Prüfung ZWS in Köln

Alfred @, Freitag, 17.06.2011 (vor 5164 Tagen) @ Peter1492

Wenn die Fragen darauf abzielen, mit falschen Angaben die Steuerschuld zu mindern, empfehle ich mal die Sanktionen bei Steuerverkürzung usw. zu lesen. Zumwinkeln rentiert sich nicht.

» weiß jemand ob bzw. wie die geliebte Stadt Köln die Angaben aus der ZWS-Erklärung überprüft(bewohnte qm-Zahl, Anzahl Bewohner ect.)>
Sie werden, zumindest bei Verdachtsfällen, überprüfen.

» Dürfen städtische MA das Haus innen überprüfen>
Natürlich, soweit das Haus allgemein zugänglich ist. Aber eine Wohnung dürfen sie nur mit Einwilligung des Inhabers betreten. Damit erledigt sich wohl auch die Frage nach der Anzahl der Bewohner, da können sie allenfalls die Klingelschilder begutachten und Nachbarn fragen und so tun, als ob sie von der Steuerfahndung wären. Kommt einfach gut.


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