ZWS Köln

Sabine 2011 @, Dienstag, 07.06.2011 (vor 4992 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hoffe, einer von Euch kann mir einen guten und schlauen Tipp geben. Ich bin Pendlerin und fahre zwischen Köln und Frankfurt hin und her. Am Wochenende bin ich meistens in Köln bei meinem Freund oder meinen Eltern und unter der Woche habe ich ein Zimmer in Frankfurt am Main. In Frankfurt gibt es keine ZWS, in Köln schon. Wo gebe ich am besten meinen Hauptwohnsitz an> Seit 2004 habe ich FFM angegeben, aber ich denke, das macht nun keinen Sinn mehr, da es in FFM keine ZWS gibt und in Köln schon. Das Kassen- und Steueramt Köln möchte jetzt rückwirkend meine ZWS eintreiben. Ich denke, ich gebe einfach Köln rückwirkend als HWS an. Was meint Ihr>>>>

Danke für Eure Tipps und liebe Grüße
Sabine

ZWS Köln

Alfred @, Dienstag, 07.06.2011 (vor 4992 Tagen) @ Sabine 2011

So einfach ist das mit dem Meldezirkus nicht. Die Hauptwohnung ist dort, wo Du dich zeitlich gesehen vorwiegend aufhältst – und das dürfte Frankfurt sein. Deine derzeitige melderechtliche Registrierung dürfte richtig und rückwirkend auch nicht zu korrigieren sein. Wenn Du in der ZWSt-Erklärung die Wohnung in Köln als Erstwohnung angeben willst, musst Du nachweisen, dass Du Dich vorwiegend in Köln aufhältst. Was Du als Wohnsitz ansiehst, ist hingegen völlig unerheblich.
Mit der Zweitwohnungsteuer hat das nur am Rande zu tun.
Was das Kassen- und Steueramt will ist die eine Sache, was zulässig ist, eine andere. Wenn Du bei Deinen Eltern wohnst und dort mit Nebenwohnung registriert bist, schaut das Amt in die Röhre. Du bist nicht Inhaberin einer Zweitwohnung und damit nicht zweitwohnungsteuerpflichtig. Oder hast Du in Köln eine eigene Wohnung (als Eigentümerin, Mieterin oder sonstige Dauernutzungsberechtigte)>

ZWS Köln

Sabine 2011 @, Dienstag, 07.06.2011 (vor 4992 Tagen) @ Alfred

Hey :-) viiiiiiiielen Dank für Deine schnelle Antwort, Alfred!!! Es ist echt klasse, dass man hier so schnell Feedback bekommt!!

Ich bin mit dem Nebenwohnsitz seit 2005 bei meinen Eltern gemeldet. Allerdings wohne ich seit 2008 auch bei meinem Freund, zahle hier auch einen minianteil und habe hierfür auch schon von der Steuer für die doppelte Haushaltsführung etwas zurück erstattet bekommen. Allerdings stehe ich nicht im Mietvertrag.

Wäre es dann ok für mich, den Nebenwohnsitz in Köln rückwirkend abzumelden> Laut Kassen- und Steueramt würden sie dann den Steuerbescheid zurück nehmen und ich wäre dann nur noch in FFM gemeldet. Kann ich dann trotzdem noch die doppelte Haushaltsführung angeben> Oder hat das eine mit dem anderren nix zu tun> Oh maaaaan, das ist kompliziert, wenn man sich nie damit richtig beschäftigt hat :-))))

Liebe Grüße
Sabine

ZWS Köln

Alfred @, Dienstag, 07.06.2011 (vor 4992 Tagen) @ Sabine 2011

Du hast also schon einen Steuerbescheid, und der lautet auf die Wohnung Deiner Eltern und nicht auf die bei Deinem Freund. Wenn das so stimmt, läuft die Klagefrist, und das übliche Spiel bei der Stadt ist häufig: Hinhalten bei der Abmeldung, Klagefrist verstrichen, Bescheid rechtskräftig, zahlen!

Ganz ohne jeden Meldezirkus:
Wenn Du bei Deinen Eltern wohnst, ist der Steuerbescheid für diese Nebenwohnung rechtswidrig.

Was hast Du denn bei der Erklärung zur ZWSt überhaupt angegeben> Mietvertrag> Miethöhe> Wie wurde die Steuer berechnet>

ZWS Köln

Sabine 2011 @, Mittwoch, 08.06.2011 (vor 4991 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

danke, dass Du mir geantwortet hast. Es tut sehr gut zu wissen, dass mir jemand in dem ganzen Chaos ein paar Tipps geben kann - echt super!

Ich habe auf die ersten 2 Aufforderungen zur ZWSt (2005 und 2009) und Angabe von Daten etc. nicht reagiert (frag mich nicht warum, ich habe es anscheinend verdrängt, immer weiter rausgeschoben und schließlich vergessen) und darum haben sie einen Mittelwert erstellt. Es geht dabei aber um die Wohnung meiner Eltern. Der Mittelwert beträgt 696,-pro Jahr von 2005 - 2011 bei geschätzten 60m2.

Liebe Grüße
Sabine

ZWS Köln

Alfred @, Mittwoch, 08.06.2011 (vor 4991 Tagen) @ Sabine 2011

Also die elterliche Wohnung und die übliche Schätzung, weil Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung ignoriert. Mit dem Bearbeiter/der Bearbeiterin Kassen- und Steueramt schon gesprochen.
Ich gehe mal davon aus, dass die Nebenwohnung ein Zimmer in der elterlichen Wohnung ist, dass Du sozusagen „geduldet“ nutzt. Damit wärst Du, wie ich bereits geschrieben habe, überhaupt nicht steuerpflichtig. Das Wohnen bei Deinem Freund und die dort bei der Einkommenstuer geltend gemachte doppelte Haushaltsführung hat mit dem aktuellen Zweitwohnungsteuerbescheid nichts zu tun.
Nun weiß ich nicht, von wann der Steuerbescheid ist, aber Du hast nur vier Wochen Zeit, ehe er rechtskräftig wird. Die rückwirkende Abmeldung der Nebenwohnung wäre natürlich eine Möglichkeit, um der ZWSt zu entgehen. Aber das kann auch schief gehen, und die Zeit ist knapp. Um eine Klage wirst Du vermutlich nicht herumkommen. Aber die wäre wohl ein Selbstläufer.
Bevor wir das Ganze hier im Forum breittreten: Mail an mich – mit dem Datum des Steuerbescheids.