Köln

dackelche @, Donnerstag, 19.05.2011 (vor 5650 Tagen)

Mein Sohn lebte bis 2002 in Köln und verzog dann nach BN-Niederkassel.
Leider hatte er es in der damaligen Hektik versäumt, sich bei der Stadt Köln abzumelden.
Diese widerrum möchte nun vom sohn insgesamt ca. 4.500 Euro Steuer ab 2005 eintreiben.
Ich denke einmal wg. seiner Schusseligkeit kann man ihm doch maximal eine Ordnungswidrigkeit in Form eines Bussgeldes auferlegen.

Bitte wirklich dringend um angemessene Hilfe und Rat hier

Köln

Alfred @, Donnerstag, 19.05.2011 (vor 5650 Tagen) @ dackelche

Da gilt das Gleiche wie in dem Beitrag "ZWSteuer Köln bis 2005".
Mal durchlesen, wenn dann noch Fragen sind wieder rühren.
Ohne Klage geht es nicht.
» Bitte wirklich dringend um angemessene Hilfe und Rat hier
Bei Bedarf gerne auch per Mail.

Köln

LionelHutz @, Donnerstag, 19.05.2011 (vor 5650 Tagen) @ dackelche

» Bitte wirklich dringend um angemessene Hilfe und Rat hier

Ich möchte nicht unhöflich erscheinen, aber wenn es so dringend ist, dann findest Du hier im Forum ziemlich schnell und einfach alle notwendigen Hinweise.

Kurz: Klage innerhalb der Klagefrist und beweisen, dass die Wohnung bereits vor 2005 aufgegeben wurde.

Köln

dackelche @, Donnerstag, 19.05.2011 (vor 5650 Tagen) @ LionelHutz

» » Bitte wirklich dringend um angemessene Hilfe und Rat hier
»
» Ich möchte nicht unhöflich erscheinen, aber wenn es so dringend ist, dann
» findest Du hier im Forum ziemlich schnell und einfach alle notwendigen
» Hinweise.
»
» Kurz: Klage innerhalb der Klagefrist und beweisen, dass die Wohnung bereits
» vor 2005 aufgegeben wurde.

Vielen Dank erstmal. Ich denke auch, ohne Rechtsbeistand wird es hier nicht gehen.

Köln

LionelHutz @, Donnerstag, 19.05.2011 (vor 5650 Tagen) @ dackelche
bearbeitet von LionelHutz, Donnerstag, 19.05.2011

» Vielen Dank erstmal. Ich denke auch, ohne Rechtsbeistand wird es hier nicht gehen.

Klage vor dem Verwaltungsgericht kann man auch ohne Rechtsanwalt erheben. So schwierig ist das eigentlich nicht und Dein Fall scheint ja relativ klar und einfach zu sein.

Aber gerade deshalb und wegen der recht hohen Steuerforderung kann es natürlich sinnvoll sein, die Sache an einen Rechtsanwalt abzugeben.

edit: Auf Grund der wohl ursprünglichen falschen Anmeldung in Bonn, ist es denkbar, dass Dein Sohn, selbst wenn er vor Gericht gewinnt, auf den Kosten oder zumindest einem Teil sitzen bleibt.

Köln

dackelche @, Donnerstag, 19.05.2011 (vor 5650 Tagen) @ LionelHutz

» » Bitte wirklich dringend um angemessene Hilfe und Rat hier
»
» Ich möchte nicht unhöflich erscheinen, aber wenn es so dringend ist, dann
» findest Du hier im Forum ziemlich schnell und einfach alle notwendigen
» Hinweise.
»
» Kurz: Klage innerhalb der Klagefrist und beweisen, dass die Wohnung bereits
» vor 2005 aufgegeben wurde


Vd erstmal. Wir werden den weiteren Verlauf mit der Stadt abwarten. Ich denke, ohne Rechtsbeistand wird es nicht gehn.

Das einzig brauchbare was Sohn aus der Zeit noch hat, ist die Anmeldung zum Hauptwohnsitz in BN-Niederkassel.

Köln

LionelHutz @, Donnerstag, 19.05.2011 (vor 5650 Tagen) @ dackelche

» Vd erstmal. Wir werden den weiteren Verlauf mit der Stadt abwarten. Ich denke, ohne Rechtsbeistand wird es nicht gehn.

Die Klagefrist ist ziemlich kurz und die Verwaltung der Stadt Köln nicht die schnellste. Üblicherweise regeln sich solche Angelegenheiten erst nach Klageerhebung. Viel Zeit zum Abwarten sehe ich deshalb nicht, wenn der Bescheid bereits erlassen wurde.

» Das einzig brauchbare was Sohn aus der Zeit noch hat, ist die Anmeldung zu Hauptwohnsitz in BN-Niederkassel.

Wirklich brauchbar ist das nicht, weil die Anmeldung mit Hauptwohnung wohl unzutreffend war. Zu beweisen wäre, dass die 'alleinige Wohnung' ab dem Umzug in Bonn war und es keine Zweitwohnung in Köln gab. Sollte doch irgendwie machbar sein.

Köln

Alfred @, Donnerstag, 19.05.2011 (vor 5650 Tagen) @ LionelHutz

» ...die Verwaltung der Stadt Köln nicht die schnellste. Üblicherweise regeln sich solche Angelegenheiten erst nach Klageerhebung. Viel Zeit zum Abwarten sehe ich deshalb nicht, wenn der Bescheid bereits erlassen wurde.
Kann ich nur unterstreichen. eine gütliche Einigung mit der Stadt ist für Ortsfremde nahezu unmöglich. Klagen. Angebot "per Mail" steht noch.