Abmeldung ZW im Elternhaus vergessen

Schnubbel @, Dienstag, 14.06.2011 (vor 5111 Tagen)

Hallo !

Mich hat ein Brief der Gemeinde Haltern erreicht, in ich aufgewachsen bin. Man möchte wissen, ob ich ZWS-pflichtig bin und weist darauf hin, dass es seit 1999 dort eine solche Steuer gibt.

Tatsächlich hatte ich während der Studienzeit ein Zimmer bei meinen Eltern in Haltern und hatte dort einen Zweitwohnsitz angemeldet. Der Erstwohnsitz war damals (ca. 1989) ein Studentenwohnheim im Bochum.

Im Jahr 1996 - nach Ende des Studiums - habe ich mir eine eigene Wohnung gesucht und seitdem nutze ich das Zimmer nicht mehr, es wird mittlerweile von meinen Eltern als Arbeitszimmer genutzt. Seit dem Jahr 2000 wohne ich mit meiner Frau zusammen im Ruhrgebiet.

Das Dumme ist nur - die Abmeldung des ZW habe ich vergessen.

Kann das Amt nun rückwirkend Steuern verlangen >

Bin dankbar für jeden Tipp !

Abmeldung ZW im Elternhaus vergessen

Alfred @, Dienstag, 14.06.2011 (vor 5111 Tagen) @ Schnubbel

Mein Gott, müssen die es nötig haben. Seit 1996 mit Nebenwohnung registriert, seit 1999 gibt es die Satzung – und schon fragt die Gemeinde im Jahr 2011 an, ob es sich bei dieser Nebenwohnung um eine Zweitwohnung handelt. Das nenne ich Tempo.

Wenn es nur ein Brief der Gemeinde Haltern am See ist, solltest Du antworten. Bald, und nicht erst in 11 Jahren. Etwa so:

Meine Nebenwohnung ist keine Zweitwohnung im Sinne Ihrer Satzung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 sowie § 3 Abs. 1), da ich diese nicht innehabe. Es handelt sich, wie Sie dem Melderegister entnehmen können, um die Wohnung meiner Eltern, in der ich gern gesehener, rechtlich aber nur geduldeter Gast bin und wo ich die mir gebotene Wohngelegenheit gerne, aber ohne rechtliche Verfügungsgewalt nutze.“

Sollte die Gemeinde danach anderer Auffassung sein (s. Leipzig), wird sie Dir das mitteilen. Dann kannst Du hier wieder nachfragen.

So wie Du es schilderst, solltest Du die Nebenwohnung bei Deinen Eltern abmelden (Tag des Auszugs = Tag der Abmeldung). Sonst kommt die Gemeinde noch auf weitere dumme Ideen.

Abmeldung ZW im Elternhaus vergessen

Schnubbel @, Mittwoch, 15.06.2011 (vor 5110 Tagen) @ Alfred

Danke für die Hilfe !

Das Abmeldeformular habe ich mir schon heruntergeladen, es geht heute zur Post. Den Hinweis (Danke für die schöne Formulierung) baue ich ich das Anwortschreiben an die Stadt ein.

Schaun wir mal, was als nächstes passiert ...

Abmeldung ZW im Elternhaus vergessen

Praetor @, Samstag, 18.06.2011 (vor 5107 Tagen) @ Schnubbel

Die Steuer könnte zum Teil verjährt sein. Das richtet sich nach der AO, es sei denn in der Satzung ist was anderes geregelt. Meines wissens ist die Verjährungsfrist 5 Jahre, also alles vor 2006 dürfte dann hinfällig sein. Also mal nachschauen. Viel Glück

Abmeldung ZW im Elternhaus vergessen

Praetor @, Samstag, 18.06.2011 (vor 5107 Tagen) @ Praetor

Aus Wiki zur Steuerfestsetzungsfrist:

"Die Festsetzungsfrist beträgt bei Verbrauchssteuern ein Jahr, vier Jahre bei allen anderen Steuern (§ 169 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist: Wenn eine Steuererklärung oder -anzeige abzugeben ist, greift dagegen die Anlaufhemmung ein und die Frist beginnt erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Erklärung abgegeben oder die Anzeige erstattet wurde. Die Anlaufhemmung beträgt maximal drei Jahre (§ 170 AO); in Fällen von Steuerhinterziehung verlängert sich die Festsetzungsfrist auf 10, bei leichtfertiger Steuerverkürzung auf 5 Jahre."

Demnach wären es also insgesamt 7 Jahre. Ist die ZWSteuer in dem Jahr nach der Entstehung der Steuer zu erklären, ist es noch ein Jahr extra. Also ist von 2011 Minus 8 Jahre = das Steuerjahr 2003 und davor wäre demnach verjährt.

Abmeldung ZW im Elternhaus vergessen

Alfred @, Samstag, 18.06.2011 (vor 5107 Tagen) @ Praetor

» Die Steuer könnte zum Teil verjährt sein.
Wenn jemand nicht steuerpflichtig ist, spielt die Verjährungsfrist überhaupt keine Rolle.

Abmeldung ZW im Elternhaus vergessen

Pipo @, Sonntag, 19.06.2011 (vor 5106 Tagen) @ Alfred

Ich habe ein ähnliches Problem wie o. g.
Zusätzlich bin ich wohl - wie ich auf dem Standesamt erfahren habe - noch in der Zweitwohnung meiner Eltern gemeldet (als Zweitwohnsitz).

Danke für die Formulierung von oben, die würde ich gerne verwenden.
Wenn ich den Zeitpunkt meines Auszugs aus der Erstwohnung angebe, der bei mir 1998 war, bekomme ich dann nicht ein Bussgeld> Könnte es geschickter sein, einen anderen Zeitpunkt zu wählen> Soll ich mich überhaupt abmelden, weil ich die Erst- bzw. Zweitwohnung meiner Eltern ja offensichtlich nicht innehabe>

Ich habe übrigens noch keine Post bzgl. einer Zweitwohnsitzsteuer bekommen. Will diese Steuer aber natürlich nicht irgendwann zahlen müssen!

Abmeldung ZW im Elternhaus vergessen

Alfred @, Sonntag, 19.06.2011 (vor 5106 Tagen) @ Pipo

Da Du nicht angegeben hast, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung gemeldet ist, lässt sich manches nicht konkret sagen.
Melderechtlich ist es letztlich nicht nachweisbar, wenn Du den Tag der Abmeldung als Tag des Auszugs angibst, zumal die Nebenwohnung ja auch heute noch Nebenwohnung Deiner Eltern ist.
Aus Sicht der ZWSt bist Du, wenn Du nicht Inhaber der Nebenwohnung bist (das sind Deine Eltern) nicht steuerpflichtig. Eine Abmeldung wäre allein deswegen nicht erforderlich. Du solltest es trotzdem tun, wenn es Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen entspricht.

Abmeldung ZW im Elternhaus vergessen

Praetor @, Sonntag, 19.06.2011 (vor 5106 Tagen) @ Alfred

» Wenn jemand nicht steuerpflichtig ist, spielt die Verjährungsfrist
» überhaupt keine Rolle.

Hast ja recht. Aber es war ja nur ein Tipp.