Zweitwohnung berlin?

icke @, Mittwoch, 13.04.2011 (vor 5485 Tagen)

Hallo ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Folgende Situation:
Ich lebe in Niedersachsen und mein AG versetzt mich nach Berlin und ist bereit die Mietkosten zu tragen. Ich weiß nicht: muss ich mich dort anmelden> wie gestaltet sich das mit dem Zweitwohnsitz/Hauptwohnsitz und bin ich auch von der Steuer betroffen> Momentan blicke ich da leider nicht durch.

Vielen Dank schon mal
Gruß
icke

Zweitwohnung berlin?

Alfred @, Mittwoch, 13.04.2011 (vor 5485 Tagen) @ icke

Wenn Du in Berlin arbeitest und dort eine Mietwohnung benutzt, bist Du dort meldepflichtig.

Die Wohnung in Berlin kann melderechtlich Deine alleinige Wohnung, Deine Haupt- oder Deine Nebenwohnung sein. Das richtet sich nach Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen.

Wenn Du in Berlin mit Nebenwohnung registriert bist, kann dort ggf. ZWSt anfallen.

Welchen Ort Du als Deinen Wohnsitz, Erst- oder Zweitwohnsitz betrachtest, ist für die melderechtliche Registrierung belanglos.

Noch Fragen>

Falls ja, kann von Bedeutung sein, ob Du
- alleinstehend und volljährig bist
- deine derzeitige Wohnung in NdS beibehalten willst, wie Dir diese Wohnung rechtlich zugeordnet ist und wo Du Dich wie lange aufhalten wirst.

Zweitwohnung berlin?

icke @, Mittwoch, 13.04.2011 (vor 5485 Tagen) @ Alfred

Aha.Schonmal Danke.
volljährig bin ich. Ich lebe in einer Partnerschaft, er ist aber in NdS nicht gemeldet und außerdem wird er dann dort die WHg auch in Berlin mitbenutzen. Die Frage der Länge> Hm vllt bis April 2012. Meine WHg hier möchte ich nicht aufgeben, werde aber wohl mehr in Berlin sein als hier. Wohl 1-2 im monat hier.

Zweitwohnung berlin?

Alfred @, Mittwoch, 13.04.2011 (vor 5485 Tagen) @ icke

Ich gehe mal davon aus, dass „ich lebe in einer Partnerschaft“ nicht bedeutet, dass es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt – Du also volljährig und alleinstehend bist.
Wenn Du die Wohnung in Berlin überwiegend nutzt, ist diese als Hauptwohnung zu registrieren. Die Wohnung in NdS wird damit Nebenwohnung und ggf. ist für diese dann ZWSt fällig.