ZWS

Christian @, Dienstag, 21.11.2006 (vor 6848 Tagen) @ Helena

Hallo Helena,

melderechtlich scheint das mit Haupt- und Nebenwohnung richtig zu sein (vorwiegender Aufenthalt in Trier).

Welcher Ort nun welcher Wohnsitz ist, spielt hier überhaupt keinen Rolle.

Zu Deiner Frage:
Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung in Trier. Eine Kommune darf (wenn überhaupt) nur die auf ihrem Gebiet befindlichen Zweitwohnungen besteuern.
Zweitwohnungsteuer wird für Dich - wenn überhaupt - erst fällig, wenn Lieser (>) auf diese dumme Idee kommt. Bis dahin kannst Du dort ruhigen Gewissen mit Nebenwohnung gemeldet bleiben. Ist diese Nebenwohnung ein Zimmer/Wohnraum bei Deinen Eltern, wird selbst dann keine Zweitwohnungsteuer fällig.

Noch Fragen>

Gruß und viel Spaß in der schönen, alten Reichshauptstadt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

  • ZWS - Helena, 21.11.2006 [*]
    • ZWS - Christian, 21.11.2006