Nicht alle regen sich über die 2.WhgSt auf

Himbim13 @, Mittwoch, 25.05.2011 (vor 5288 Tagen)

Hallo Betroffene von der Zweitwohnungssteuer,
vor nicht allzu langer Zeit wurde im Forum die nicht bezweifelte
Aussage getroffen:
Zitat: „…Nicht alle regen sich über die ZWST auf…..“.

Nachzulesen im Beitrag Billemops 2.WhgSt.
Kühlungsborn greift in die Vollen, vom 18.01.2011, Aussage s. Alfred 02.02.2011.

In Bayern haben sich nun Zweitwohnungssteuer-(2.WhgSt) Veranlagte zusammengefunden die gegen diese Abschöpfungsteuer (so die Bezeichnung durch einen Vertreter der Landesanwaltschaft in einem Verfahren vor dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof) angehen.
Diese Personen würden sich freuen, wenn sie erfahren würden, ob Sie sich infolge einer solchen Steuerforderung aufregen. Beziehungsweise diese akzeptieren oder gg. eine solche Steuer sind.
Im Jahr der Landes- und Kommunalwahlen sollte man wissen, dass nicht die Gerichte, sondern alleine die Landes- und Kommunalpolitiker für die Erhebung einer solchen Steuer verantwortlich zeichnen. Geregelt in der Kommunalen Abgabenordnung (KAO) des jeweiligen Landes.
Was sagen Sie dazu, wenn die jetzt neu gewählten Politiker des Stadtstaates Bremen
als Vertreter für soziale Gerechtigkeit auftreten und gerade die Personen mit einer
Abgabe belastet die den Forderungen der Politiker nachkommen sich, sich zu bilden,
flexibel bei der Arbeitsplatzsuche also der Mobilitätsforderung nachgekommen sind, oder eine Sicherung ihrer Altersversorgung vornehmen>
Sie haben doch die Möglichkeit im Internet, ihren gewählten Abgeordneten bzw.ihren Kandidaten zu fragen wie Er zur 2.WhgSt steht. Vor allem nachdem man so schnell das Landeswahlgesetz ändern kann aber nur die Steuerzahlenden
nicht wählen lässt. Warum trauen Sie sich nicht. Wir haben doch Rede- und Meinungsfreiheit, solange man die Nettikette beachtet.
Auf die Aussagen dieser Herren kann man bestimmt gespannt sein.
Ich habe schon eine. ;-)

Nicht alle regen sich über die 2.WhgSt auf

Alfred @, Donnerstag, 26.05.2011 (vor 5286 Tagen) @ Himbim13

» In Bayern haben sich nun Zweitwohnungssteuer-(2.WhgSt) Veranlagte zusammengefunden die gegen diese Abschöpfungsteuer (so die Bezeichnung durch einen Vertreter der Landesanwaltschaft in einem Verfahren vor dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof) angehen.
Mit welchen Argumenten denn>

» ... dass nicht die Gerichte, sondern alleine die Landes- und Kommunalpolitiker für die Erhebung einer solchen Steuer verantwortlich zeichnen.
Die Gerichte sind nicht frei von Schuld, wenn sie das Anknüpfen an die melderechtliche Registrierung als Ei des Kolumbus betrachten und nicht berücksichtigen, dass dabei das Ei kaputt geht.

» Was sagen Sie dazu, wenn die jetzt neu gewählten Politiker des Stadtstaates Bremen als Vertreter für soziale Gerechtigkeit auftreten und gerade die Personen mit einer Abgabe belastet die den Forderungen der Politiker nachkommen sich, ...
Bremen dürfte wohl mit zu den am höchsten verschuldete Bundesländern gehören. Da relativiert sich die soziale Gerechtigkeit gegenüber „Nicht-Landeskindern“ gewaltig. Und die Gerichte machen es ja auch leicht.

» Sie haben doch die Möglichkeit im Internet, ihren gewählten Abgeordneten bzw.ihren Kandidaten zu fragen wie er zur 2.WhgSt steht.
„Er/sie“ ist vielleicht dagegen und tief betrübt – aber alles ist Rechtens.

» Auf die Aussagen dieser Herren kann man bestimmt gespannt sein. Ich habe schon eine. ;-)
Mir fehlen so richtig nur noch die Kanzlerin und der Bundespräsident, na, vielleicht noch der(die) Bundesratspräsident(in).

Nicht alle regen sich über die 2.WhgSt auf

Himbim13 @, Montag, 30.05.2011 (vor 5282 Tagen) @ Alfred

» Mit welchen Argumenten denn>»

Nicht gegen das Urteil, hier obsiegte der Kläger.
Im übrigen dürfte in den meisten Fällen der juristische Weg ausgeschöpft sein.Einzig, wenn ein größerer Lapsus des zuständigen Sachbearbeiters erfolgt wäre. Im übrigem sollte sich ja ein Angriffspunkt ergeben, werden die Satzungen sofort geändert.
Nein, wenn man eine Wiese vom Löwenzahn befreien will, darf man nicht nur ein Blättchen abzupfen, sondern muss versuchen die Wurzel zu entfernen.
Die Wurzel dieser Abgabe liegt bei den Länder- und Kommunalenparlamenten.
Das heißt, bei den Personen die wir Bürger wählen und die uns vertreten.Bei den Bürgermeister- und Stadtratswahlen sind die mit Zweitwohnung gemeldeten in Folge der Landeswahlgesetze bei der Wahl ausgeschlossen und sind somit, nachdem die Kommunen infolge ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts alleine für die Einführung dieser Abgabe verantwortlich sind, die rechtlose Zitrone, die man
je nach belieben auspressen kann ohne hierdurch eine Stimme zu verlieren.
In diesen freien Rechtsstaat mit Rede- und Pressefreiheit ist es leider nicht möglich in dem Print-, Hör- und Bildmedien, noch über die Volksvertreter, die Öffentlichkeit
zu erreichen. Was aber erforderlich ist um die Lügen zu entlarven, die der Öffentlichkeit zur Begründung dieser Steuer aufgetischt werden.
Oder wird von den Betreibern dieses Forums, nicht selbst in Folge der vielen Anfragen der Betroffenen erkannt welchen politischen Unfug diese Abgabe anrichtet.
Es sind doch nicht die Multis, die betroffen sind, es sind doch in der Überzahl Personen,
die den politischen Fordrungen Rechnung getroffen haben.

[i]» Die Gerichte sind nicht frei von Schuld, » [/i]

Schon X-Mal wurde die Judikatur im Forum beleuchtet.
Seit eh und je, nicht nur neuerdings war und ist Justizia
ausführendes Organ (Subjekt) des herrschenden politischen
Systems. Die letzten beiden politischen Epochen beweisen es
(s. Freisler u. Benjamin) um nur zwei hervortretende
Personen aufzuzählen. Von den unzähligen gesetzestreuen
Kleinen, gar nicht zu reden. Alle sind und waren infolge
ihres Amtseides an den von den Herrschenden festgelegten
Gesetzen, Verwaltungsvorschriften gebunden. Sie hatten
und haben die Aufgabe nicht nach Recht des Volkes, oder etwa nach eigenem empfunden Recht, sonder nach dem Willen
der Herrschenden bestimmte Gesetzeslage zu entscheiden.
Die Judikatur hat die Aufgabe Gesetze, auch wenn diese noch
so widersprüchlich und volksfern sind so auszulegen, dass die Norm des Gesetzes jeden noch so begründeten Angriff übersteht
(s. Auslegung i. S. 2.WhgST:. 1 Aufwand der Kommunen für
Nebenwohnungsinhabern (Prof. Dr. Wilfried Bayer)
jetzt: 2. Aufwand von Finanzmitteln des Innehabenden (BVerwG)).
Warum wohl dieser Sinneswandel> Konnten die Kommunen nicht
nachweisen welche Aufwendungen durch Nebenwohnungsinhabern
verursacht werden. Im übrigem wurde, soweit ich mich erinnern kann im Forum auf die Ausführungen eines Herrn Helmut Krause im „Forum Querdenker“ verwiesen.
Es ist mir nicht ersichtlich, weshalb gerade in diesem Forum
von gewissen Leuten destruktiv die einzuschlagenden Wege
behandelt werden, die eine Aufforderung beinhaltet seine bürgerlichen,grundgesetzlich garantierten Rechte wahrzunehmen.
Rom ist auch nicht in einem Jahr entstanden und die Mauer ist auch erst
nach Jahren der Diktatur gefallen. Wer nicht kämpft hat schon verloren, wer das schon einmal gesagt hat weis ich nicht!

» Bremen dürfte wohl mit zu den am höchsten verschuldete Bundesländern gehören. » »

Nach Feststellungen soll die pro/Kopf Verschuldung
höher wie in Griechenland sein. Und was wird von
den Griechen gefordert!
Mann muss sich doch nicht wundern. Bei dieser
jahrelangen politischen Führung ist es doch leicht als
Sozialwohltäter auf Kosten anderer aufzutreten mit den
Gedanken „Schulden und Gotteswort sind ewig“.
Wenn man etwas verteilen will, muss man es erst
erarbeiten.

Nicht alle regen sich über die 2.WhgSt auf

Alfred @, Dienstag, 31.05.2011 (vor 5282 Tagen) @ Himbim13

» Im übrigem sollte sich ja ein Angriffspunkt ergeben, werden die Satzungen sofort geändert.
Was die Satzungen erfreulicherweise immer absurder macht, weil die Städte nicht wissen, was sie tun (wenn sie es denn je gewusst hatten). Und es soll sogar Gerichte geben, die das ahnen (s. VG Köln).

» Nein, wenn man eine Wiese vom Löwenzahn befreien will, darf man nicht nur ein Blättchen abzupfen, sondern muss versuchen die Wurzel zu entfernen.
Hier dürfte der Schwerpunkt wohl auf "versuchen" liegen.

» ... 1 Aufwand der Kommunen für Nebenwohnungsinhabern (Prof. Dr. Wilfried Bayer)
» jetzt: 2. Aufwand von Finanzmitteln des Innehabenden (BVerwG)).
» Warum wohl dieser Sinneswandel>
Was Du da von Dir gibst, ist ziemlicher Blödsinn. Prof. Dr. Wilfried Bayer, der in perverser Weise stolz darauf ist, eine neue Steuer erfunden zu haben, war zumindest konsequent und prinzipientreu. Seine Ferienwohnungsteuer war von Anfang an als örtliche Aufwandsteuer konzipiert (Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) und durch das Äquivalenzprinzip legitimiert (Ausgleich für nicht in Anspruch genommene kommunale Infrastruktur). Auch ihr Lenkungszweck – Verhinderung von „Rollladensiedlungen“ – war und ist nicht zu beanstanden. Sein Fehler bestand einzig und allein darin, das Konstrukt „Zweitwohnungsteuer“ zu nennen. An diesem Begriff hat ihn dann das BVerfG gemessen und „verdammt“. Deswegen ist der dem BVerfG heute noch böse.
Man mag vieles als destruktiv bezeichnen, aber bar jeder Ahnung zu argumentieren ist mit Sicherheit nicht konstruktiv. Meine Empfehlung: „Ad fontes“ – lesen, nachdenken, dann erst schreiben.

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Himbim13 @, Samstag, 11.06.2011 (vor 5271 Tagen) @ Alfred

»» Was Du da von Dir gibst, ist ziemlicher Blödsinn. Prof. » fontes“ – lesen, nachdenken, dann erst schreiben.Allgemein und „was Du da von Dir gibst ist ziemlicher Blödsinn…“

Aber, aber, warum denn gleich so echauffiert>
Wurde hier eventuell in ein Wespennest gestochen>
Ist es bereits schon wieder soweit, dass man sich
über vorliegende Fakten nicht äußern darf.
Gilt nur noch eine sozialistische Meinung zum
Eigentum und den hierzu ergangenen und belasteten
Gesetzen und Urteile. Das Frau Wagenknecht eine
andere Meinung und Auslegung haben kann ist
doch demokratisch. In ihrem propagierten politisch
System einer kommunistischen Bedürfniswirtschaft gibt es
doch auch unterschiedliche Bedürfnisses zwischen
einen Kolchosearbeiter und Parteibonzen. Für die Letzteren
galt die Devise „Eigentum ist Diebstahl am Volk“ nicht.
Siehe doch Real existierenden Sozialismus.
Nur darüber durfte man in deren Machbereich
nicht öffentlich diskutieren.
Ist es bereits verboten auf solche sich ähnelten Tendenzen
in einem Rechtsstaat hinzuweisen>
Entspricht es der Nettikette in einer Diskussion zu einem
politisch ernst zunehmenden Thema, Personen die
aus einer anderen Perspektive die Fakten sehen
als nicht des Lesens und Rechnen fähig hinzustellen>
Ist es dem einfachen Bürger nicht erlaubt unterschiedliche
Meinungen in einer Sache zu haben wie es bei Richtern,
Rechtsanwälten und Ärzten täglich vorkommt>
Im übrigem wurde mir zur Nettikette einmal gesagt,
verwende in einer Diskussion ein „ DU „ erst,
wenn Du mit dem anderen mindestens 50 Kg Salz verspeist
hast und dann sei vorsichtig, es ist leichter „Du Armleuchter zu sagen“, als „Sie Armleuchter“!
Und noch etwas, vor nicht allzu langer Zeit wurde einer
Generation vorgeworfen „nichts gesehen, nichts
gehört und nichts gesagt zuhaben“. Die Möglichkeit
eines solchen Vorwurfes sollte man einer späteren
Generation nicht ermöglichen.

Nicht alle regen sich über die 2.WhgSt auf

Alfred @, Samstag, 11.06.2011 (vor 5271 Tagen) @ Himbim13

Sehr geehrter Herr Himbim13,
sehr geehrte Frau Himbim13,
Einfach den Brotkorb niedriger hängen und bei den Fakten bleiben – das hilft!
Was das Du angeht: Zum Sie und der dazu passenden Anrede gehört nach meinem Verständnis ein Name, mit dem man zumindest das Geschlecht seine Gegenübers identifizieren kann. Aber bitteschön, mir hat es noch nie was ausgemacht, jemanden per Sie anzureden, ganz im Gegenteil. Frei nach Joschka Fischer: „Mit Verlaub Herr Präsident, Sie sind …“ An der Qualität der Argumente ändert das nichts.
Übrigens:
Das mit dem Wespennest stimmt – aber anders als Sie denken, Herr (oder doch Frau>) Himbim13.

Nicht alle regen sich über die 2.WhgSt auf

Himbim13 @, Samstag, 11.06.2011 (vor 5271 Tagen) @ Alfred

» Übrigens:
» Das mit dem Wespennest stimmt – aber anders als Sie denken, Herr (oder doch
» Frau>) Himbim13.

Zu Befehl, die Partei hat immer recht!

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Alfred @, Samstag, 11.06.2011 (vor 5271 Tagen) @ Himbim13

» Zu Befehl, die Partei hat immer recht!
Na bitte, geht doch, Herr oder Frau Himbim13.

Nicht alle regen sich über die 2.WhgSt auf

Himbim13 @, Samstag, 11.06.2011 (vor 5271 Tagen) @ Alfred

» » Zu Befehl, die Partei hat immer recht!
» Na bitte, geht doch, Herr oder Frau Himbim13.

Apropos zu Herrn Fischer,
auch hier kann man zu dieser Person geteilter Meinung sein.
Wer diesen Herrn als Beispiel zitiert, sollte sich fragen, ob der Wurf mit Steinen auf Polizeibeamte ein besseres Argument gegen verfehlte Gesetze sind, wie eine, die Sache betreffende politische Diskussion. Ich vertrete das Letztere, aber man weis ja nicht was noch kommen wird oder kann.

Nicht alle regen sich über die 2.WhgSt auf

toubib @, Donnerstag, 26.05.2011 (vor 5286 Tagen) @ Himbim13

[blockquote]» Nicht alle regen sich über die ZWST auf…..“.
[/blockquote]

Es ist halt hier so wie im richtigen Leben. Wer nicht betroffen ist, dem ist es wurscht.

[blockquote]Beziehungsweise diese
» akzeptieren oder gg. eine solche Steuer sind.
[/blockquote]

Seit wann kommt es darauf an, eine Steuer oder eine Vorschrift zu "akzeptieren"> Da fragt doch wirklich keiner danach.

So etwas kann sich allenfalls jemand wie Schtoiber - oder wie hiess der doch gleich>- bei der wichtigen Frage erlauben, was im Klassenzimmer hängen darf und was nicht.