Widerspruch

twentyeight @, DD, Donnerstag, 15.12.2005 (vor 6946 Tagen)

Hallo,

ich habe eine Frage dazu. Normalerweise verhält es sich doch bei den Bescheinigungen etc., die man von den zuständigen Behörden erhält so, daß man über eine Rechtsbehelfsbelehrung ein Widerspruchsrecht eingeräumt bekommt. Wird das auch so sein, wenn die Steuer in Dresden kommt, bzw. wenn dann mal irgendwann ein Bescheid ins Haus flattert (geht sicherlich rasend schnell, wenn's um das Portemonaie des kleinen Bürgers geht)> Und wird es etwas bringen, wenn man da Widerspruch einlegt> Vielleicht kennt sich auch jemand so gut mit der Materie aus, daß man solch einen Widerspruch wirkungsvoll platzieren und verbreiten könnte. Mir fehlen dazu leider die Rechtskenntnisse.

MfG

Widerspruch

René ⌂ @, Donnerstag, 22.12.2005 (vor 6939 Tagen) @ twentyeight

» Normalerweise verhält es sich doch bei den Bescheinigungen etc., daß man ein Widerspruchsrecht eingeräumt bekommt.

Du wirst mit dem Steuerbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung bekommen (§ 157 Abgabenordnung). Damit bekommst du ein Widerspruchsrecht, dieser beträgt 1 Monat (§ 70 Verwaltungsgerichtsordnung), hat aber keine zahlungsaufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 VwGO)! Im positiven Falle bekommst du dein Geld zurück.

» Und wird es etwas bringen, wenn man da Widerspruch einlegt>

Das ist die spannende Frage an der Sache. Es gibt kein Patentrezept. Es gab ja schon genügend Klagen, vielleicht findest du ein Urteil, daß deine Situation entspricht ...

Widerspruch

robafella @, Donnerstag, 19.01.2006 (vor 6911 Tagen) @ twentyeight

Man sollte vorsichtig damit sein, ein Einspruchsschreiben munter zu veröffentlichen, kommt man doch schnell in die unberechtigte Hilfe in Steuersachen...

Schau dir hier mal die Gerichtsurteile an, da sind interessante Sachen bei. Auch interessant ist eins vom Finanzgericht Bremen vom 01.Februar 2000, da wird zum Beispiel gesagt, dass wohl Studenten mit Bafög befreit werden müssten....

Mehr als versuchen kann man es aber wohl nicht, ausser jemand klagt sich mal durch, dass die Städe einlenken.