ZWS
Hallo Helena,
melderechtlich scheint das mit Haupt- und Nebenwohnung richtig zu sein (vorwiegender Aufenthalt in Trier).
Welcher Ort nun welcher Wohnsitz ist, spielt hier überhaupt keinen Rolle.
Zu Deiner Frage:
Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung in Trier. Eine Kommune darf (wenn überhaupt) nur die auf ihrem Gebiet befindlichen Zweitwohnungen besteuern.
Zweitwohnungsteuer wird für Dich - wenn überhaupt - erst fällig, wenn Lieser (>) auf diese dumme Idee kommt. Bis dahin kannst Du dort ruhigen Gewissen mit Nebenwohnung gemeldet bleiben. Ist diese Nebenwohnung ein Zimmer/Wohnraum bei Deinen Eltern, wird selbst dann keine Zweitwohnungsteuer fällig.
Noch Fragen>
Gruß und viel Spaß in der schönen, alten Reichshauptstadt.
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- ZWS -
Helena,
21.11.2006
- ZWS - Christian, 21.11.2006