ZWS bei Ehepaaren

Isa67 @, Mittwoch, 13.04.2011 (vor 4829 Tagen)

Hallo, ich brauche Hilfe bei folgendem Fall:

Ein Ehepaar lebt in Wuppertal in einer gemeinsam angemieteten Wohnung. Nun möchte die Ehefrau etwas Abstand haben, um einer eventuellen Trennung aus dem Wege zu gehen. Wenn sie eine Neben-/Zweitwohnung anmietet, muss sie den Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung kündigen>
Das Ehepaar möchte nicht als getrennt lebend gelten. Fällt trotzdem eine ZWS an>
Die Stadt Wuppertal gab die Auskunft, dass die neue Wohnung als Nebenwohnung zu deklarieren ist und nicht als Zweitwohnung (den Unterschied verstehe ich immer noch nicht), um eine Steuer zu umgehen.
Kann ich auf diese Auskunft vertrauen>

Vielen Dank schon mal

ZWS bei Ehepaaren

Alfred @, Mittwoch, 13.04.2011 (vor 4829 Tagen) @ Isa67

Die Wuppertaler Verantwortlichen/Zuständigen haben ihre sogenannte Zweitwohnungsteuersatzung immer noch nicht verstanden. Das ist auch erklärlich, denn die Satzung ist bestenfalls als Schrott zu bezeichnen.
So besagt § 2 Abs. 1:
„Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann.“
Eine klare Aussage. Die soll nach Auskunft der Stadt und des VG Düsseldorf so aber nicht gemeint sein, und jeder könne verstehen wie es gemeint ist. Andererseits, und das ergibt sich aus § 2 Abs. 2, ist im Sinne dieser Satzung, eine Nebenwohnung nur dann eine Zweitwohnung, wenn sie innegehabt wird. Eine klare Aussage, die so aber vermutlich nicht gemeint ist.
Zur Steuerpflicht besagt § 3 Abs. 1 Satz 3
„Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Inhaber/-innen von Zweitwohnungen dann, wenn sich ihre Hauptwohnung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 bis 4 Meldegesetz NRW bestimmt."
Eine klare Aussage. Danach wären die Nebenwohnungen von z.B. Ehepaaren ohne Wenn und Aber steuerfrei. Das soll nach Auskunft der Stadt so aber nicht gemeint sein, und jeder könne verstehen wie es gemeint ist. Das VG Düsseldorf hat sich dazu noch nicht geäußert.
Fazit:
Die Satzung ist nicht sehr hilfreich. Die Stadt W kann eigentlich behaupten, was sie will (kann man, wenn man es denn will, behördliche Willkür nennen). Solange der Betroffene sich nicht wehrt. kommt sie damit durch. Ob der Betroffene sich mit oder ohne Erfolg wehrt, entscheidet in 1. Instanz das VG Düsseldorf.

Auch beim Melderecht hat die Stadt so ihre Probleme. Ein Ehepaar muss nicht zwangsläufig mit einer gemeinsamen ehelichen Wohnung registriert werden. Wenn jeder der Ehepartner jeweils nur eine Wohnung benutzt, sind sie dafür jeweils mit alleiniger Wohnung zu registrieren. Die Mietverhältnisse spielen dabei überhaupt keine Rolle. Damit wäre die ZWSt komplett vom Tisch. Andererseits taucht jetzt bei der Einkommensteuer die Frage des „nicht dauernd getrennt leben“ auf.
§ 1567 BGB Abs. 1 besagt:
"Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.“
Das müsste man näher beleuchten, denn das Fehlen einer gemeinsamen ehelichen Wohnung ist zwar ein deutliches Indiz für Getrennt-Leben, andererseits aber damit nicht zwangsläufig gleichbedeutend.

Noch Fragen>

ZWS bei Ehepaaren

Isa67 @, Mittwoch, 13.04.2011 (vor 4829 Tagen) @ Alfred

Danke dir für die prompte Antwort.
Ich hab tatsächlich noch Fragen.

Kann man die Wohnung mieten, ohne sich umzumelden> Also, man kann doch in der "Ehewohnung" gemeldet bleiben.
Man hat ja eine gemeinsame Wohnung und nutzt die Nebenwohnung nur, wenns mal wieder rappelt.
Muss bzw. kann man das der Stadt so mitteilen>

ZWS bei Ehepaaren

Alfred @, Mittwoch, 13.04.2011 (vor 4829 Tagen) @ Isa67

Wohnungen kann man in W. mieten oder besitzen, so viele man will, ohne deswegen ZWSt-pflichtig zu werden. Man darf sie nur nicht im melderechtlichen Sinn zum Wohnen und Schlafen benutzen bzw. nicht dort einziehen und sie auf diese Weise zur Nebenwohnung machen.
§ 25 des Meldegesetzes NRW besagt sinngemäß, dass der Bezug einer Wohnung zum Zwecke eines seiner Natur nach nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts nicht der Meldepflicht unterliegt . Allerdings muss man spätestens nach zwei Monaten aus der Wohnung ausgezogen sein.

Da ist das Beziehen/Ausziehen aus einer Wohnung ein auslegungsbedürftiger Begriff. Wenn man sich auf den Standpunkt stellen will, dass
- man die Wohnung nur bezieht, wenn es mal rappelt und
- wieder auszieht (und eigentlich nicht wieder einziehen will), wenn des Rappeln vorbei ist und
- das Ganze nicht länger als zwei Monate dauert,
dann ist diese Mietwohnung keine Nebenwohnung und somit auch keine Zweitwohnung (steht so in der W-Satzung). Die melderechtliche Registrierung erfolgt mit alleiniger Wohnung (der gemeinsamen ehelichen Wohnung). Eine „melderechtliche Hauptwohnung“ existiert nicht.
Von der "Rappel-Flucht-Mietwohnung" kann/soll/muss/darf man „der Stadt“ nichts sagen, allein schon deswegen, um dumme Fragen zu vermeiden