News: Keine ZWS bei zwangsweisem Umzug ins Pflegeheim
Das VG Giessen hat am 09. März 2011 (AZ 8 K 48/10.Gi) entschieden, dass eine Zweitwohnung nicht Gegenstand der Festsetzung einer Zweitwohnungsteuer sein kann, wenn der Inhaber dieser Wohnung gezwungenermaßen in ein Pflegeheim umziehen musste und diese Wohnung lediglich eine bescheidene Lebensführung ermöglicht.
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml>...
NEWS: Keine ZWS bei zwangsweisem Umzug ins Pflegeheim
Ich begrüße ja jedes Urteil, dass gegen eine zweitwohnungsteuer erhebende Kommune gerichtet ist. Das ganze steht und fällt mit der Definitiuon der Wohnung/Hauptwohnung. Wenn die Kommune nicht in Revision geht, wird sie schon wissen warum.
Aber das VG bestätigt mein (Vor)Urteil: Wenn jemand zwei "Wohnungen" für seinen persönlichen Lebensbedarf innehat, zahlt er in den seltensten Fällen ZWSt.
Entsprechend der Entscheidungen des BVerfG von 2010 im Fall des Aaachener Studenten wäre die Frau zweitwohnungstuerpflichtig.
» ... diese Wohnung lediglich eine bescheidene
» Lebensführung ermöglicht.
Das würde die Besteuerng jeder Studentenbude nichtig machen.