können Ehepartner auch 2 Hauptwhg. anmelden?
Jeder Ehepartner bleibt in seiner bisherigen Wohnung mit alleiniger Wohnung (weder Haupt- noch Nebenwohnung) gemeldet.
Alternativ kann jeder seine bisherige Wohnung als Hauptwohnung und die jeweilige andere Wohnung als Nebenwohnung registrieren lassen.
Oder:
Eine Wohnung wird als gemeinsame Familienwohnung registriert, die andere Wohnung als Nebenwohnung des bisherigen Nutzers.
Oder:
Eine Wohnung wird als gemeinsame Familienwohnung registriert, die andere Wohnung als Nebenwohnung beider Partner.
Die Begriffe Wohnsitzt/Zweitwohnug usw. sind hier nicht angebracht.
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- können Ehepartner auch 2 Hauptwhg. anmelden? -
Fragende,
31.03.2011
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Alfred,
31.03.2011
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Fragende,
31.03.2011
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Alfred,
31.03.2011
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toubib,
05.04.2011
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- können Ehepartner auch 2 Hauptwhg. anmelden? - Yvonne Winkler, 06.04.2011
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toubib,
05.04.2011
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Alfred,
31.03.2011
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Fragende,
31.03.2011
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dth-47,
14.04.2011
- können Ehepartner auch 2 Hauptwhg. anmelden? - Alfred, 14.04.2011
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Alfred,
31.03.2011