Mainz - wie Widerspruch einlegen

ulukai @, Freitag, 25.03.2011 (vor 5291 Tagen)

Hallo,

ich habe nun von der Stadt Mainz ein Schreiben erhalten mit der Bitte den beiliegenden Fragebogen ausgefüllt zurückzusenden. Es geht wohl um die Höhe der Miete etc. damit der Betrag der ZWS festgestellt werden kann.

Bin ich verpflichtet diesen Fragebogen auszufüllen und zurückzusenden, oder kann ich direkt Widerspruch einlegen indem ich ein Schreiben sende, aus dem hervorgeht, dass ich die Wohnung nur als Übernachtungszimmer nutze und im Normalfall bei meinen Eltern wohne.

Wie sollte ich am besten vorgehen> Welche Formulierung hat sich bei einem solchen Widerspruch bewährt>

Danke im Voraus für eure Hilfe.

Mainz - wie Widerspruch einlegen

Alfred @, Freitag, 25.03.2011 (vor 5291 Tagen) @ ulukai

Fragebogen muss ausgefüllt und zurückgegeben werden. Widerspruch ist erst nach Erhalt des Abgabenbescheids möglich/nötig. Wenn Widerspruch nicht sinnvoll ist, sollte man es lieber lassen. Die Frage ist bei Dir also erst Mal "Ob" und nicht "Wie".

Entscheidend ist dafür die Frage 7 nach dem Nutzungsverhältnis. Bist Du Eigentümer/Hauptmieter oder Untermieter musst Du komplett ausfüllen. Kannst Du „Sonstiges ankreuzen“, ist es evtl. möglich mit 10 weiter zu machen. Wenn Du im „Normalfall“ – übersetze ich mit „zeitlich vorwiegend“ - bei Deinen Eltern wohnst, volljährig und alleinstehend bist und keine Lust hast, Dich durch die Instanzen zu klagen, solltest Du das Geld für die Abgabe schon mal bereitlegen.“

Mainz - wie Widerspruch einlegen

ulukai @, Montag, 28.03.2011 (vor 5288 Tagen) @ Alfred

» Wenn Du im „Normalfall“ – übersetze ich mit „zeitlich vorwiegend“ - bei Deinen Eltern wohnst, volljährig und alleinstehend bist und keine Lust hast, Dich durch die Instanzen zu klagen, solltest Du das Geld für die Abgabe schon mal bereitlegen.

Soll also heißen, das Urteil von damals, glaube 2008 war es, ist nicht mehr aktuell und man kann als Student, der nur ein paar Tage (max. 3-4 Nächte pro Woche) in der Wohnheimsbude pennt nicht um die ZWS herumkommen>

Wo finde ich die dazu einschlädigen Urteile> Warum muss ich jetzt doch bezahlen, auch wenn es keine eigentliche Wohnung im Sinne der Norm ist>

Danke für deine/eure Hilfe.

PS: Welche Vorschrift zwingt mich dazu den Fragebogen zuzusenden> Ich musste nämlich bereits beim Meldeamt den Mietvertrag vorzeigen, und die Miete wurde damals auch in das Formular eingetragen.

Mainz - wie Widerspruch einlegen

Alfred @, Montag, 28.03.2011 (vor 5288 Tagen) @ ulukai

» Soll also heißen, das Urteil von damals, ...
Welches Urteil ist damit gemeint>

» der nur ein paar Tage (max. 3-4 Nächte pro Woche) in der Wohnheimsbude pennt nicht um die ZWS herumkommen>
Gerade deswegen wird die Abgabe fällig.

» Warum muss ich jetzt doch bezahlen, auch wenn es keine eigentliche Wohnung im Sinne der Norm ist>
Die Norm sagt: „Wohnung ...ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und von dem aus zumindest die Mitbenutzung einer Küche oder Kochgelegenheit sowie einer Waschgelegenheit und einer Toilette möglich ist.“
Wenn Du nach dieser Norm keine Wohnung hast, bist Du auch nicht abgabepflichtig.

» Welche Vorschrift zwingt mich dazu den Fragebogen zuzusenden>
Die Vorschrift sagt:
„Der Abgabenpflichtige hat innerhalb eines Monats nach Aufforderung eine Abgabenerklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Unbeschadet der sich aus § 9 ergebenden Verpflichtung kann die Stadtverwaltung Mainz jeden zur Abgabe einer Abgabenerklärung auffordern, der …
Die Angaben sind auf Verlangen durch geeignete Unterlagen, insbesondere durch Mietverträge ... nachzuweisen

» ... musste nämlich bereits beim Meldeamt den Mietvertrag vorzeigen, und die Miete wurde damals auch in das Formular eingetragen.´
Mietvertrag vorzeigen zu müssen, ist bei gutem Willen ggf. noch hinnehmbar. Miete erfassen ist schon bedenklich. Hilft aber bei der Steuer nicht unmittelbar.

Mainz - wie Widerspruch einlegen

BeWi @, Freitag, 08.04.2011 (vor 5277 Tagen) @ Alfred

Hallo,
Du meinst wahrscheinlich das Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz, das besagt, dass es für Studenten eine Notwendigkeit und kein Luxus ist, eine zweite Wohnung in MZ zu haben> Das wurde dadurch wiederlegt, dass die Defintion einer Wohnung zu obiger geändert wurde, ist leider kein Ausweg..

Mainz - wie Widerspruch einlegen

Alfred @, Montag, 11.04.2011 (vor 5274 Tagen) @ BeWi

» Du meinst wahrscheinlich das Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz, das ...
Ich meine gar nichts und wollte wissen, was gemeint war.