitz Wuppertal
» die Papiere zur ZWS bekommen.
Das heißt vermutlich: Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung.
Wenn Du das vorwiegende Nutzen der Kölner Wohnung mit harten Fakten nachweisen kannst, dürfte es zwar Probleme mit der Verwaltung, aber keine Zweitwohnungsteuer geben. Vollzeitstudium und kommunalpolitische Tätigkeit allein sind allerdings keine harten Fakten. Immer bei der Wahrheit bleiben. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du melderechtlich falsch registriert warst, müsste das – so BVerwG – eigentlich reichen. Dazu gibt es hier im Forum schon genügend Beiträge.
Achtung: ZWSt gibt es auch in Wuppertal
» Besonders ärgerlich für mich, da mir der OB Jürgen Roters persönlich versprochen hat, die ZWS für Studenten abzuschaffen).
Warum Du das ärgerlich findest, verstehe ich nicht. Denn wenn Du in der Kommunalpolitik tätig warst, müsstest Du doch wissen, dass solche Versprechen (insbesondere in Köln>) nichts wert sein dürften. Vor alen Dingen dann, wenn dem OB die vertiefenden Informationen zur Sache fehlen.
ZWS Köln, Erstwohnsitz Wuppertal
» » Besonders ärgerlich für mich, da mir der OB Jürgen Roters persönlich
» versprochen hat, die ZWS für Studenten abzuschaffen).
» Warum Du das ärgerlich findest, verstehe ich nicht. Denn wenn Du in der
» Kommunalpolitik tätig warst, müsstest Du doch wissen, dass solche
» Versprechen (insbesondere in Köln>) nichts wert sein dürften. Vor alen
» Dingen dann, wenn dem OB die vertiefenden Informationen zur Sache fehlen.
Für mich stellt sich vor allem die Frage, wieso die Stadt Köln trotz immer noch unsicherer Satzungslage bis min. 2008 jetzt plötzlich darauf kommt, flächendeckend rückwirkend einzufordern.
Und das trotz diametral entgegengesetztem Wahlversprechen: http://www.ksta.de/html/artikel/1242833543352.shtml
Ich hoffe, über die rückwirkende Anmeldung mit Köln als Erstwohnsitz aus der Sache rauszukommen, werde aber bevor es im Aug ins Ausland geht, weiter versuchen, die Sache politisch voranzubringen. Kann ja nicht sein..
ZWS Köln, Erstwohnsitz Wuppertal
» Und das trotz diametral entgegengesetztem Wahlversprechen:
Naja,
1. das war vor der Wahl,
2. hat er gesagt „ich will“ und nicht „ich werde“,
3. darf er es m.E. überhaupt nicht,
4. das wusste er (Unterstellung),
5. glaubhaft klang das eh nicht.
Und was heißt „unsichere Satzungslage“ – die Satzung war verfassungswidrig, sie ist es immer noch, und sie wird es immer bleiben (oder es gibt keine ZWSt mehr in Köln). Das hat in der Vergangenheit keinen Verantwortlichen interessiert, das interessiert niemanden und wird niemanden interessieren. Man könnte glatt resignieren, wenn man kleinmütig (oder realistisch) wäre.
» Ich hoffe, über die rückwirkende Anmeldung mit Köln als Erstwohnsitz aus der Sache rauszukommen, ...
Rückwirkende Ummeldung von Neben- in Hauptwohnung ist das eine und u.U. nicht erreichbar bzw. nicht zielführend. Unrichtige melderechtliche Verhältnisse sind das andere. Wenn der Steuerbescheid erst Mal da ist, hilft eh nur die Klage beim VG, wenn es nicht vorbei sein soll. Beim Ausfüllen der Steuererklärung aufpassen.
» Kann ja nicht sein.
Ist aber so.
ZWS Köln, Erstwohnsitz Wuppertal
Hallo,
ich war heute in der Meldehalle u habe mich erstmal mit dem Erstwohnsitz in Köln gemeldet. Eine rückwirkende Ummeldung des Erstwohnsitzes bis 2006 sei nur nach Antrag möglich.
In diesem soll nachgewiesen werden, dass ich mich mehrheitlich in Köln aufgehalten habe, was für mich überhaupt kein Problem darstellt.
Die Dame sagte aber, dass meine Beantragung eines Reisepasses in Wuppertal vor knapp 3Wochen ein KO-Kriterium sei, da ich hierdurch quasi indirekt meinen Erstwohnsitz bestätigt hätte.
Ändert die Beantragung eines Reisepasses etwas an meinem melderechtlichen Status>Klingt für mich nicht plausibel.
Gruß
ZWS Köln, Erstwohnsitz Wuppertal
1. Wenn Du Dich jetzt mit Hautwohnung (meine Übersetzung für das Unwort Erstwohnsitz) in Köln hast registrieren lassen, bis Du zwangsläufig in W mit Nebenwohnung registriert. D.h., dass Du irgendwann, vielleicht auch in 4-5 Jahren, eine Anfrage zur ZWSt von W bekommst.
2. Die unterschiedlich dummen Antworten des Einwohnermeldeamtes sind mir bekannt. Deswegen hatte ich Dir ja auch geschrieben:
"Rückwirkende Ummeldung von Neben- in Hauptwohnung ist das eine und u.U. nicht erreichbar bzw. nicht zielführend. Unrichtige melderechtliche Verhältnisse sind das andere. "
Wenn der Steuerbescheid erst Mal da ist, hilft eh nur die Klage beim VG, wenn es nicht vorbei sein soll. Vom Ergebnis her ist die Antwort aber nicht falsch. Es gibt noch mehrere Gründe, warum eine rückwirkende Änderung der HW nicht möglich sein sollte.
3. Aber Du hast ja nicht behauptet, in W nicht mit HW registriert gewesen zu sein (das war sozusagen amtlich bestätigt), sondern dass diese Registrierung falsch war (s. 2.) – ein kleiner, aber entscheidender Unterschied.
4. Aber für „Die Dame sagte aber …“ kannst Du Dir nichts kaufen. Lasse es Dir schriftlich geben.
Es bleibt dabei:
Beim Ausfüllen der Steuererklärung aufpassen.
ZWS Köln, Erstwohnsitz Wuppertal
Danke für die Antwort!
» 1. Wenn Du Dich jetzt mit Hautwohnung (meine Übersetzung für das Unwort
» Erstwohnsitz) in Köln hast registrieren lassen, bis Du zwangsläufig in W
» mit Nebenwohnung registriert. D.h., dass Du irgendwann, vielleicht auch in
» 4-5 Jahren, eine Anfrage zur ZWSt von W bekommst.
1. Der Wuppertaler Wohnsitz wurde von der Sachbearbeiterin gelöscht.
2. Miete bezahle ich im Haus meiner Eltern keine. Die Berechnungsgrundlade will ich mal sehen.
» 2. Die unterschiedlich dummen Antworten des Einwohnermeldeamtes sind mir
» bekannt. Deswegen hatte ich Dir ja auch geschrieben:
» "Rückwirkende Ummeldung von Neben- in Hauptwohnung ist das eine und u.U.
» nicht erreichbar bzw. nicht zielführend. Unrichtige melderechtliche
» Verhältnisse sind das andere. "
Rückwirkende Ummeldungen mit erfolgreicher Vermeidung der ZWST sind hier in Köln oft dokumentiert: http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/forum/board_entry.php>id=5327&PHPSESSID=32fevn...
Warum sollte das in meinem Fall nicht klappen>
» Wenn der Steuerbescheid erst Mal da ist, hilft eh nur die Klage beim VG,
» wenn es nicht vorbei sein soll. Vom Ergebnis her ist die Antwort aber nicht
» falsch. Es gibt noch mehrere Gründe, warum eine rückwirkende Änderung der
» HW nicht möglich sein sollte.
Die da wären>Ich kann ja lückenlos nachweisen, dass mein Lebensmittelpunkt die Stadt Köln war.
» 3. Aber Du hast ja nicht behauptet, in W nicht mit HW registriert gewesen
» zu sein (das war sozusagen amtlich bestätigt), sondern dass diese
» Registrierung falsch war (s. 2.) – ein kleiner, aber entscheidender
» Unterschied.
Hatte ich versucht, ihr zu erklären, davon wollte sie nichts wissen. Faktisch ändert das auch m.E. nichts.
» Es bleibt dabei:
» Beim Ausfüllen der Steuererklärung aufpassen.
Ich werde einen Antrag auf rückwirkende Ummeldung stellen und dem Kassenamt als Kopie schicken. Mal schauen was dann passiert.
Teilweise könnten die Beträge ja fast verjährt sein..
ZWS Köln, Erstwohnsitz Wuppertal
» 2. Miete bezahle ich im Haus meiner Eltern keine. Die Berechnungsgrundlade will ich mal sehen.
Deswegen würdest Du von W trotzdem eine Anfrage bekommen und einen Vordruck ausfüllen müssen. Entfällt aber, weil Du ja in Köln mit alleiniger Wohnung registriert bist. Und übrigens: Ob Du Miete zahlst oder nicht, ist völlig für die ZWSt egal – die lässt sich auch anders berechnen, ggf. schätzen.
» Warum sollte das in meinem Fall nicht klappen>
Weil „die Dame“ Dir das so (im Wortlaut falsch aber im Ergebnis richtig) schon gesagt hat. Es gibt wohl mehr Ummeldungsversuche die nicht geklappt haben als erfolgreiche.
» Ich kann ja lückenlos nachweisen, dass mein Lebensmittelpunkt die Stadt Köln war.
Wo Dein Lebensmittelpunkt war, ist völlig egal. Du musst nachweisen, dass die Wohnung in Köln die vorwiegend benutzte Wohnung war. Und ob bei erfolgreichem Nachweis eine rückwirkende Berechtigung des Melderegisters erfolgt oder nicht, ist damit noch lange nicht gesagt (s.o.).
» Ich werde einen Antrag auf rückwirkende Ummeldung stellen und dem Kassenamt als Kopie schicken.
Das war nicht meine Empfehlung.
» Mal schauen was dann passiert.
Was anderes bleibt Dir so oder so nicht übrig. Kleiner Tipp: Z.B. könnte Dir als nächstes ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern (Ordnungswidrigkeit = Verstoß gegen das Meldegesetz) und Dein Antrag trotzdem abgelehnt werden.
» Teilweise könnten die Beträge ja fast verjährt sein.
"Fast" verjährt ist nicht verjährt.
Kleiner Tipp zum weiteren Vorgehen:
Die richtigen Begriffe verschaffen manchmal die notwendige Klarheit.
ZWS Köln, Erstwohnsitz Wuppertal
Lieber Alfred,
vielen Dank für deine Antworten. Wenn man das hier so liest, wird man trotzdem manchmal das Gefühl nicht los, dass du etwas fatalistisch veranlagt bist.
Es gibt dokumentierte Fälle hier im Forum, bei denen eine rückwirkende An- bzw Ummeldung zum Haupt- bzw. Erstwohnsitz in Köln funktioniert hat, um die ZWST zu vermeiden.
Damit wären wir beim nächsten Punkt: Eigtl hatte ich das Gefühl, mein Anliegen bereits im ersten Post relativ verständlich beschrieben zu haben.
Ob An- oder Ummeldung, ob Haupt- oder Erstwohnsitz, ob Papiere zur ZWS oder Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung, ob Lebensmittelpunkt oder vorwiegend genutzte Wohnung etc...
Die richtigen Begriffe verschaffen manchmal die notwendige Klarheit.
Ich denke es war klar, was ich wollte und ich finde es befremdlich, so oft korrigiert zu werden.
Auch wenn ich bei deinen Ausführungen das Gefühl habe, dass ich a) alles verkehrt mache,ostusbekisch spreche und b) sowieso nicht mehr machen kann als die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung auszufüllen und vor das VG zu ziehen, danke ich dir herzlich für deine Antworten!
Die Hoffnungslosigkeit ist schon die vorweggenommene Niederlage
Nochmals Danke, Steffen
ZWS Köln, Erstwohnsitz Wuppertal
» Wenn man das hier so liest, wird man trotzdem manchmal das Gefühl nicht los, dass du etwas fatalistisch veranlagt bist.
Wie Gefühle doch täuschen können.
ZWS Köln, Erstwohnsitz Wuppertal
Nur um den Thread sinnvoll für spätere Finder abzuschließen. Ich habe erfolgreich meine nachträgliche Anmeldung mit Köln als Erstwohnsitz erwirkt.
Zunächst habe ich freundlich, aber bestimmt, bei der Stadt Wuppertal meine Abmeldung für diesen Zeitraum erwirkt. Anschließend habe ich in Köln meine nachträgliche Anmeldung erwirkt, beides mit entsprechenden Nachweisen.
Hilfreich ist sicher eine überzeugende Argumentation bzgl. des Grundes der langjährigen Falschmeldung.
ZWS Köln, Erstwohnsitz Wuppertal
» Die Dame sagte aber, dass meine Beantragung eines Reisepasses in Wuppertal vor knapp 3Wochen ein KO-Kriterium sei, da ich hierdurch quasi indirekt meinen Erstwohnsitz bestätigt hätte.
Faszinierend wie die Zeiten(>) sich doch ändern können.
Das gleiche Einwohnermeldeamt schrieb Ende 2009 in einem ähnlich gelagerten Fall sinngemäß:
„Nach Prüfung Ihrer … Meldedaten habe ich festgestellt dass sie vor zwei Jahren bei der Gemeindverwaltung XXX einen Personalausweis beantragt haben. Die Ausstellung von Ausweisdokumenten sind eindeutige Merkmale für den Status einer Hauptwohnung in XXX. Ihrem Antrag auf rückwirkende Änderung kann ich daher nicht stattgeben.“
Da musste erst geklagt werden, damit die Stadt Köln den Steuerbescheid aufhebt, weil der überwiegende Aufenthalt nachgewiesen war.