können Ehepartner auch 2 Hauptwhg. anmelden?

Alfred @, Donnerstag, 31.03.2011 (vor 5146 Tagen) @ Fragende

Jeder Ehepartner bleibt in seiner bisherigen Wohnung mit alleiniger Wohnung (weder Haupt- noch Nebenwohnung) gemeldet.
Alternativ kann jeder seine bisherige Wohnung als Hauptwohnung und die jeweilige andere Wohnung als Nebenwohnung registrieren lassen.
Oder:
Eine Wohnung wird als gemeinsame Familienwohnung registriert, die andere Wohnung als Nebenwohnung des bisherigen Nutzers.
Oder:
Eine Wohnung wird als gemeinsame Familienwohnung registriert, die andere Wohnung als Nebenwohnung beider Partner.

Die Begriffe Wohnsitzt/Zweitwohnug usw. sind hier nicht angebracht.

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