ZWS-Mainz Wiederspruch

wiwimainz @, Mittwoch, 04.05.2011 (vor 5004 Tagen)

Hallo

Vor einem jahr war ich in mainz als Student mit
zweitwohnsitz gemeldet, habe auch damals den fragebogen bekommen, ausgefüllt und abgeschickt.(Zeitraum: Oktober 2008 bis Apil 2010)

Habe aber danach nochmals zweimal diesen fragebogen bekommen und wieder verschickt. Es kam kein bescheid, bis dann eine Aufforderung zur zahlung kam(etwa ein jahr später). daraufhin habe ich mich mit denen in verbindung gesetzt und erstmal ein bescheid eingefordert. dieser kam dann hatte aber nicht die versprochenen 10% sondern viel mehr ausgewiesen( statt 6€ ganze 12,50)

Nun ist die frage ob die Höhe angemessen ist>(mit der begründung dass meine Miete zu niedrig ist und somit die Mindestmiete angesetzt wurde) Und jetzt habe ich auch mehrmals gelesen, dass studenten nicht zahlen müssen...kann ich da noch wiedersprechen, wenn zeitraum so lange her ist>

Vielen Dank im Voraus

ZWS-Mainz Wiederspruch

Alfred @, Donnerstag, 05.05.2011 (vor 5004 Tagen) @ wiwimainz

Du warst also von Oktober 2008 bis April 2010 in Mainz für Deine Mietwohnung mit Nebenwohnung registriert.
Wenn ich Dich richtig verstehe, hat die Stadt die Miete geschätzt und berechnet pro qm nun 12,50 € statt der im Mietvertrag ausgewiesenen 6 €.
Ob die Höhe angemessen ist, kann ich nicht beurteilen, da ich weder Lage noch Ausstattung der Wohnung noch den Mietspiegel der Stadt Mainz kenne. Gefühlt würde ich sagen: überzogene Forderung für eine fiktive Mindestmiete. Mehr als 10 € pro qm sind für eine Stadt wie Mainz nur in Ausnahmefällen denkbar – und das ist schon hoch gegriffen. Aber wie gesagt, da müsste man im Mietspiegel der Stadt vergleichen.
Widerspruchsfrist hängt vom Datum des Bescheids ab (Eingang bei Dir). Innerhalb von vier Wochen ist Widerspruch möglich.