Köln - Kein ZWS angemeldet-Eltern leben im steuerpfl. Haus

Sauer @, Donnerstag, 16.06.2011 (vor 5401 Tagen)

Guten Tag!
Heute ist das Schreiben mit Zustellungsurkunde gekommen, die Stadt Köln will zuerst eine Steuererklärung und mich dann zur ZWS veranlagen.
Meine dementen Eltern haben mir Ende 2006 eine Vorsorgevollmacht erteilt und das Haus in Köln überschrieben, damit ich mich um alle bürokratischen und amtlichen Angelegenheiten kümmere.
Das Haus mit lt. Finanzamt zwei Wohnungen wird ausschließlich von meinen Eltern mit lebenslangem Wohnrecht bewohnt, ich bin dort weder gemeldet, noch erhalte ich Mietzahlungen von meinen Eltern.
Meine Eltern haben ebenfalls ein Schreiben der Stadt mit Aufforderung zur Steuererklärung erhalten.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen, wie sollte ich am besten vorgehen>
Besten Dank, Sauer

Köln - Kein ZWS angemeldet-Eltern leben im steuerpfl. Haus

Alfred @, Donnerstag, 16.06.2011 (vor 5401 Tagen) @ Sauer

Aha, die Kölner Zweifamilienhäuser schlagen Wellen. Erfahrung hat damit noch keiner, weil die Sache ziemlich neu ist. Deswegen kenne ich auch das Anschreiben der Stadt nicht. Allerdings wird die Rechtswidrigkeit der Satzung damit noch deutlicher.

Für Dich ist die Sache einfach: Wenn Deine Eltern lebenslanges Wohnrecht haben (verstehe ich erst man als im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht) – bist Du nicht Inhaber des Hauses/der Wohnungen und kannst damit auch nicht Steuerschuldner sein. Fragt sich nur, wie mit der Steuererklärung umzugehen ist. Wenn es die übliche ist, kannst Du die nämlich nicht wahrheitsgemäß beantworten. Da fiele mit nur ein:
Schreiben an die Stadt, Text in etwa (vorbehaltlich Inhalt Anschreiben zur Steuererklärung):
„in der Anlage erhalten Sie zu meiner Entlastung Ihren Vordruck „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ unausgefüllt zurück. Wie Sie dem Melderegister unschwer entnehmen können, bin ich in Köln weder mit Haupt- noch mit Nebenwohnung registriert und damit gem. § 9 Abs. 4 Ihrer Satzung nicht steuerpflichtig.“
Was dann passiert, steht in den Sternen.

Wenn Deine Eltern ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wurden, sind sie zwar als Inhaber des Hauses/der Wohnungen erklärungspflichtig. Vmtl. sind sie aber in Köln mit alleiniger Wohnung gemeldet, und damit gilt sinngemäß der gleiche Text wie für Dich. Allerdings ist Vorsicht geboten, denn die Frage bleibt offen und kann Ärger bereiten: „Haus mit lt. Finanzamt zwei Wohnungen“ wird ausschließlich von meinen Eltern - wie soll ich das verstehen> Steht eine Wohnung leer> Ist eine Wohnung vermietet (kann eigentlich nicht sein) > Dient sie als Abstellraum> Ist die 2. Wohnung quasi in die 1. Wohnung integriert> Wurde gegenüber dem FA seit 2005 die 2. Wohnung in irgendeiner Form geltend gemacht>

Man kann die Stadt natürlich auch anschreiben und scheinheilig fragen, welche Fassung der Satzung denn nun die gültige ist. Das weiß nämlich niemand so richtig. Zusätzlich kann man sich noch erkundigen, was unter „zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes inne gehalten“ zu verstehen ist. Das verstehen vmtl. nicht mal die Bearbeiter selbst – der OB schon gar nicht.

Noch Fragen> Ggf. per Mail

Köln - Kein ZWS angemeldet-Eltern leben im steuerpfl. Haus

Sauer @, Donnerstag, 16.06.2011 (vor 5401 Tagen) @ Alfred

Danke für die schnelle und umfassende Antwort! Meine Eltern bewohnen beide kleinen Wohnungen auf den beiden Etagen des Reihenhauses als eine größere. Der Notar hat die Schenkung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht und dem lebenslangen Wohnrecht beurkundet; ob das lebenslange Nießbrauchsrecht im Grundbuch eingetragen ist, muß ich herausfinden. Die Grundsteuer-Rechnungen gehen an mich, werden von meinen Eltern bezahlt. Ich bin in Köln, aber ganz woanders mit erstem Wohnsitz und nirgendwo mit Zweitwohnsitz gemeldet.
Meine Eltern sind nur dort gemeldet und weder sie noch ich haben die Wohnung je gegenüber dem FA geltend gemacht.
Der Sachbearbeiter ist freundlich und klang ehrlich, versteht, daß ich beunruhigt bin und sagt, das ginge vielen so und man wisse weder wann, noch wie man (>) entscheiden wird.
Danke für das Angebot zu weiteren Fragen!

Köln - Kein ZWS angemeldet-Eltern leben im steuerpfl. Haus

Alfred @, Donnerstag, 16.06.2011 (vor 5401 Tagen) @ Sauer

Ich gehe mal davon aus, dass beide Wohnungen nicht (mehr) baulich getrennt sind – das wäre das Optimale. Nießbrauch müsste eigentlich im Grundbuch eingetragen sein, denn das Haus läuft ja auf Deinen Namen. Wenn wider Erwarten nicht, müsste die notarielle Urkunde mit dem "lebenslangen Wohnrecht" auch reichen.

» Die Grundsteuer-Rechnungen gehen an mich, ...
... als Eigentümer. Wer zahlt ist egal.

» Ich bin in Köln, ... mit erstem Wohnsitz und nirgendwo mit Zweitwohnsitz gemeldet.
» Meine Eltern sind nur dort gemeldet ...
Endlich wirkt das Melderecht mal zugunsten des „Verdächtigen“. Zur Begrifflichkeit: Es geht nicht um Wohnsitze. Du und Deine Eltern nutzen je eine Wohnung, die melderechtlich als „alleinige Wohnung“ registriert sein muss. Vorsorglich prüfen (Auskunft aus dem Melderegister). Diesen melderechtlichen Status kennt die Stadt (sie führt schließlich das Melderegister). Schon die Aufforderung zur Abgabe einer Steuerklärung halte ich in diesem Fall rechtlich für bedenklich.

» Der Sachbearbeiter ist freundlich und klang ehrlich, ... und man wisse weder wann, noch wie man (>) entscheiden wird.
Na, wenn schon inkompetent, dann wenigstens freundlich – ob er aber auch ehrlich ist> Da gibt es nichts zu entscheiden: Keine Nebenwohnung, keine Hauptwohnung = keine Zweitwohnung.

Köln - Kein ZWS angemeldet-Eltern leben im steuerpfl. Haus

Sauer @, Donnerstag, 16.06.2011 (vor 5401 Tagen) @ Alfred

Hallo, die Wohnungen sind auf zwei Etagen und haben jeweils Wohnungstüren (Wärmedämmung) zum Treppenhaus. Die Nutzung erstreckt sich auf ein separates Schlafzimmer (in der Zweiten) weil mein Vater pflegebedürftig ist, und Bücherzimmer bzw Fernsehzimmer in der zweiten Etage.
Meines Wissens bin ich seit dem Studium nirgendwo mehr mit Nebenwohnung gemeldet. Aber über den Melderegisterauszug (man weiß ja nie) habe ich auch schon nachgedacht.
Das und die Grundbucheintragung werde ich nächste Woche mal checken. Danke für die Info und Ermutigung, ich werde berichten!
Sauer

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Alfred @, Donnerstag, 16.06.2011 (vor 5401 Tagen) @ Sauer

» Hallo, die Wohnungen sind auf zwei Etagen und haben jeweils Wohnungstüren (Wärmedämmung) zum Treppenhaus.
Man kann auch auf zwei Etagen wohnen und „hinter der Haustür“ nur Zimmertüren haben – dann ist es selbst für einen kritischen Richter u.U. einsehbar, dass es sich objektiv um 1 Wohnung handelt. Wenn die Kölner Stadtverwaltung ihre „Ermittler“ erst mal in Marsch setzt, sehen die selbst zwei Klingel(schilder) an der Haustür als Indiz für 2 Wohnungen an.
Wenn's um die ZWSt geht, hört selbst bei der Verwaltung die Kungelei auf