ZWS Köln

Alfred @, Mittwoch, 08.06.2011 (vor 4991 Tagen) @ Sabine 2011

Also die elterliche Wohnung und die übliche Schätzung, weil Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung ignoriert. Mit dem Bearbeiter/der Bearbeiterin Kassen- und Steueramt schon gesprochen.
Ich gehe mal davon aus, dass die Nebenwohnung ein Zimmer in der elterlichen Wohnung ist, dass Du sozusagen „geduldet“ nutzt. Damit wärst Du, wie ich bereits geschrieben habe, überhaupt nicht steuerpflichtig. Das Wohnen bei Deinem Freund und die dort bei der Einkommenstuer geltend gemachte doppelte Haushaltsführung hat mit dem aktuellen Zweitwohnungsteuerbescheid nichts zu tun.
Nun weiß ich nicht, von wann der Steuerbescheid ist, aber Du hast nur vier Wochen Zeit, ehe er rechtskräftig wird. Die rückwirkende Abmeldung der Nebenwohnung wäre natürlich eine Möglichkeit, um der ZWSt zu entgehen. Aber das kann auch schief gehen, und die Zeit ist knapp. Um eine Klage wirst Du vermutlich nicht herumkommen. Aber die wäre wohl ein Selbstläufer.
Bevor wir das Ganze hier im Forum breittreten: Mail an mich – mit dem Datum des Steuerbescheids.


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