ZWS Muc/Student/Nachzahlung

Assassin @, Freitag, 06.05.2011 (vor 5205 Tagen)

Hallo zusammen,

gleich vorweg, ich bin grad ziemlich verzweifelt. Hab natürlich schon versucht mich im Internet schlau zu machen, allerdings komm ich nicht wirklich klar was denn nun tatsächliche Rechtslage ist.

Folgender Sachverhalt: (ich weiß, hab da im Nachhinein in Teilen auch zu nachlässig gehandelt)

Ich habe zum WS 2008 in München begonnen zu studieren.
Hab hierzu ein halbes Jahr bei einer befreundeten Familie gewohnt ohne Miete zu zahlen. Hab mich hier meinen Zweitwohnsitz angemeldet (Behördengänge sind einfach auf dem Land einfacher)Diese Meldung ist auch rechtens, weil ich den Hauptteil meiner Zeit zu Hause bei meinen Eltern verbringe. Hab damals angegeben 3 Tage Mü, 4 Tage zu Hause.

Musste dann leider ausziehen und bin in eine Wohnung des Studentenwerks umgezogen. Hab auch meinen Studiengang gewechselt und hatte in dieser Zeit recht viel Stress. Auf jeden Fall hab ich halt total vergessen mich umzumelden.
Irgendwann ist mir das dann aber schon bewusst geworden, ich hab nur nie die Zeit gefunden (ich weiß, schlechte Ausrede) die Ummeldung zu machen. Irgendwann dachte ich dann einfach das passt schon, weil ich ja in München gemeldet bin und ja eh keine Steuer zahlen muss, weil Student bzw. zu wenig Einkommen. Diese Information hab ich beim Antrag der ZWS auch von meiner damaligen Bearbeiterin erhalten. Dass ich eine Steuererklärung abgeben muss oder gar einen Befreiungsantrag stellen muss wurde mir nicht gesagt.

Jetzt habe ich Post von der STadt München erhalten und soll über 2500 Euro nachzahlen. Nebenbei gesagt wäre das mein finanzieller KnockOut.

Ich bin grad ehrlich gesagt ziemlich durch den Wind und hab auch ne mittelschwere Panik.

Kann mir bitte jemand Tips geben wie ich mich verhalten muss um das schlimmste abzuwenden, bzw. wo ich sichere Informationen bekomme.

Erstmal eine Steuererklärung nachreichen, oder>

Nur was mach ich mit der eigentlich falschen Meldung, kann ich die noch rückwirkend richtig stellen>

Vielen Dank für eure Hilfe!!!

Viele Grüße

Sebastian

ZWS Muc/Student/Nachzahlung

Alfred @, Freitag, 06.05.2011 (vor 5205 Tagen) @ Assassin

So ganz steige ich da nicht durch.
Soll „Post von der Stadt München“ bedeuten, dass Du einen Steuerbescheid bekommen hast>
Wenn ja: Von wann ist der Steuerbescheid und für welche Wohnung>
Hast Du jemals eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung bekommen>
Wie kommen die 2.500 € zustande>
Wie muss ich "Nachzahlung verstehen>

Zur Verbesserung der Klarheit vermeide bitte das Wohnsitzgeschnorchel – es ist falsch und verwirrt nur. Melderechtlich bist Du in München mit Nebenwohnung registriert. Diese ist – weil die Münchener ZWStS das rechtswidrig so festlegt - eine Zweitwohnung.

ZWS Muc/Student/Nachzahlung

Assassin @, Freitag, 06.05.2011 (vor 5205 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred, danke für deine schnelle Antwort.

Waren in der Hektik wohl ein paar Ungenauigkeiten in meinen Ausführungen, ausserdem hab ich ehrlich gesagt keine Ahnung was denn nun die richtigen Begriffe sind.
Ich versuch mal meine Ausführungen zu ergänzen...

» Soll „Post von der Stadt München“ bedeuten, dass Du einen Steuerbescheid
» bekommen hast>
» Wenn ja: Von wann ist der Steuerbescheid und für welche Wohnung>

Zweitwohnungssteuerbescheid vom 5.5.2011 mit Steuerfestsetzungen für die Jahre 2008 bis 2011

» Hast Du jemals eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung
» bekommen>
Nein, habe ich nicht

» Wie kommen die 2.500 € zustande>
3 mal 821€ für die Jahre 09,10 und 11; 136 für 2008 macht 2599
» Wie muss ich "Nachzahlung verstehen>
War dann wohl ein falscher Laienausdruck, dachte halt, weil ich ja für die letzten Jahre nachzahlen sollte

Interessanterweise sprechen selbst die Damen in München auf dem Einwohnermeldeamt von Zweitwohnung usw....

Ists jetzt vollständig>

Schönen Abend

Sebastian

ZWS Muc/Student/Nachzahlung

Alfred @, Freitag, 06.05.2011 (vor 5205 Tagen) @ Assassin

Interessanterweise sprechen selbst die Damen in München auf dem Einwohnermeldeamt von Zweitwohnung usw....

Nicht nur die – aber deswegen wird es auch nicht richtiger

Ist’s jetzt vollständig>Nein, aber klarer. Jetzt geht die Fragerei erst los.

1. Offen ist noch die Antwort auf meine Frage, für welche Wohnung der ZWSt-Bescheid gilt.
2. Die festgesetzte Steuer erscheint mit willkürlich. Danach hättest Du eine monatliche Kaltmiete von ca. 760,19 € zu zahlen. Stimmt das> Wenn nein, wie kommt die Stadt auf den Betrag> Hat sie dazu was geschrieben>

Zu tun sind meiner Meinung nach zwei Dinge:
1. Widerspruch, wenn der sich einigermaßen sauber begründen lässt. Formulierungshilfen sid möglich, dazu wären aber noch eine Mende Fragen nötig. Der muss bis zum 6.6. bei der Stadt vorliegen.
2. Antrag auf Befreiung (ich gehe mal davon aus, dass Du als Student unter die bayer. Armutsgrenze fällst) für den gesamten Zweitraum. Da könnte es sein, dass die Kämmerei Schwierigkeiten macht, aber zumindest für 2011 muss er glatt durchgehen. Für den Antrag hast Du Zeit bis Januar 2012.

ZWS Muc/Student/Nachzahlung

Assassin @, Freitag, 06.05.2011 (vor 5205 Tagen) @ Alfred

Ok, bin zwar schon etwas müde, aber ein paar fragen werd ich gleich mal beantworten.

Der Bescheid gilt für die Wohnung in München. Problem hierbei ist nur, dass ich da ja nicht mehr wohne.
War bis Mitte 2009 mitfrei in der Wohnung für die der Bescheid gilt. Danach bin ich in eine Bude im Studentenwerk, da zahl ich 270 Euro.

Zum Thema Armutsgrenze, ich bekomme zwar ganz knapp kein BaFög, verdiene aber nicht mal mehr als 5000 Euro pro Jahr grob geschätzt. Nicht arm, aber reich sicher au net.

Heißt ich könnte auf jeden Fall schonmal die Beträge deutlich reduzieren>

Wie sollte ich denn jetzt vorgehen. Erstmal am Montag meinen Wohnsitz richtig melden, oder>

Schreib morgen mehr, hat jetzt keinen Wert mehr ;)

Zur Sicherheit nochmal vielen Dank

Sebastian

ZWS Muc/Student/Nachzahlung

Alfred @, Samstag, 07.05.2011 (vor 5205 Tagen) @ Assassin

»Wird langsam etwas übersichtlicher.

Du warst also für Wohnung A (bei einer befreundeten Familie) ab Oktober für 2008 mit Nebenwohnung registriert. Nach Auszug aus Wohnung A (Mitte 2009) und Bezug der Wohnung B (Studentenwerk) hast Du dies melderechtswidrig nicht der Meldebehörde angezeigt (= Ordnungswidrigkeit) und bist folglich derzeit immer noch mit Nebenwohnung A registriert. Für diese Wohnung A verlangt die Stadtkämmerei von Dir die Zweitwohnungsteuer, ohne von dir jemals eine Steuererklärung bekommen zu haben. Die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung in München ist nach Deiner Auffassung richtig (auch heute noch), da Du Dich vorwiegend in der elterlichen Wohnung aufhältst und deswegen für diese melderechtskonform mit Hauptwohnung registriert bist.

Noch eine Randfrage: Deine Ausführung
„Irgendwann dachte ich dann einfach das passt schon, weil ich ja in München gemeldet bin und ja eh keine Steuer zahlen muss, weil Student bzw. zu wenig Einkommen. Diese Information hab ich beim Antrag der ZWS auch von meiner damaligen Bearbeiterin erhalten. Dass ich eine Steuererklärung abgeben muss oder gar einen Befreiungsantrag stellen muss wurde mir nicht gesagt.“
muss ich die so verstehen, dass Du diese Auskunft nicht von der Stadtkämmerei sondern von der Meldebehörde bei Anmeldung der Wohnung A („Antrag der ZWS“) von einer Mitarbeiterin der Meldebehörde („meiner damaligen Bearbeiterin“) bekommen hast> Mit der Stadtkämmerei hattest Du bis zum Eingang des Steuerbescheids nichts zu tun.

Wenn das alles so richtig ist, gehe ich beim derzeitigen Kenntnisstand davon aus:
1. Der Steuerbescheid ist rechtswidrig und muss aufgehoben werden (nach Widerspruch oder/und Klage beim Verwaltungsgericht).
2. Melderechtlich bist Du seit „Mitte 2009§ durch Dein verschulden falsch registriert. Das muss berichtigt werden. Dazu solltest Du prüfen: Hältst Du Dich vorwiegend in München auf> Kannst Du die Münchener Wohnung evtl. als alleinige Wohnung registrieren lassen, weil nur „besuchsweise“ bei den Eltern>

Genaueres könnte ich nur sagen, wenn ich den Steuerbescheid und sonstige Schreiben der Stadtkämmerei sowie deine Lebens- und Wohnverhältnisse kennen würde. Das geht aber weit in die Privatsphäre hinein und eine diesbezügliche Erörterung ist für ein öffentliches wenig geeignet.