ZWS

Helena @, Dienstag, 21.11.2006 (vor 6848 Tagen)

Hallo!
Ich hätt da mal ne Frage, die mir niemand so wirklcih beantworten kann. Also,
ich bin seit kurzem Azubi in trier und habe jetzt meine Wohnung in Trier als 1ten Wohnsitz angegeben. Am Wochenende fahre ich immer noch nach Hause und habe diesen Ort (Lieser) als Zweitwohnsitz angegeben. Dort wird keine ZWS erhoben.

Meine Frage nun: Reicht es, wenn Trier mein 1ter Wohnsitz ist oder darf ich einfach grundsätzlich keinen Zweitwohnsitz mehr haben> Muss ich jetz Lieser auch als zweiten Wohnsitz löschen, um keine Steuern bezahlen zu müssen>

LG Helena

ZWS

Christian @, Dienstag, 21.11.2006 (vor 6848 Tagen) @ Helena

Hallo Helena,

melderechtlich scheint das mit Haupt- und Nebenwohnung richtig zu sein (vorwiegender Aufenthalt in Trier).

Welcher Ort nun welcher Wohnsitz ist, spielt hier überhaupt keinen Rolle.

Zu Deiner Frage:
Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung in Trier. Eine Kommune darf (wenn überhaupt) nur die auf ihrem Gebiet befindlichen Zweitwohnungen besteuern.
Zweitwohnungsteuer wird für Dich - wenn überhaupt - erst fällig, wenn Lieser (>) auf diese dumme Idee kommt. Bis dahin kannst Du dort ruhigen Gewissen mit Nebenwohnung gemeldet bleiben. Ist diese Nebenwohnung ein Zimmer/Wohnraum bei Deinen Eltern, wird selbst dann keine Zweitwohnungsteuer fällig.

Noch Fragen>

Gruß und viel Spaß in der schönen, alten Reichshauptstadt.