Brauche Hilfe
Hallo,
ich brauche Eure Meinung und Rat.
Ich bin Polizistin in Tutzing(bei Starnberg).
Momentam habe ich eine Wohnung in Regensburg und pendle zum Schichtdienst nach Tutzing. Im Schichtdienst bei der Polizei mus man eineinhalb Tage arbeiten(mit Ruhezeiten) und dann hat man wieder zweieinhaltage frei.
Da ich in den Ruhezeiten auch mal schlafen muss, habe ich mir nun eine kleine Wohnung(50 qm, 450 €) in Tutzing gemietet.
Die Wohnung in R gebe ich auf!
2 Wohnungen kann ich mir nicht leisten und möchte nun wieder zu meinen Eltern ziehen(6 km von Regensburg).
Grund: alle meine Freunde,Bekannten und Verwandten habe ich in Regensburg und Umgebung und fahre sofort nach Dienstschluss nach Regensburg.
Nun meine Frage: kann da beim Finanzamt steuerlich was ansetzen>
Danke im Voraus
Brauche Hilfe
Hallo Jukia
irgendetwas geht steuerlich immer.
Aber: Dieses Forum beschäftigt sich mit der Zweitwohnungsteuer und allenfalls mit dem, nach dem unerforschlichen Willen einiger Kommunen damit „verknüpften“ Melderecht. Die Frage zielt jedoch auf Einkommensteuer(minderung). Vielleicht kann (zufällig) einer aus dem Forum helfen. Geht ja im Prinzip wohl um doppelte Haushaltsführung. Das könnte beim Wohnen in der elterlichen Wohnung Probleme mit der Anerkennung geben. Nicht alle Finanzämter entscheiden gleich. Empfehle deswegen, beim „Heimat“-Finanzamt (ja, die müssen helfen!) und/oder einen Steuerberater/einen LOHNSteuerhilfeverein zu fragen, um präzise Auskunft zu erhalten. Vielleicht kann auch ein Kollege helfen.
Auch wenn nicht gefragt und vielleicht überhaupt nicht relevant:
1. Zum Melderecht: Meldung mit Nebenwohnung in Tutzing und Hauptwohnung bei den Eltern scheint erst Mal plausibel und richtig zu sein.
2. Zur Zweitwohnungsteuer: Wenn der Wohnraum bei den Eltern nicht gemietet ist oder rechtlich keine „Dauernutzungsberechtigung“ besteht, dürfte rechtmäßig keine Zweitwohnungsteuer anfallen.
Hoffe, bei der Miete in Tutzing handelt es sich um die „Warmmiete“.
Gruß und viel Erfolg
Brauche Hilfe
Hallo Christian,
Danke für Deine Anwort.
Momentan verlangt Tutzing keine ZWS.
Ich ziele auf die doppelte Haushaltsführung ab.
Das würde sich doch steuermindernd auswirken.
Ich hoffe doch, dass das FA dies anerkennt.
Die Kaltmiete beträgt 450€. In dieser Gegend ist alles wahnsinnig teuer. Aber ich muss hier arbeiten.
Ich bin für jedes Argument dankbar, das ich für die doppelte Haushaltsführung ins Feld bringen kann!
Übrigens, ich heisse Julia
Tschüss
» Hallo Jukia
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» irgendetwas geht steuerlich immer.
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» Aber: Dieses Forum beschäftigt sich mit der Zweitwohnungsteuer und
» allenfalls mit dem, nach dem unerforschlichen Willen einiger Kommunen
» damit „verknüpften“ Melderecht. Die Frage zielt jedoch auf
» Einkommensteuer(minderung). Vielleicht kann (zufällig) einer aus dem Forum
» helfen. Geht ja im Prinzip wohl um doppelte Haushaltsführung. Das könnte
» beim Wohnen in der elterlichen Wohnung Probleme mit der Anerkennung geben.
» Nicht alle Finanzämter entscheiden gleich. Empfehle deswegen, beim
» „Heimat“-Finanzamt (ja, die müssen helfen!) und/oder einen
» Steuerberater/einen LOHNSteuerhilfeverein zu fragen, um präzise Auskunft
» zu erhalten. Vielleicht kann auch ein Kollege helfen.
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» Auch wenn nicht gefragt und vielleicht überhaupt nicht relevant:
» 1. Zum Melderecht: Meldung mit Nebenwohnung in Tutzing und Hauptwohnung
» bei den Eltern scheint erst Mal plausibel und richtig zu sein.
» 2. Zur Zweitwohnungsteuer: Wenn der Wohnraum bei den Eltern nicht gemietet
» ist oder rechtlich keine „Dauernutzungsberechtigung“ besteht, dürfte
» rechtmäßig keine Zweitwohnungsteuer anfallen.
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» Hoffe, bei der Miete in Tutzing handelt es sich um die „Warmmiete“.
»
» Gruß und viel Erfolg
Brauche Hilfe
Hallo Julia,
warum im Forum dann „Jukia“>
Also doppelte Haushaltsführung. Wie schon gesagt, habe ich mit Steuerberatung nichts am Hut und bleibe dabei: Frage das Finanzamt am Ort der Hauptwohnung, ob es bei den vorliegenden Lebens- und Wohnverhältnissen (Wohnen bei den Eltern/Mieterin einer Nebenwohnung am Arbeitsort) die doppelte Haushaltsführung anerkennt.
Beim eigenen Hausstand liegt vermutlich der Hase im Pfeffer - Alleinstehende können Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung absetzen, wenn sie an ihrem bisherigen Wohnort ihre Hauptwohnung - einen eigenen Hausstand und ihren Lebensmittelpunkt - haben. Bei einer gemieteten Wohnung als Hauptwohnung wäre das vermutlich ziemlich einfach plausibel zu machen, aber in der elterlichen Wohnung - da kann das FA Probleme bereiten. Ausgeschlossen ist es allerdings nicht.
Voraussetzungen dafür wären mindestens:
1. Dauerhafter Aufenthalt in der Hauptwohnung mit Duldung der Eltern (es muss sichergestellt sein, dass die Wohnung nicht nur vorübergehend genutzt werden kann).
Etwas sicherer die Alternative: Mietvertrag mit den Eltern bei zugesicherter (Mit-)Benutzung von Bad/WC/Küche. Dann haben allerdings die Eltern zu versteuernde Einkünfte, und wenn Tutzing mal auf dumme Ideen kommt (BY steht erst am Anfang dieser unschönen Entwicklung), wird dort die ZWSt fällig. Da kann Nachrechnen für die Entschlussfassung hilfreich sein.
2. Finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung so, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann.
3. Die Hauptwohnung muss Lebensmittelpunkt sein. Was ja wohl auch so ist, zumal die Verwendung in Tutzing evtl. nicht auf Dauer angelegt sondern zeitlich befristet ist. Ein weiteres Indiz wäre die Geltendmachung möglichst vieler Heimfahrten (wirkt auch steuermindernd).
Gegen eine doppelte Haushaltsführung spricht auf jeden Fall, dass die Wohnung am Dienstort angemietet und wahrscheinlich größer ist als das Zimmer (>) in der elterlichen Wohnung.
Entscheidend ist letztlich die Würdigung aller Gesamtumstände - und da hat ein Finanzamt nun Mal einen gewissen Spielraum. Allerdings kann man gegen einen Steuerbescheid auch Widerspruch einlegen.
So, damit bin ich nun aber in Fragen der Einkommensteuer „alle“, und ob alles richtig ist, weiß ich auch nicht. Der Fußfallen gibt es im Steuerrecht viele.
Gruß
Brauche Hilfe
Hallo Christian,
wegen Julia hab ich mich nur vertippt!
Danke für Deine Ausführung zur Doppelten Haushaltsführung.
Ich bin jetzt diesbezüglich etwas schlauer.
Noch eine Frage:
wenn ich keine dopp. Haushaltsführung genemigt bekomme,
ist es möglich, dass ich dann die Fahrten zur Arbeit vom FA angerechnet bekomme.
Sollte ich mich vielleicht gar nicht in Tutzing anmelden>
Tschüss
Julia
» Hallo Julia,
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» warum im Forum dann „Jukia“>
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» Also doppelte Haushaltsführung. Wie schon gesagt, habe ich mit
» Steuerberatung nichts am Hut und bleibe dabei: Frage das Finanzamt am Ort
» der Hauptwohnung, ob es bei den vorliegenden Lebens- und Wohnverhältnissen
» (Wohnen bei den Eltern/Mieterin einer Nebenwohnung am Arbeitsort) die
» doppelte Haushaltsführung anerkennt.
»
» Beim eigenen Hausstand liegt vermutlich der Hase im Pfeffer -
» Alleinstehende können Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung
» absetzen, wenn sie an ihrem bisherigen Wohnort ihre Hauptwohnung - einen
» eigenen Hausstand und ihren Lebensmittelpunkt - haben. Bei einer
» gemieteten Wohnung als Hauptwohnung wäre das vermutlich ziemlich einfach
» plausibel zu machen, aber in der elterlichen Wohnung - da kann das FA
» Probleme bereiten. Ausgeschlossen ist es allerdings nicht.
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» Voraussetzungen dafür wären mindestens:
» 1. Dauerhafter Aufenthalt in der Hauptwohnung mit Duldung der Eltern (es
» muss sichergestellt sein, dass die Wohnung nicht nur vorübergehend genutzt
» werden kann).
» Etwas sicherer die Alternative: Mietvertrag mit den Eltern bei
» zugesicherter (Mit-)Benutzung von Bad/WC/Küche. Dann haben allerdings die
» Eltern zu versteuernde Einkünfte, und wenn Tutzing mal auf dumme Ideen
» kommt (BY steht erst am Anfang dieser unschönen Entwicklung), wird dort
» die ZWSt fällig. Da kann Nachrechnen für die Entschlussfassung hilfreich
» sein.
» 2. Finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung so, dass daraus auf
» eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann.
» 3. Die Hauptwohnung muss Lebensmittelpunkt sein. Was ja wohl auch so ist,
» zumal die Verwendung in Tutzing evtl. nicht auf Dauer angelegt sondern
» zeitlich befristet ist. Ein weiteres Indiz wäre die Geltendmachung
» möglichst vieler Heimfahrten (wirkt auch steuermindernd).
»
» Gegen eine doppelte Haushaltsführung spricht auf jeden Fall, dass die
» Wohnung am Dienstort angemietet und wahrscheinlich größer ist als das
» Zimmer (>) in der elterlichen Wohnung.
»
» Entscheidend ist letztlich die Würdigung aller Gesamtumstände - und da hat
» ein Finanzamt nun Mal einen gewissen Spielraum. Allerdings kann man gegen
» einen Steuerbescheid auch Widerspruch einlegen.
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» So, damit bin ich nun aber in Fragen der Einkommensteuer „alle“, und ob
» alles richtig ist, weiß ich auch nicht. Der Fußfallen gibt es im
» Steuerrecht viele.
»
» Gruß
Brauche Hilfe
Hallo Julia,
hier bin ich mit meiner Lohnsteuerweisheit am Ende - aber ich fürchte, das eine hängt mit dem anderen zusammen.
Nicht anmelden> Das wäre eine Ordnungswidrigkeit - Alternative wäre nur, in Tutzing keine Wohnung im melderechtlichen Sinn zu nutzen.
Aber ansonsten: ruhig mal beim Finanzamt vorfühlen.
Gruß