Mainz - Achtung kompliziert!?

Alfred @, Dienstag, 22.03.2011 (vor 4927 Tagen) @ Meenzer

Karneval ist vorbei – der Wohnsitz ist tot.

Komliziert ist etwas anderes, allenfalls undurchsichtig.

Gegen die Abgabe der Steuererklärung ist kein Widerspruch möglich – nur/erst gegen den Steuerbescheid. Und da bist Du eigentlich nicht steuerpflichtig.
Für den 1. Zeitraum fällt keine Zeitwohnungsteuer an, da warst Du mit Hauptwohnung registriert.
Für den 2. und 3. Zeitraum bist Du ganz einfach aus dem Schneider, wenn Du vom 01.09.2006 bis 01.06.2010 die komplette Wohnung „untervermietet“ hattest und den/die Mietvertrag/-verträge noch hast.

Du musst aber vom 01.09.2006 bis 01.06.2010 für die Wohnung in Mainz nach mit Nebenwohnung (und in Köln mit Hauptwohnung registriert gewesen sein, sonst hättest Du keine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung.

Das von Dir genannt Urteil des OVG ist überhaupt nicht mehr anwendbar, denn die Stadt Mainz hat dagegen Revision eingelegt und gewonnen. Ob Du Schüler warst oder nicht und ob Du die Wohnung mit oder ohne Gewinn vermietet hast, ist für die ZW-Abgabe ohne Bedeutung. Verjährung kommt noch nicht in Frage.

Im Fragebogen ist bei Punkt 10
„Aus welchen Gründen ist Ihre Nebenwohnung nicht zweitwohnungsabgabenpflichtig>“#für Dich entscheidend. Da musst Du unter
„b) Sonstiges“
begründen, warum Deine Nebenwohnung keine Zweitwohnung ist.


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