ZWS Bonn wenn Mieter nicht Nutzer der Wohnung?

tedd @, Mittwoch, 23.03.2011 (vor 5219 Tagen)

Hallo!

Bei der ServiceHotline zur ZWS der Stadt Bonn ist gerade die ganze Zeit besetzt weswegen ich hier reinschreibe.;-)

Ich bin Student und wohne noch bei meiner Mutter in bergisch Gladbach. Ich will aber gerne nach Bonn ziehen und habe auch schon eine Super Wohnung gefunden die leider einen Haken hat:
Der Vermieter verlangt bei Personen ohne festes Einkommen, was bei mir momentan zutrifft, allerdings, dass die Eltern oder sonstwer mit festem Einkommen als Mieter eingetragen sind.
Eine Bürgschaft reicht nicht aus.
Meine Mutter hat, nett wie sie ist, sich dafür auch bereit erklärt, allerdings ist uns dann eingefallen, dass Sie für die Wohnung ja Zweitwohnsitzsteuer zahlen müsste.

Es gibt in diesem PDF:
http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdienste_online/buergerservice_a...

folgenden Punkt:

"Bin ich auch als Eigentümer einer Nebenwohnung Steuerpflichtig>"
Antwort:
"Ja, aber nur, wenn ich diese selbst als Nebenwohnung nutze."

Gilt das evtl. auch wenn man eine Wohnung gemietet hat, diese aber nicht nutzt, was ja bei mir/uns zutreffen würde>

Ich probiere noch mal bei der Hotline anzurufen.
Bis dahin bedanke ich mich schonmal im Voraus für etwaige Antworten.

Grüße,
tedd

ZWS Bonn wenn Mieter nicht Nutzer der Wohnung?

Alfred @, Mittwoch, 23.03.2011 (vor 5219 Tagen) @ tedd

Steuerpflichtig ist derjenige, der mit Nebenwohnung registriert ist, diese Wohnung also im melderechtlichen Sinn nutzt. Da ist Deine Mutter also außen vor.

Was ich allerdings nicht verstehe:
- Ist die Registrierung mit Nebenwohnung überhaupt richtig>
- Warum willst Du der Stadt Bonn überhaupt Geld in den Rachen werfen, obwohl die damit überhaupt nicht umgehen können (s.z.B. WCCB).

ZWS Bonn wenn Mieter nicht Nutzer der Wohnung?

tedd @, Mittwoch, 23.03.2011 (vor 5219 Tagen) @ tedd

Hallo!

Okay ich lag da wohl vollkommen falsch.
Da ich noch nie eine Wohnung gemietet habe und mich damit nicht auskenne war mir nicht klar, dass man sich ja nicht mit Haupt-/Nebenwohnsitz anmelden muss, nur weil man einen Mietvertrag unterschreibt.
Wir haben nur das Wort Zweitwohnsitzsteuer gesehen und nicht weitergedacht.

Danke und Gruß,
tedd