mietsteuer nach abschluss des mietvertr. oder ab einzug

selavi @, Dienstag, 24.05.2011 (vor 5203 Tagen)

meine frage betrifft die zw.w.st. in der stadt DORTMUND

gilt zur erhebung der zw.w.st. der abschluss eines mietvertrages oder die anmeldung bei der stadt.

dem widerspricht doch, dass eine junge frau einen zweitwohnsitz in saarbrücken angemeldet hat ohne einen mietvertrag zu unterzeichnen und auch keine miete bezahlt… die steuer richtet sich dann nach den ortsüblichen mietpreisen.

in unserem fall hat sich die geplante nutzung der „nebenwohnung“ … eigentlich nur ein raum zur untermiete… aus gesundheitlichen und familiären gründen der mieterin immer wieder verschoben.
die mieterin ist verheiratet und hat einen 1. wohnsitz mit ihrem ehemann in ffm.
grund für die zw.w. war der wunsch mit der vermieterin…. einer guten bekannten… berufl. zusammenzuarbeiten.
so kam es schon 2009 zum abschluss eines mietvertrages….

letztendlich vergingen fast 2 jahre.
seit februar dieses jahres ist die mieterin jetzt in der regel 2-5 tage in dortmund und hat das ordnungsgemäß angemeldet.

da es in ffm bisher keine zw.w.st. gibt…oder gab….war der mieterin der begriff übrigens völlig fremd. sie wusste gar nicht, dass es so was überhaupt gibt..

im kurz nach der anmeldung erhaltenen formular hat sie das datum des mietvertrages eingetragen. in einem gesonderten schreiben dann aber nochmals auf den besonderen tatbestand hingewiesen.

heute erhielt die mieterin den steuerbescheid, in dem die stadt tatsächlich die nachzahlung einer steuer für die zwei jahre verlangt, in der die mieterin die wohnung definitiv nicht nutzte… d.h. keine möbel hier abgestellt hatte.

ein kleiner fehler der zeitlichen berechnung lässt noch hoffen, dass dem bearbeiter ein fehler unterlaufen ist…. was auch noch schriftlich geklärt werden soll…
wir fanden es aber besser schon vorab etwas über die rechtliche lage zu erfahren….

etwas suspekt ist im übrigen auch ein vermerk in dem schreiben,
dass man, da es sich um mieträume in einem zweifamilienhaus handele, „unterstellt“, dass die mieterin die wohnung zusammen mit der vermieterin nutzt… dementsprechend hoch ist jetzt der steuersatz.

was bedeutet das…. die mieterin hat einen persönlichen raum und nutzt natürlich küche und bad. die zweite wohnung besitzt keine küche und wird (was auch dem finanzamt bekannt ist) als büro genutzt.

werden die steuersätze nach unterstellten mutmaßungen festgesetzt>> …. wozu dann einen fragebogen>>

wer kann uns bitte schlauer machen>>
selavi

mietsteuer nach abschluss des mietvertr. oder ab einzug

LionelHutz @, Mittwoch, 25.05.2011 (vor 5203 Tagen) @ selavi

» wer kann uns bitte schlauer machen>>

Wenn in der Steuererklärung bereits das Datum des Mietvertrages als Datum ab dem die Steuerpflichtige eine Zweitwohnung "innegehabt" hat angegeben wurde, wird sich die Stadt darauf auch berufen und behaupten, dass es auf die tatsächliche Nutzung nicht ankommt.

Bei der angegebenen Sachlage ist es gut möglich, dass die Steuer falsch berechnet wurde.

Gegen den Steuerbescheid muss innerhalb der Klagefrist (ein Monat) geklagt werden, sonst wird der Bescheid rechtskräftig.

Wie eine solche Klage zu begründen wäre und ob sie aussichtsreich ist, kann in diesem Fall nur durch eine konkrete Rechtsberatung unter genauer Sachverhaltskenntnis geklärt werden.

Möchtet Ihr Euch selbst daran machen, wäre ein guter erster Einstieg, sich in die Dortmunder Satzung einzulesen und zu versuchen den Steuerbescheid damit abzugleichen.

mietsteuer nach abschluss des mietvertr. oder ab einzug

selavi @, Mittwoch, 25.05.2011 (vor 5202 Tagen) @ LionelHutz

vielen dank,

wir haben gleich einen termin beim rechtsanwalt gemacht.

selavi