Zweitwohnsitz und WG- HILFE!!!

tale0815 @, Donnerstag, 12.05.2011 (vor 5144 Tagen)

Moin zusammen,

ich arbeite in HH und habe auch ein Zimmer in einer WG in HH. Ich bin von Sonntagsabends bis Donnerstag in Hamburg- den Rest bin ich in HB wo ich ein Reihenhaus gemietet habe mit meiner Freundin.

Nach meiner Ansicht müsste also mein Hauptwohnsitz in HB sein und mein Zweitwohnsitz in HH.(das stelle ich jetzt einfach mal als Behauptung in den Raum- bitte auch korregieren, falls falsch, danke.)

Unsere WG ist ein2er WG. Die Butze hat insgesamt 70qm- ich bewohne ein 16qm Zimmer, mein Kumpel ein 23qm Zimmer. Die Kaltmiete beläuft sich auf geschmeidige 700 Euronen:-|

Frage: wird jetzt in HH einfach die Miete durch 2 geteilt und mir sozusagen zuviel abgezogen oder habe ich eine Chance weniger als die Hälfte- was ich ja auch zahle- veranlagt zu bekommen>

Vielen Dank für die Hilfe...

Zweitwohnsitz und WG- HILFE!!!

Alfred @, Donnerstag, 12.05.2011 (vor 5144 Tagen) @ tale0815

Ich korrigiere ungern. Muss bei „Wohnsitz“ aber sein: Der spielt in diesem Fall nämlich überhaupt keine Rolle. Es geht ums Melderecht.

Ob Deine Ansicht mit der Hauptwohnung in Bremen und der Nebenwohnung in Hamburg richtig ist, kann ich nicht bewerten. Es kann auch umgekehrt sein. Beispiel gefällig>

Zur Zweitwohnungsteuer: Greift so oder so, denn auch Bremen will Geld von Dir, wenn Du dort mit Nebenwohnung registriert bist.

Wenn Du in Hamburg in einer Wohngemeinschaft wohnst und (Mit)mieter der Wohnung bist, dürfte für Dich zur Berechnung der ZWSt 3 2 Abs. 3 HmbZWStG gelten. Der besagt:
(2) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Eigentümer oder Hauptmieter einer Wohnung im Sinne des Absatzes 3, gilt hinsichtlich derjenigen Eigentümer oder Hauptmieter, denen die Wohnung als Nebenwohnung im Sinne des Hamburgischen Meldegesetzes dient, der auf sie entfallende Wohnungsanteil als Zweitwohnung im Sinne des Gesetzes. … Für die Berechnung des Wohnungsanteils ist die Fläche der gemeinschaftlich genutzten Räume den an der Gemeinschaft beteiligten Personen zu gleichen Teilen zuzurechnen. Dem Anteil an der Fläche der gemeinschaftlich genutzten Räume ist die Fläche der von dem Miteigentümer oder Mitmieter individuell genutzten Räume hinzuzurechnen.“
Heißt für Dich konkret: Gemeinschaftlich genutzten Räume: 31 qm, davon 50% = 15,5 qm, zuzüglich individuell genutzter Raum von 16 qm ergibt für Dich einen Wohnungsanteil von 45 Prozent. Die daraus resultierenden 315 € monatliche Nettokaltmiete sind dann Bemessungsgrundlage für Deine ZWSt. Dank der hanseatischen Ehrlichkeit also eine satte Ersparnis.

Für die rechnerische Richtigkeit übernehme ich keine Garantie.

Zweitwohnsitz und WG- HILFE!!!

tale0815 @, Freitag, 13.05.2011 (vor 5143 Tagen) @ Alfred

@Alfred: dankeschön für die Info!!!:-)

Zweitwohnsitz und WG- HILFE!!!

Yolanda @, Montag, 16.05.2011 (vor 5140 Tagen) @ tale0815

Hallo!

Ich habe gehört, dass man, wenn man in einer WG zur UNTERMIETE wohnt, ergo kein Hauptmieter ist, keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss.
Keine 100%ige Gewährleistung, aber ich würde das beim Einwohnermeldeamt mal abklären...Wenn du natürlich mit im Mietvertrag stehst, ists blöd...

HH ist für dich auf jeden Fall Zweitwohnsitz, da der Lebensmittelpunkt doch eindeutig in HB ist. Spielt auch eher bei der Steuer eine Rolle (Absetzbarkeit Wochenendheimfahrten) als bei der Meldung. OB und WIE Du gemeldet bist, ist dem Fiskus zudem relativ egal, solange du es darlegen kannst, dass deine Wohnverhältnisse wirklich so sind...

Zweitwohnsitz und WG- HILFE!!!

Alfred @, Montag, 16.05.2011 (vor 5140 Tagen) @ Yolanda

Babylon!

» Keine 100%ige Gewährleistung, aber ich würde das beim Einwohnermeldeamt mal abklären...
Was bitte hat das Einwohnermeldeamt mit der Zweitwohnungsteuer zu tun und was könnte man da diesbezüglich klären>
»
» Ich habe gehört, dass man, wenn man in einer WG zur UNTERMIETE wohnt, ergo
» kein Hauptmieter ist, keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss.

» Wenn du natürlich mit im Mietvertrag stehst, ists blöd...
Wer im Mietvertrag steht, ist zwar kein Hauptmieter, aber auch kein Untermieter. Und ob Untermieter ZWSt zahlen müssen oder nicht, richtet sich nach der jeweiligen Satzung und nicht nach dem Hörensagen.
»
» HH ist für dich auf jeden Fall Zweitwohnsitz,
Das ist keineswegs sicher. U.u. ist HH überhaupt kein Wohnsitz.

» der Lebensmittelpunkt
ist weder im Melderecht noch bei der Zweitwohnungsteuer von umittelbarer Bedeutung.

» die tatsächlichen Wohnverhältnisse
und Lebensverhältnisse sind im Melderecht, Im Einkommenstuerrecht und bei der ZWSt von entscheidender Bedeutung.

Zweitwohnsitz und WG- HILFE!!!

Yvonne Winkler @, Dienstag, 17.05.2011 (vor 5139 Tagen) @ Alfred

Klar ist jemand, der im Mietvertrag steht, Hauptmieter.

Zweitwohnsitz und WG- HILFE!!!

Alfred @, Dienstag, 17.05.2011 (vor 5139 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Klar ist jemand, der im Mietvertrag steht, Hauptmieter.

Wie immer ist alles relativ. Natürlich kann man jeden, der eine Wohnung direkt vom Vermieter mietet, als Hauptmieter bezeichnen. Ist nach meinem Verständnis aber weder erforderlich, noch eindeutig. Jemand, der im Mietvertrag steht, ist erst Mal der Mieter (schlicht und einfach, ohne jeden Zusatz).

Der Begriff "Hauptmieter" ist zur Abgrenzung bzw. präsiseren Bestimmung nach meinem Verständnis erst bei Wohngemeinschaften und Untermietverhältnissen erforderlich bzw. deutet darauf hin/bringt zum Ausdruck, dass ein derartiges Mietverhältnis besteht.

Im konkreten Fall "tale" ist wohl richtig: Hauptmieter (alle beíden Bewohner der WG im Mietvertrag, es besteht kein Untermietverhältnis).

Es ist ähnlich wie bei der Hauptwohnung, die hat auch nur der, der eine Nebenwohnung nutzt.:-). Was selbst das BVerfG nicht daran hindert, die einzige benutzte Wohnung als Hauptwohnung zu bezeichnen.