ZWSteuer Köln bis 2005

LionelHutz @, Mittwoch, 18.05.2011 (vor 5047 Tagen) @ dogil77

» Nun zum Sachverhalt: Ende 2004 habe ich die Wohnung verlassen und weiter untervermietet. Zwei Kumpels haben dort ...

Die Sache ist eigentlich recht einfach.

Die Zweitwohnungssteuer gibt es in Köln ab 2005. Wer vor 2005 aus Köln weggezogen ist und die vorherige Wohnung auch sonst nicht weiter "inne gehabt" hat, z.B. weil die Wohnung komplett untervermietet war, fällt nicht unter den Steuertatbestand.

Wenn Du mit Nebenwohnung in Köln gemeldet warst/bist, sei es Dein Fehler oder der Fehler der Stadt, dann gilt das vor dem Verwaltungsgericht Köln wohl als Vermutung dafür, dass Du eine steuerpflichtige Zweitwohnung in Köln 'inne hast'.

edit: Wenn Du mit der Bestätigung vom Vermieter eine rückwirkende Abmeldung vor 2005 hin bekommst, dürfte sich der Punkt erledigt haben. Aber man kann nie wissen... ;-)

Wenn Du schon einen Steuerbescheid bekommen hast, dann kannst Du entweder bezahlen, oder innerhalb der Klagefrist Klage erheben und gleichzeitig bei der Stadt Köln einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Bei einer Klage könntest Du vermutlich beweisen (zur Not die Untermieter als Zeugen), dass Du nie eine Zweitwohnung in Köln innegehabt hast. Ist die Klagefrist erst mal verstrichen, dann lohnt es sich eigentlich nicht mehr gegen den Steuerbescheid ein Rechtsmittel einzulegen.


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