Befreiung ZWS bei Lebenspartnerschaft in anderer Gemeinde

sih @, Montag, 25.04.2011 (vor 5663 Tagen)

Hallo zusammen,

habe den Zweitwohnungssteuerbescheid für meine Nebenwohnung in Köln erhalten. Leider wurde mein Antrag auf Befreiung nicht anerkannt.

Kurz zum Verlauf:

Aus beruflichen Gründen hatte ich diese Wohnung für ein Jahr von 2008 bis 2009 angemietet.

Meinen Hauptwohnsitz hatten ich in dieser Zeit gemeinsam mit meinem Lebensgefährten ca. 150 km von Köln entfernt.

Lt. Ausfüllanleitung zur Steuererklärung liegt eine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung nicht vor, wenn die Nebenwohnung eine "aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bzw. Lebenspartners ist, dessen eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet."

Hierzu hatte ich damals beim Amt angerufen und leider nur mündlich die Aussage erhalten, dass auch Lebensgemeinschaften anerkannt würden. Darauf kann ich mich leider nicht stützen...

Der Bescheid sagt nun dazu, dass diese Befreiung von der Zweitwohnungssteuer nach § 2 Abs. 6. der Kölner Zweitwohnungssatzung nicht möglich sei, da wir im Veranlagungszeitraum nicht verheiratet gewesen waren.

Ein Widerspruch lt. Rechtsbehelfbelehrung kann nur durch Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.

Hat jemand damit bereits Erfahrungen gemacht> Kann ich noch etwas tun oder muss ich mal wieder zurückstecken, nur weil wir nicht verheiratet sind...>

Vielen Dank für euer Feedback.

Befreiung ZWS bei Lebenspartnerschaft in anderer Gemeinde

Alfred @, Montag, 25.04.2011 (vor 5663 Tagen) @ sih

Eingetragene Lebenspartner sind gleichgeschlechtlich – ist das gemeint>

Vermutlich nicht, denn sonst macht „… muss ich mal wieder zurückstecken, nur weil wir nicht verheiratet sind...“ keinen Sinn. Bei Lebensgemeinschaften wäre in diesem Fall die Gegenfrage: Wo musst Du im Vergleich zu anderen Alleinstehenden zurückstecken> Das ist eine Frage des Personenstandsrechts.

» Hierzu hatte ich damals beim Amt angerufen und leider nur mündlich die Aussage erhalten, dass auch Lebensgemeinschaften anerkannt würden.
Die Antwort war auch falsch – wie nahezu alles, was man am Telefon zu hören kriegt.

Falsch dürfte auch die Registrierung mit Nebenwohnung sein, wenn Du in Köln beruflich tätig warst (Vollzeitbeschäftigung). Da ließe sich dann mit einer Klage was machen.

Befreiung ZWS bei Lebenspartnerschaft in anderer Gemeinde

sih @, Sonntag, 01.05.2011 (vor 5657 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für das Feedback!!! Das macht Hoffnung.

Was muss ich bei dieser Klage beachten> Was muss ich tun>

Befreiung ZWS bei Lebenspartnerschaft in anderer Gemeinde

Alfred @, Sonntag, 01.05.2011 (vor 5657 Tagen) @ sih

Wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist:
Kern der Klage ist der Nachweis des „vorwiegenden Aufenthalts“ in Köln. Der ist im allgemeinen erbracht, wenn im Arbeitsvertrag eine 5-Tage-Woche vorgesehen ist. Erfahrungsgemäß hebt die Stadt nach einer fundierten Klage den Steuerbescheid auf.
Für nähere Angaben am besten per Mail („Briefumschlag“ unter „Alfred“ anklicken.