ZWSteuer Köln bis 2005

dogil77 @, Dienstag, 17.05.2011 (vor 5049 Tagen)

Hallo zusammen.

Nachdem ich Student bis 2005 in Köln war und 4 Jahre in der Schweiz gewohnt habe, holt mich der lange Arm der Stadt Köln ein.
Nun zum Sachverhalt: Ende 2004 habe ich die Wohnung verlassen und weiter untervermietet. Zwei Kumpels haben dort gewohnt und sind Ende 2005 ausgezogen, eine Kündigung der Wohnung vom Vermieter folgt an mich. Im MIetvertrag waren unsere beiden Väter eingetraggen. Ebenso habe ich Bafög erhalten.
Die Zweitwohnungssteuer ist ja erst 2005 im Januar eingeführt worden. Abmelden werde ich mich nun, wenn die Kündigungsbestätigung auch nach nun 6 Jahren erneut vom Vermieter an mich gesendet wirde:-D

Habt Ihr eine Idee, wie ich aus der Zahlung von 621 Euro mit Drohung eines Gläubigers rauskomme>

Lieben Gruss an alle

ZWSteuer Köln bis 2005

Alfred @, Dienstag, 17.05.2011 (vor 5049 Tagen) @ dogil77

Bei den Mietverhältnissen steige ich nicht durch. Du, zwei Kumpel, zwei Väter – waren die beiden anderen Brüder> ...
Von wann ist der Steuerbescheid>
Wie kommt der Betrag von 621 € zustande>
Hast Du jemals eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungsteuer erhalten>
Hast Du die Steuererklärung abgegeben>
Du warst in Köln vmtl. mit Nebenwohnung registriert und hast Dich 2004 beim Einwohnermeldeamt nicht abgemeldet>
Können die beiden Kumpel bestätigen, dass Du Ende 2004 ausgezogen bist>
Wenn der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist, kannst Du gegen den Bescheid klagen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

ZWSteuer Köln bis 2005

LionelHutz @, Mittwoch, 18.05.2011 (vor 5047 Tagen) @ dogil77

» Nun zum Sachverhalt: Ende 2004 habe ich die Wohnung verlassen und weiter untervermietet. Zwei Kumpels haben dort ...

Die Sache ist eigentlich recht einfach.

Die Zweitwohnungssteuer gibt es in Köln ab 2005. Wer vor 2005 aus Köln weggezogen ist und die vorherige Wohnung auch sonst nicht weiter "inne gehabt" hat, z.B. weil die Wohnung komplett untervermietet war, fällt nicht unter den Steuertatbestand.

Wenn Du mit Nebenwohnung in Köln gemeldet warst/bist, sei es Dein Fehler oder der Fehler der Stadt, dann gilt das vor dem Verwaltungsgericht Köln wohl als Vermutung dafür, dass Du eine steuerpflichtige Zweitwohnung in Köln 'inne hast'.

edit: Wenn Du mit der Bestätigung vom Vermieter eine rückwirkende Abmeldung vor 2005 hin bekommst, dürfte sich der Punkt erledigt haben. Aber man kann nie wissen... ;-)

Wenn Du schon einen Steuerbescheid bekommen hast, dann kannst Du entweder bezahlen, oder innerhalb der Klagefrist Klage erheben und gleichzeitig bei der Stadt Köln einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Bei einer Klage könntest Du vermutlich beweisen (zur Not die Untermieter als Zeugen), dass Du nie eine Zweitwohnung in Köln innegehabt hast. Ist die Klagefrist erst mal verstrichen, dann lohnt es sich eigentlich nicht mehr gegen den Steuerbescheid ein Rechtsmittel einzulegen.