Hinweis - in der gesamten EU
» ... wie sollen sie dann effektiv Zweitwohnungen besteuern>
Nun, man könnte es z.B. europaweit so machen wie die Wuppertaler. Mit einer raffinierten Definition der Zweitwohnung.
§ 2 Abs. 1 hat seit 01.07.2007 folgende Fassung:
„Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann.“
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Kommunalfreund,
11.06.2011
- Hinweis - in der gesamten EU - Alfred, 11.06.2011
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LionelHutz,
11.06.2011
- Hinweis - in der gesamten EU - Alfred, 11.06.2011
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Kommunalfreund,
11.06.2011
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Alfred,
11.06.2011
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Kommunalfreund,
13.06.2011
- Hinweis - in der gesamten EU - Alfred, 13.06.2011
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Kommunalfreund,
13.06.2011
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Alfred,
11.06.2011