mietsteuer nach abschluss des mietvertr. oder ab einzug

LionelHutz @, Mittwoch, 25.05.2011 (vor 4720 Tagen) @ selavi

» wer kann uns bitte schlauer machen>>

Wenn in der Steuererklärung bereits das Datum des Mietvertrages als Datum ab dem die Steuerpflichtige eine Zweitwohnung "innegehabt" hat angegeben wurde, wird sich die Stadt darauf auch berufen und behaupten, dass es auf die tatsächliche Nutzung nicht ankommt.

Bei der angegebenen Sachlage ist es gut möglich, dass die Steuer falsch berechnet wurde.

Gegen den Steuerbescheid muss innerhalb der Klagefrist (ein Monat) geklagt werden, sonst wird der Bescheid rechtskräftig.

Wie eine solche Klage zu begründen wäre und ob sie aussichtsreich ist, kann in diesem Fall nur durch eine konkrete Rechtsberatung unter genauer Sachverhaltskenntnis geklärt werden.

Möchtet Ihr Euch selbst daran machen, wäre ein guter erster Einstieg, sich in die Dortmunder Satzung einzulesen und zu versuchen den Steuerbescheid damit abzugleichen.


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