NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung
In der Vergangenheit hatte ich [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/board_entry.php>id=8082]hier[/link] bereits über die Absicht von Kölner Rat und Verwaltung berichtet, die Zweitwohnungssteuer in rechtswidriger Weise auszuweiten und den Kreis der Steuerpflichtigen rückwirkend ab 2005 zu erweitern.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in dieser Angelegenheit mit Beschluss vom 28. April 2011, Aktenzeichen 14 A 585/11, einen Antrag auf Zulassung der Berufung der Stadt Köln verworfen.
(Anmerkung: In der veröffentlichten Fassung der Entscheidung ist lediglich von der "Stadt L." und dem "Verwaltungsgericht L." die Rede.)
Mit ihrem Antrag wandte sich die Stadt Köln gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, in dem das Verwaltungsgericht die Nichtigkeit einer rückwirkenden Änderung der 2. Änderungssatzung soweit sie § 2 Abs. 6 der Zweitwohnungssteuersatzung betrifft inzident festgestellt hat.
Mit der Ablehnung des Antrages auf Zulassung der Berufung ist die Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln, mit dem die Nichtigkeit der rückwirkenden Änderung festgestellt wurde, rechtskräftig geworden.
Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, in dem das Gericht die Nichtigkeit der rückwirkenden Änderung der Änderungssatzung feststellt ist hier veröffentlicht.
Ein Forenbeitrag zu dieser Entscheidung findet sich [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/board_entry.php>id=8907&page=1&category=0&order=last_answer&descasc=DESC]hier[/link].
Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts dürfte nunmehr endgültig feststehen, dass Verheiratete bis 31. Dezember 2008 nicht zur Kölner Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können, wenn sie geltend machen können, die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen innegehabt zu haben. Entgegen der Auffassung der Stadt Köln kommt es in diesen Fällen und für diesen Zeitraum nicht darauf an, welche der Wohnungen vorwiegend genutzt wurde, oder an welchem Ort sich der besteuerte Bürger überwiegend aufgehalten hat.
Die Stadt Köln hält es offensichtlich auch weiterhin nicht für geboten ihre Bürger über die nun rechtskräftig festgestellte Rechtslage zu informieren. Die auf der Internetseite der Stadt Köln veröffentlichte Satzung bleibt damit auch weiterhin falsch. Der dort veröffentlichte Satzungstext gilt nicht, wie sein § 16 behauptet, ab 1. Januar 2005 sondern allenfalls ab dem 1. Januar 2009.
Statt ihre Bürger zutreffend über die Steuer zu informieren, wird die Stadt jetzt versuchen Besitzer von Zweifamilienhäusern und Häusern mit Einliegerwohnungen zur Steuer heranzuziehen. Dabei soll es sich angeblich um weitere 15.000 Steuerfälle handeln, von deren Bearbeitung seit 2005 aus Personalmangel abgesehen wurde. Eine diesbezügliche Mitteilung der Kölner Stadtverwaltung findet sich [link=http://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp>__kvonr=27524&voselect=6553]hier[/link].
Das könnte ein heißer Spätsommer beim Zweitwohnungssteuergericht L. werden... 
NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung
Alfred
, Dienstag, 10.05.2011 (vor 5411 Tagen) @ LionelHutz
» Das könnte ein heißer Spätsommer beim Zweitwohnungsteuergericht L. werden ... 
Ganz bestimmt. Wenn das nicht mutwillige Vernichtung von Steuergeldern wäre, könnte es sogar lustig werden, denn jetzt geht es gegen die kommunalwahlberechtigten Kölner Bürger. Es rächt sich eben alles, insbesondere eine allzu artistische Auslegung höchstrichterliche Beschlüsse (die schon ohne Auslegung schlimm genug sind).
PS:
Wenn jemand Klug heißt, muss er dann auch klug sein>
NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung
toubib
, Mittwoch, 11.05.2011 (vor 5410 Tagen) @ Alfred
» » Das könnte ein heißer Spätsommer beim Zweitwohnungsteuergericht L. werden
» ... 
» Ganz bestimmt. Wenn das nicht mutwillige Vernichtung von Steuergeldern
» wäre, könnte es sogar lustig werden, denn jetzt geht es gegen die
» kommunalwahlberechtigten Kölner Bürger. Es rächt sich eben alles,
Das kann interessant werden, Mal sehen, wie hartleibig Poltiker sind, wenn die Gefahr besteht, dass der Wähler zuschlägt und sie bei der nächsten Gelegenheit in die Wüste schickt.
Das schöne an der ZWS war ja bisher immer, dass derjenige Teil der Bewohner getroffen wird, drt sich nicht per Wählervotum wehren kann....
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Alfred
, Donnerstag, 12.05.2011 (vor 5410 Tagen) @ toubib
» Mal sehen, wie hartleibig Poltiker sind, wenn die Gefahr besteht, dass der Wähler zuschlägt und sie bei der nächsten Gelegenheit in die Wüste schickt.
Ich denke mal, dass wegen der ZWSt kein Kommunalpolitiker, der mit beiden Füßen fest in den Wolken steht, "in die Wüste geschickt" wird. Das dürfte - hinsichtlich der Wüste - auch gegen sämtliche Umweltschutzbestimmungen verstoßen.
Das aus meiner Sicht wirklich Schöne ist, dass es jetzt drei Obergerichte mit unterschiedlicher Bewertung des "Ausnahmebefreiungstatbestandes (oder Befreiungsausnahmetatbestandes>)" gibt.
Richtig werden natürlich alle drei Auffassungen sein. Alles eine Frage der Auslegung, ggf. noch der Fußnoten. Das ist doch das Gute am Recht: Es entwickelt sich (nur>) im Mikrokosmos der ZWSt ständig fort (insbesondere immer weiter von bürgerlich-rechtlichen Vorstellungen).
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toubib
, Freitag, 13.05.2011 (vor 5409 Tagen) @ Alfred
Hoffentlich bleibt "der Wüste" das erspart.
Aber das wichtigste sind für einen Volksvertreter doch drei Dinge:
1. Wiedergewählt werden.
2. Wiedergewählt werden.
3. Wiedergewählt werden.
Da kann doch so lächerliches Zeugs wie politische Grundsätze oder -Überzeugungen, oder gar Anstand, im Ernstfall nicht die geringste Rolle spielen.
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Alfred
, Freitag, 17.06.2011 (vor 5373 Tagen) @ LionelHutz
» Statt ihre Bürger zutreffend über die Steuer zu informieren, wird die Stadt jetzt versuchen Besitzer von Zweifamilienhäusern und Häusern mit Einliegerwohnungen zur Steuer heranzuziehen. ...
» [link=http://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp>__kvonr=27524&voselect=6553]hier[/link].
» Das könnte ein heißer Spätsommer beim Zweitwohnungssteuergericht L. werden... 
Sie tun es wirklich.
Ich weiß nicht, was die Stadt Köln da umtreibt, mit ihren 2-Familienhäusern usw, nach welchen Kristerien sie vorgeht und wie sie das begründen will.
Es ist wohl das alte Schema. Wir schreiben alle an, egal welche Antworten kommen – ein Zweitwohnungsteuerbescheid wird erstellt. Dann warten wir mal ab, wer klagt. Mehr als 10% - so kalkuliert die Stadt wohl -, werden es nicht sein. Das muss das VG abkönnen. Zahlt eh alles der Steuerzahler.
Könnte es sein, dass im Rathaus alle Sicherungen durchgeknallt sind>
NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung
LionelHutz
, Freitag, 17.06.2011 (vor 5373 Tagen) @ Alfred
» Sie tun es wirklich.
» Ich weiß nicht, was die Stadt Köln da umtreibt, mit ihren 2-Familienhäusern usw, nach welchen Kristerien sie vorgeht und wie sie das begründen will.
Naja, die Stadt will offensichtlich zeigen, dass sie nicht alleine auf das Melderegister angewiesen ist und auch die Zweitwohnungsinhaber ausfindig machen kann, die nicht gemeldet sind. Steuergerechtigkeit, laut Begründung der "Aktion Zweifamilienhäuser".
Die Kriterien nach denen die Stadt vorgeht, hat sie freundlicherweise offen gelegt: Dank eines ausgeklügelten Fragebogens, kann der 'Steuerpflichtige' quasi selbst entscheiden, ob er steuerpflichtig ist oder nicht.
Da stellt sich die Frage, warum der 'Steuerpflichtige' überhaupt antworten sollte, wenn er nicht steuerpflichtig ist und auf welcher Rechtsgrundlage die Stadt die Aufforderungen zur Abgabe von Steuererklärungen verschickt.
Die 'Aktion Zweifamilienhäuser' wirkt wie ein schlechter Scherz. Vielleicht will die Politik die Steuer absichtlich mit voller Wucht vor die Wand fahren. Mal sehen was als nächstes kommt... Wohnungseigentümer die ihre Wohnung unterhalb der ortsüblichen Miete vermieten, leisten sich einen persönlichen Luxus den man mit einer Lenkungsabgabe besteuern kann....
edit: Ups, habe gerade festgestellt, dass die Steuer auf zu billig vermietete Wohnungen im neoliberalen Köln schon Realität ist. :surprised:
Punkt 4 im Formular für die Steuererklärung:
» "Die Wohnung(en) ist / sind / war(en) vom __________ bis __________ an Dritte oder Familienangehörige unterhalb der ortsüblichen Miete (laut Mietspiegel) vermietet.
» In diesem Fall besteht eine Steuerpflicht. Bitte füllen Sie die beiliegende Erklärung zur Zweitwohnungssteuer vollständig aus und senden Sie diese mit entsprechenden Nachweisen (zum Beispiel Mietvertrag) zurück.
Lustig, wenn man sich vorstellt welche Auswirkungen eine solche Steuer auf den Mitspiegel hat.
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Alfred
, Samstag, 18.06.2011 (vor 5373 Tagen) @ LionelHutz
» Naja, die Stadt will offensichtlich zeigen, dass sie nicht alleine auf das Melderegister angewiesen ist und auch die Zweitwohnungsinhaber ausfindig machen kann, die nicht gemeldet sind.
Schon richtig, die Frage ist nur, auf welche Quellen stützt sie sich dabei> Kann doch eigentlich nur das Grundbuch sein>
» Steuergerechtigkeit
Ein hehres Wort, das einen faktisch nicht existenten Zustand beschreibt. Hier z.B.: Was ist mit den Mehrfamilienhäusern> Auch da kann sich der Eigentümer locker eine Wohnung vorhalten. Mir sind auch ETW-Inhaber bekannt, die diese Wohnung „für den persönlichen Bedarf“ vorhalten, aber nicht zur Steuer herangezogen werden.
» Dank eines ausgeklügelten Fragebogens,
Statt „ausgeklügelt“ würde ich bei diesem Fragenbogen „durchgeknallt“ bevorzugen. Aber begründbar ist schließlich alles.
» Da stellt sich die Frage, warum der 'Steuerpflichtige' überhaupt antworten sollte, wenn er nicht steuerpflichtig ist und auf welcher Rechtsgrundlage die Stadt die Aufforderungen zur Abgabe von Steuererklärungen verschickt.
Der Satz: „Steuerpflichtig ist, wer eine Steuererklärung abzugeben hat“, lässt sich mühelos auch zuungunsten des Einwohners interpretieren. Die Rechtsgrundlage bleibt aber dürftig, da muss sich das VG noch was einfallen lassen. Unverändert bleibt, dass die Steuererklärung wahrheitsgemäß nur abgegeben werden kann, wenn der „Erklärende“ für die fragliche Wohnung mit Nebenwohnung registriert ist. Wer eine Steuer auf die melderechtlche Registrierung aufbaut, kann sich nicht so leicht davon lösen - es sei denn, die Sehenden und Erkennenden lassen es zu.
» will die Politik die Steuer absichtlich mit voller Wucht vor die Wand fahren.
Ganz bestimmt nicht, richtiger dürfte wohl sein: Denn sie wissen nicht, was sie tun …
» Punkt 4 "Die Wohnung(en) ist / sind / war(en) vom ... an Dritte oder Familienangehörige unterhalb der ortsüblichen Miete (laut Mietspiegel) vermietet.[/b] In diesem Fall besteht eine Steuerpflicht.
Ob ich „einem Dritten“ eine Wohnung unentgeltlich, unterhalb der ortsüblichen Miete, zur ortsüblichen Miete oder zu einer überhöhten Miete überlasse, ist m.E. völlig egal. Entscheidend ist doch allein die Frage: Wer ist Inhaber der Wohnung>
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Kommunalfreund
, Samstag, 18.06.2011 (vor 5373 Tagen) @ LionelHutz
»
» Die Kriterien nach denen die Stadt vorgeht, hat sie freundlicherweise offen
» gelegt: Dank eines ausgeklügelten
» Fragebogens, kann der 'Steuerpflichtige' quasi selbst entscheiden, ob er steuerpflichtig ist oder nicht.
Die Stadt Köln kennt die Tücken- wie man sie versucht auszutricksen, die Verwaltung ist auf dem richtigen Weg, das ihr zustehend Einnahmereserve Steueraufkommen zu generieren.
Vorbildfunktion - es bleibt nur noch die Frage offen: Wann kommen die übrigen Kommunen auf den Trichter >
Es wäre zu begrüßen wenn diese Einnahmequellen zur Pflicht jeder Kommune gemacht würde und nicht immer wieder aus dem Finanzausgleich Geld zu fordern. Zuerst die eigenen Möglichkeiten ausschöpfen. Eine Kommune die keine Zweitwohnungssteuer erhebt- dürfte nur noch maximal ein prozentualer Abschlag beim kommunalen Finanzausgleich zu Teil werden. Es müssten Erziehungsmaßnahmen von der Bundeseregierung eingeleitet werden.
Fakt ist wer mehr Vermögen besitzt als nötig, muss gemolken werden! Jedem Sparer wird Zinsabschlag abgezweigt, weshalb nicht den Mehr- Immobilienbesitzern>
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Alfred
, Samstag, 18.06.2011 (vor 5373 Tagen) @ Kommunalfreund
» Fakt ist wer mehr Vermögen besitzt als nötig, muss gemolken werden! Jedem Sparer wird Zinsabschlag abgezweigt, weshalb nicht den Mehr-Immobilienbesitzern>
Tut Dummheit eigentlich sehr weh>
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LionelHutz
, Samstag, 18.06.2011 (vor 5373 Tagen) @ Kommunalfreund
» Es wäre zu begrüßen wenn diese Einnahmequellen zur Pflicht jeder Kommune gemacht würde und nicht immer wieder aus dem Finanzausgleich Geld zu fordern. Zuerst die eigenen Möglichkeiten ausschöpfen. Eine Kommune die keine Zweitwohnungssteuer erhebt- dürfte nur noch maximal ein prozentualer Abschlag beim kommunalen Finanzausgleich zu Teil werden.
LOL...
Für Dein Vorhaben braucht man kein Gesetz, das regelt die Macht des Faktischen.
In Köln werden die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer nahezu durch die Ausgaben aufgefressen. Der erwirtschaftete Überschuss ist in Relation zu den Ausgaben für die Steuererhebung verschwindend gering. Der erklärte Zweck der Kölner Zweitwohnungssteuer ist es, höhere Zuweisungen aus dem Finanzausgleich zu erhalten. Das kannst Du in den Materialien von Rat und Verwaltung zur Kölner Zweitwohnungssteuer nachlesen.
Der große Topf mit den Mitteln für den Finanzausgleich hat eine feste Größe. Das bedeutet zwangsläufig, dass Kommunen die keine Zweitwohnungssteuer einführen und nicht zu ihren Gunsten auf den Verteilungsmechanismus einwirken, weniger Mittel aus dem Finanzausgleich bekommen.
Wenn alle Kommunen eine Zweitwohnungssteuer nach dem Kölner Vorbild einführen, wird dadurch die über den Finanzausgleich zu verteilende Summe auch nicht größer. Die Einnahmen aus der Steuer selbst würden aber durch die Personalkosten für deren Erhebung allerorten wieder aufgefressen.
Übrig bleibt lediglich ein staatliches Beschäftigungsprogramm auf Kosten von 'Zweitwohnungsinhabern'.
Aus welchen Quellen beziehst Du eigentlich Deine Erkenntnisse> Für welche Lobby engagierst Du Dich> Gehörst Du etwa zur Armada der befristeten Steuereintreiber der Stadt Köln>
Nützlich sind Deine Ideen nicht einmal für die von Dir angefreundeten Kommunen. :clap:
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Alfred
, Samstag, 18.06.2011 (vor 5373 Tagen) @ LionelHutz
» Der erklärte Zweck der Kölner Zweitwohnungssteuer ist es, höhere Zuweisungen aus dem Finanzausgleich zu erhalten. Das kannst Du in den Materialien von Rat und Verwaltung zur Kölner Zweitwohnungssteuer nachlesen.
Der Vollständigkeit halber: Es geht vor allen Dingen um die Schlüsselzuweisungen. Die werden pro Bürger gerechnet (in Bayern ist es ein bisschen anders). Aber: Nicht alle Kommunen schielen auf diese Schlüsselzuweisungen, wenn sie ZWSt erheben.
» Die Einnahmen aus der Steuer selbst würden aber durch die Personalkosten für deren Erhebung allerorten wieder aufgefressen.
Mithin ein Minus-Summenspiel.
» ...auf Kosten von 'Zweitwohnungsinhabern'.
Wenn man die Gerichtskosten usw. auch noch mit einbezieht, zahlt der gemeine Steuerzahler als solcher.
» Aus welchen Quellen beziehst Du eigentlich Deine Erkenntnisse>
Wieso Erkenntnisse> Das ist Volkes Stimme. Eine Befragung z.B. der Kölner Bürger würde ein glattes "JA" für die ZWSt bringen. Da sind die Kommunalpolitiker durchaus auf der Wellenlänge ihrer Wähler (in Köln ändern sie das zur Zeit ein bisschen).
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Kommunalfreund
, Samstag, 18.06.2011 (vor 5372 Tagen) @ Alfred
» Der Vollständigkeit halber: Es geht vor allen Dingen um die Schlüsselzuweisungen. Die werden pro Bürger gerechnet (in Bayern ist es ein » bisschen anders). Aber: Nicht alle Kommunen schielen auf diese Schlüsselzuweisungen, wenn sie ZWSt erheben.
Zur Ergänzung sei daraufhingewiesen, dass in ganz Baden-Württemberg jeden Monat erneut Kommunen Beschlüsse fassen und zwar in erster Linie um an die Schlüsselzuweisungen zu gelangen!
Wen könnten den die Kommunen noch melken> Vom Bund werden diese doch so dramatisch mit Aufgaben bedacht ohne dass sich der Bund um die Finanzierung kümmert. Der Bund benötigt die Einnahmen um diese in die ganze Welt zu verteilen- und damit Europa zu retten. Deutschland die Lokomotive oder die Melkkuh von Europa>
» » ...auf Kosten von 'Zweitwohnungsinhabern'.- weil es da ja nicht die Ärmsten erwischT
» Das ist Volkes Stimme. Eine Befragung z.B. der Kölner Bürger würde ein glattes "JA" für die ZWSt bringen. Da sind die Kommunalpolitiker durchaus auf der Wellenlänge ihrer Wähler (in Köln ändern!
Rate Euch dringend - mal sich in den Ferienregionen bei Ein heimischen nach dem Sinn der Zweitwohnungssteuer zu erkundigen, da müsst ihr alle feststellen- "Die Zweitwohnungssteuer kann gar nicht hoch genug sein" denn mit den vielen Rolladensiedlungen und Fremden die sollen einfach die Zwst. zahlen. Es wäre gut wenn man dafür 30 % von Jahreskaltmiete berechnen würde ! so sind die Urteile von den Einheimischen.
In der Schweiz strebt eine Kommune 10 % Zweitwohnungssteuer vom Verkehrswert an / den Gemeinder'ten sind die Berechnungen von der Miete viel yu wenig!
NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung
Alfred
, Samstag, 18.06.2011 (vor 5372 Tagen) @ Kommunalfreund
» in ganz Baden-Württemberg jeden Monat erneut Kommunen Beschlüsse fassen und zwar in erster Linie um an die Schlüsselzuweisungen zu gelangen!
Was für Beschlüsse sind das denn>
» Wen könnten den die Kommunen noch melken>
Das rechtfertigt nach Deiner Meinung also die ZWSt>
» ... ohne dass sich der Bund um die Finanzierung kümmert.
Muss er auch nicht, denn das ist vorwiegend Ländersache.
» Es wäre gut wenn man dafür 30 % von Jahreskaltmiete berechnen würde ...
Das ist in manchen Kommunen durchaus schon mal der Fall.
» so sind die Urteile von den Einheimischen.
Die es ja wissen müüsen und im Ürigen vom Tourismus gut leben.
Empfehlung anm Rande:
Falls Du dazu in der Lage seine solltest, kannst Du Dir ja mal Gedanken darüber machen, worin der Unterschied zwischen einer ZWSt wie z.B. in Köln und der in einer Fremdenverkehrsgemeinde besteht.
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LionelHutz
, Mittwoch, 06.07.2011 (vor 5355 Tagen) @ LionelHutz
Die Stadt Köln will sich ihrem Schicksal wohl immer noch nicht ergeben.
Das Oberverwaltungsgericht NRW sowie das Verwaltungsgericht Köln haben bereits entschieden, dass die letzte Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln nichtig ist.
Demnach existieren mindestens zwei unterschiedliche Fassungen der Satzung. Eine für Zeiträume von 2005-2008 und eine für Zeiträume ab 2009.
Die Stadt Köln stellt auf ihrer Internetseite aber immer noch eine Fassung einer Zweitwohnungssteuersatzung ein, die angeblich ab 2005 gilt.
Dieses ist insbesondere deshalb pikant, weil die Stadt Köln derzeit in großem Umfang Aufforderungen zur Abgabe einer Steuererklärung versendet. Die Empfänger erhalten diese Aufforderung zum ersten mal und müssen sich in großen Teilen auch für Zeiträume vor 2009 erklären.
Ungeachtet eindeutiger und rechtskräftiger Entscheidungen gibt sich die Stadt Köln nicht geschlagen und versucht offenbar in sämtlichen Fällen den Verwaltungsrechtsweg vollständig auszuschöpfen.
Daraufhin hat sich das Oberverwaltungsgericht NRW jetzt noch einmal geäußert und der Stadt Köln eine klare Ansage gemacht.
In dem Beschluss des OVG NRW vom 7. Juni 2011, Aktenzeichen: 14 A 2181/10, heißt es:
"Stellt sich somit die Ursprungsfassung des § 2 Abs. 6 der Zweitwohnungssteuersatzung mit dem vorbeschriebenen Inhalt als wirksam dar, handelt es sich bei der rückwirkenden Einschränkung des Anwendungsbereichs der Befreiungsvorschrift um eine belastende Regelung mit echter Rückwirkung, die grundsätzlich und so auch hier rechtsstaatswidrig und deshalb nichtig ist.
[...]
Der Senat ist der Bitte der Beklagten nicht gefolgt, von einer Entscheidung über den vorliegenden Zulassungsantrag abzusehen, bis über vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufungen mit vergleichbarer Problematik entschieden ist. Die Rechtslage ist klar, und eine andere Erkenntnis in einem Berufungsverfahren ist nicht zu erwarten."
NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung
Alfred
, Mittwoch, 06.07.2011 (vor 5355 Tagen) @ LionelHutz
» Das Oberverwaltungsgericht NRW sowie das Verwaltungsgericht Köln haben bereits entschieden, dass die letzte Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln nichtig ist.
Das behindert die Rechtsaufassung der Verwaltung doch nicht. Richteriche Entscheidungen sind nur akzeptabel, wenn sie dieser Rechtsauffassung nicht zuwiderlaufen (übrigens ein allgemeines Grundsatz).
» Demnach existieren mindestens zwei unterschiedliche Fassungen der Satzung. Eine für Zeiträume von 2005-2008 und eine für Zeiträume ab 2009.
Welche Satzung ist denn nun eigentlich „gültig“>
Kann doch nur die in der Fassung der 2. Änderung vom 19.12.2008 sein. In dieser Fassung fehlt aber der § 2a (der rückwirkend in Kraft gesetzt sein muss). Sonst wäre auch die Satzung vom 19.12.2008 „rechtsstaatswidrig“ und nichtig, weil sie die Steuerpflicht allein an die formale Anmeldung (besser: Registrierung) einer Wohnung als Nebenwohnung knüpft. § 2a wiederum macht aber den § 2 Abs. 6 in der neuen Fassung überflüssig bzw. sogar zu einer weiteren Diskriminierung Verheirateter.
Könnte man glatt auf die Idee kommen, es gibt keine gültige Fassung. Da muss man im Rathaus schon stark sein, wenn man die ZWSt weiter eintreiben will.
M.E. eine güntige Position für alle "Neufälle". Eine passende Einleitung für ein Schreiben an Verwaltung/OB wäre z.B.
"Sie berufen sich in ihrem Anschreiben auf eine rechtsstaatswidrige, nichtige Satzung als Rechtsgrundlage für die Erhebungs einer ZWSt ...
Die Mitglieder des Hohend Rates der Stadt Köln (nicht zu verwechseln mit dem Elferrat - der befasst sich nur mit enrsthaften Dingen) könnte man ja auch mal fragen, wie lange sie sich von einer schlecht erzogenen Verwaltung noch vorführen/verarschen lassen wollen.
NEWS Köln: OVG bestätigt Nichtigkeit der Änderungssatzung
LionelHutz
, Mittwoch, 06.07.2011 (vor 5355 Tagen) @ Alfred
» Die Mitglieder des Hohend Rates der Stadt Köln ... könnte man ja auch mal fragen, wie lange sie sich von einer schlecht erzogenen Verwaltung noch vorführen/verarschen lassen wollen.
Die Ratsfraktionen waren vor Beschlussfassung darüber informiert, dass die beabsichtigte Änderung klar gegen das Rückwirkungsverbot verstößt und in kürzester Zeit von den Gerichten kassiert wird. Das hat aber nicht einmal die Opposition davon abgehalten, brav für die rechtswidrige Änderung zu stimmen.
In einer Stellungnahme der Kölner FDP zu dem Urteil des VG Köln, mit dem die Änderungssatzung wohl erstmals für Nichtig erklärt wurde, teilte der Fraktionsgeschäftsführer mit:
"... steht die Kölner FDP-Fraktion der Erhebung der Zweitwohnungssteuer grundsätzlich skeptisch gegenüber. Das hat sich mit unserer Zustimmung zu der Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung nicht geändert. Vielmehr ist die Änderung eine eindeutige Verbesserung für bestimmte Steuerzahler, die bisher mit der Zweitwohnungssteuer belastet worden sind. In der Zweitwohnungssteuersatzung werden nun nicht mehr aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bzw. Lebenspartners, dessen eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, herangezogen.
Da die FDP-Fraktion im Rat bisher keine Mehrheit für die Abschaffung der Zweitwohnungssteuersatzung erhielt, versuchen wir allen Verbesserungen für den Steuerzahler zuzustimmen. Damit geben wir unsere kritische Beurteilung über die Zweitwohnungssteuer jedoch nicht auf.
Deshalb steht unsere Zustimmung für die Verbesserung für den Steuerzahler bei der Zweitwohnungssteuer auch nicht gegen unsere grundsätzliche Kritik."
Rechtsstaatswidrige, rückwirkende Besteuerung = eindeutige Verbesserung für bestimmte Steuerzahler.
"Kritische Beurteilung",
was will man dazu noch sagen> :clap:
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Alfred
, Mittwoch, 06.07.2011 (vor 5355 Tagen) @ LionelHutz
» Rechtsstaatswidrige, rückwirkende Besteuerung = eindeutige Verbesserung für bestimmte Steuerzahler.
» "Kritische Beurteilung",
» was will man dazu noch sagen>
So kann man sich selbst entbehrlich machen.