Zweitwohnsitz und WG- HILFE!!!

Alfred @, Dienstag, 17.05.2011 (vor 4720 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Klar ist jemand, der im Mietvertrag steht, Hauptmieter.

Wie immer ist alles relativ. Natürlich kann man jeden, der eine Wohnung direkt vom Vermieter mietet, als Hauptmieter bezeichnen. Ist nach meinem Verständnis aber weder erforderlich, noch eindeutig. Jemand, der im Mietvertrag steht, ist erst Mal der Mieter (schlicht und einfach, ohne jeden Zusatz).

Der Begriff "Hauptmieter" ist zur Abgrenzung bzw. präsiseren Bestimmung nach meinem Verständnis erst bei Wohngemeinschaften und Untermietverhältnissen erforderlich bzw. deutet darauf hin/bringt zum Ausdruck, dass ein derartiges Mietverhältnis besteht.

Im konkreten Fall "tale" ist wohl richtig: Hauptmieter (alle beíden Bewohner der WG im Mietvertrag, es besteht kein Untermietverhältnis).

Es ist ähnlich wie bei der Hauptwohnung, die hat auch nur der, der eine Nebenwohnung nutzt.:-). Was selbst das BVerfG nicht daran hindert, die einzige benutzte Wohnung als Hauptwohnung zu bezeichnen.


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