Zweitwohnsitzsteuer als AZUBI in Köln

flieger @, Sonntag, 17.04.2011 (vor 5169 Tagen)

Ich habe vor kurzem meine Ausbildung in Köln beendet und war währen dieser 2,5 Jahre in Köln mit Zweitwohnsitz gemeldet. Erstwohnsitz war noch bei meinen Eltern, aber dort war ich nur sehr selten, weil ich nur ein geringes Lehrlingsentgelt bekam und mir die Fahrten kaum leisten konnte. Die Miete für die Wohnung in Köln haben übrigens meine Eltern gezahlt.
Nun habe ich den Mietvertrag aus privaten Gründen gekündigt.
Ich mußte nun aber meinen Hauptwohnsitz auch ummelden, da meine Eltern inwischen umgezogen sind. Das habe ich getan und erhielt nun von der Stadt Köln einen Fragebogen betreffend Nachzahlung der Zweitwohnsitzsteuer.
Kann mir jemand helfen, was soll ich tun>
Kann ich eventuell rückwirkend Köln als meinen Hauptwohnsitz anmelden>

Zweitwohnsitzsteuer als AZUBI in Köln

Alfred @, Sonntag, 17.04.2011 (vor 5169 Tagen) @ flieger

Wohnsitz: Wie immer falsch in diesem Zusammenhang. Es geht ums Melderecht.

Die rückwirkende Statusänderung von Neben- in Hauptwohnung kannst Du gerne bei Einwohnermeldeamt (nicht beim Kassen- und Steueramt) versuchen. Wenn es klappt, ist es gut, wenn nicht, melde Dich hier wieder, bevor Du die Steuererklärung ausfüllst.

Zweitwohnsitzsteuer als AZUBI in Köln

flieger @, Dienstag, 10.05.2011 (vor 5146 Tagen) @ Alfred

Danke für die Nachricht. Ich sollte mich ja noch mal melden. Nun habe ich versucht, die Anmeldung rückwirkend zu korrigieren, ging natürlich nicht. Ich soll eine eidesstattliche Versicherung einreichen, das das alles damals falsch bzw. ein Irrtum war!
Beim Lesen der Kommentare/Fragen im Forum ist mir aufgefallen, das eigentlich eine Aufforderung zur Zahlung der ZWS ergehen müßte. Ist bei mir aber nie erfolgt. Kein Fragebogen bisher, sondern erst jetzt nach der geschilderten Ummeldung auf Grund Umzug meiner Eltern. Darf das eigentlich nach so langer Zeit (ohne bisherige Aufforderung) rückwirkend erhoben werden>

Zweitwohnsitzsteuer als AZUBI in Köln

Alfred @, Dienstag, 10.05.2011 (vor 5146 Tagen) @ flieger

Die Forderung nach einer eidesstattlichen Erklärung ist dann grober Unfug und grenzenlose Anmaßung, wenn Du mit Ausbildungsvertrag nachweisen kannst, dass die Wohnung in Köln Deine vorwiegend genutzte Wohnung war. Du solltest dir allerdings aufschreiben, wer Dir wann und wie beim Einwohnermeldeamt erklärt hat, dass eine rückwirkende Berichtigung des Melderegisters nicht möglich wäre (was ich grundsätzlich übrigens für richtig halte).

Dein derzeitiges Problem ist die Abgabe der angeforderten Erklärung zur Zweitwohnungsteuer. Dem solltest Du Dich widmen.

So ganz steige ich bei Deinen konkreten Lebens- und Wohnverhältnissen allerdings nicht durch.
Dazu wären möglichst konkrete Datumsangaben (also TT.MM.JJJJ) usw. erforderlich.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, warst Du 2,5 Jahre als Auszubildender in Köln. Inzwischen hast Du Deine Ausbildung abgeschlossen und wohnst nicht mehr in Köln (hoffentlich abgemeldet). Die entscheidende Frage ist, ob Dein Ausbildungsvertrag (oder eine ggf. noch einzuholenden Bestätigung Deines Ausbilders/des ausbildenden Betriebs) besagt, dass Du an 5 Tagen in Köln warst. Von Bedeutung ist auch noch die Entfernung zwischen Köln und Deinem Heimatort (da schreibst Du ohne nähere Angabe, dass Du nicht jedes Wochenende nach Hause fahren konntest), je größer die Entfernung, desto besser. Passt beides, wäre der Nachweis des „tatsächlich vorwiegenden Aufenthalts“ erbracht. das würde für das Ausfüllen der Zweitwohnungsteuererklärung reichen. Dann kannst Du die getrost wie folgt ausfüllen:
Allgemeine Angaben zu Zeile 1 bis 3 erforderlich
Bei Zeile 4 die melderechtlichen Daten eingeben (An- und ggf. Abmeldung)
Zeile 5 („für mich keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung“) sowie Zeile 8 („aus folgenden Gründen:“) ankreuzen und als Begründung eintragen:
„weil es sich tatsächlich um meine faktisch vorwiegend benutzte Wohnung, mithin um meine Erstwohnung gehandelt hat. Die melderechtliche Registrierung als Nebenwohnung war falsch. Eine rückwirkende Berichtigung ist gem. Auskunft Einwohnermeldeamt nicht möglich. Kopie des Ausbildungsvertrages habe ich beigefügt.“
Dann der Anleitung folgen: „Bitte die Erklärung auf Seite 2 unterschreiben!“ Die Zeilen 9 bis 35 sicherheitshalber entwerten.
Beim Ausbildungsvertrag kannst Du die Gehaltsangaben einschwärzen. Das geht das Kassen- und Steueramt nichts an. Sicherheitshalber solltest du ein paar Tage nach Absenden der Steuererklärung den Bearbeiter anrufen und Dir von ihm den Eingang bestätigen lassen (Namen, Datum und Ergebnis notieren).
Dann ist die Stadt Köln dran und wird tun, was sie für richtig hält. Ich hoffe, dass sie inzwischen gelernt hat, dass sie nur das tun darf, was wirklich richtig ist.
Solltest Du dennoch einen Steuerbescheid bekommen, hier wieder nachfragen, was zu tun ist.