ZWS Köln => Klage => Stadt Köln hebt ZWS auf

Neu-Kölner @, Sonntag, 27.03.2011 (vor 5280 Tagen)

Liebes Forum, hier mein Fall, die Klage hat sich gelohnt, ich muss jetzt keine ZWS entrichten, die Stadt Köln übernimmt alle Gerichtskosten!

2008: Schreiben der Stadt Köln wg. Nebenwohnsitz und Ankündigung mich für die ZWS heranzuziehen

2009: ZWS-bescheid für die Jahre 2005/2006, wg dem Gesetz zum Bürokratieabbau ist kein Widerspruch möglich, nur Klage

2009: Klage gegen Stadt Köln (135 Eur an die Oberjustizkasse Hamm) von mir verfasst, von einem Juristen gesichtet

*****************************************************************
Max Mustermann
Musterstr.
50000 Köln

Köln, DD.MM.2009
An das
Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz

50667 Köln


Klage

Max Mustermann, Musterstr. 0, 50000 Köln
- Kläger -

gegen

die Stadt Köln, vertreten durch den Oberbürgermeister Jürgen Roters, Athener Ring 4, 50765 Köln:
- Beklagte -
Wegen Zweitwohnungssteuer.

Ich werde beantragen,

1. den Zweitwohnungssteuerbescheid vom DD.MM.2009, zugegangen am DD.MM.2009, Kassenzeichen 000.000.000.000 aufzuheben;
2. die Beklagte zu verurteilen, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Begründung:

Seit dem DD.MM.YYYY bin ich verheiratet. Der Zeitraum der Steuererhebung erstreckt sich über das Datum der Eheschließung hinaus. Die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln gilt nicht für Lebensgemeinschaften. Meiner Meinung nach ist der Bescheid damit aus zwei selbständigen Gründen rechtswidrig.

Eine Steuerbefreiung wurde aufgrund der Begebenheit, dass sich meine Arbeitsstätte nicht im Stadtgebiet Köln, sondern in XXX befindet, abgelehnt.
Da ich hauptsächlich bei Kunden vor Ort tätig bin, wechseln meine Einsatzorte ständig.

Max Mustermann

Anlagen
*****************************************************************

2010: Schreiben der Stadt Köln ich möge belegen, dass eine berufliche Tätigkeit mit Ortsbezug Köln vorliegt. Dies beantworte ich mir einer Bestätigung meines Arbeitgebers

2011: Ladung Verwaltungsgericht, OB Roters kam leider nicht, die Stadt Köln hat den Bescheid unmittelbar vor der Verhandlung selbst aufgehoben!
Richter zum Vertreter der Stadt Köln: da alle Fakten bereits bei der Erstellung des ZWS-bescheides vorlagen, trägt die Beklagte (Stadt Köln) alle Kosten -

Gruß

ZWS Köln => Klage => Stadt Köln hebt ZWS auf

Alfred @, Sonntag, 27.03.2011 (vor 5280 Tagen) @ Neu-Kölner

» Liebes Forum, hier mein Fall, die Klage hat sich gelohnt, ich muss jetzt keine ZWS entrichten, die Stadt Köln übernimmt alle Gerichtskosten!
Sehr schön für Dich. Kleiner Wermutstropfen: Da die Datumsangaben und der Streitwert fehlen, ist das Muster leider nur bedingt verwertbar.

» Schreiben der Stadt Köln ich möge belegen, dass eine berufliche Tätigkeit mit Ortsbezug Köln vorliegt. Dies beantworte ich mir einer Bestätigung meines Arbeitgebers
Macht die Stadt gerne so. Dabei sollte man beachten:
1. Die Wohnung in Köln muss aus beruflichen usw. Gründen gehalten werden, den Beruf o.e. muss man aber nicht in Köln ausüben.
2. Man muss sich keinesfalls „überwiegend im Stadtgebiet aufhalten“ sondern nur, sofern die Satzung diesbezüglich überhaupt gültig sein sollte, die Kölner Wohnung vorwiegend nutzen. Sieht das VG wohl auch nicht anders.

» 2011: Ladung Verwaltungsgericht, OB Roters kam leider nicht,
Der wäre so oder so nicht erschienen, dafür hält er sich Personal, das ihn vertritt.

» die Stadt Köln hat den Bescheid unmittelbar vor der Verhandlung aufgehoben!
Dies Verfahren ist üblich bei der Stadt. Sie wissen dort genau, wann sie vor Gericht unterliegen werden. Dennoch erstellen sie unverdrossen rechtlich bedenkliche Steuerbescheide und verlassen sich darauf, dass die wenigsten Betroffenen klagen.
Die Aufhebnung dess Bescheids unmittelbar vor der Verhandlung ist oft deswegen besonders nett, weil viele Kläger von außerhalb anreisen müssen.