ZWS auch für arbeitslose ?

Christian @, Dienstag, 14.11.2006 (vor 6344 Tagen) @ Mike Hansen

Hallo Mike Hansen,
ich habe in diesem Forum schon oft sinngemäß geschrieben „Wer sich wo und wie zu melden hat, ist eine Frage des Melderechts und nicht der obskuren Zweitwohnungsteuersatzung einer Kommune.“, das gilt auch hier.
Nutzt einer Person mehrere Wohnungen, hat sie sich (bis auf wenige Ausnahmen) dort mit Hauptwohnung zu melden, wo sie sich vorwiegend aufhält. Alles andere ergibt sich daraus. Beide Szenarien sind insofern gegenstandslos. Deswegen meine Ausgangsfrage,die bis jetzt nicht beantwortet ist.
an Heike „Warum anmelden>“
Die Ausführungen zum Wesen der Aufwandsteuer sind leider auch ein bisschen daneben. und führen im Fall „Wird der Wohnraum kostenlos von deinem Lebensgefährten überlassen, hat er die Aufwendungen.“ prompt zu einem falschen Ergebnis. Wenn die Heike ihren Lebensgefährten besucht, ist das melderechtlich erst Mal nicht relevant, und vom Innehaben einer Zweitwohnung kann man überhaupt nicht sprechen.
Bisher fehlen mir noch einige Informationen, aber nach meiner vorläufigen Einschätzung darf in diesem Fall keine ZWSt erhoben werden.
Gruß


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