Hallo,
ich habe eine Menge der Beiträge gelesen, aber keiner passt so richtig auf unsere Situation.
1985 haben wir das Haus meiner Frau von Einfamilienhaus auf ein 2 Familienhaus umgebaut.
im Erdgeschoss wohnten wir und im ersten Stock wohnten die Schwiegereltern. Diese zahlten eine geringe mehr symbolische Miete und wir haben die Verluste über die Steuer abgeschrieben.
2003 sind die Schwiegereltern ausgezogen und wir haben die Wohnungen zusammen gelegt. Das heißt einen Stromzähler entfernt, die Wohnungstüren ausgebaut und eine offene Verbindung zum Obergeschoss hergestellt. In Eigenleistung. Seit dem haben wir auch die 2. Wohnung nicht mehr steuerlich geltend gemacht. Nur ein Arbeitszimmer, das ich mir eingerichtet habe. Von dem "2Familienhaus" ist nur noch die zweite Klingel übrig geblieben. Es wohnen jetzt nur noch meine Frau, mein Sohn und ich in dem Haus. Natürlich haben wir jetzt 2 Bäder und zwei Küchen, aber nur eine Wohnung.
heute kam ein Fragebogen von der Stadt, aus dem vermutlich eine Steuerschuld seit dem Jahr 2005 abgeleitet werden soll. Was kann man da tun>
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mit freundlichen Grüßen
Matthias
ZwSt in Köln
Alfred , Samstag, 18.06.2011 (vor 5107 Tagen) @ Matthias51
Jede Situation ist ein bisschen anders, aber was in dem Beitrag von Sauer „Köln - Kein ZWS angemeldet-Eltern leben im steuerpfl. Haus“ steht, trifft sinngemäß auch für Dich zu. Steuererklärung und Beiblatt lassen sich in Deinem Fall genau so wenig ausfüllen wie bei den anderen. Du hast nur eine (1) Wohnung, was sich u.a. darin dokumentiert, dass Du in Köln weder mit Haupt- noch mit Nebenwohnung registriert bist.
Das idiotische ist dabei, dass sich aus dem „Beiblatt zur Steuererklärung“ ergeben soll, dass überhaupt eine Steuererklärung auszufüllen ist. Hier wedelt der Hund mit dem Schwanz.
Brief an den OB wird empfohlen.
ZwSt in Köln
Juristin , Montag, 04.07.2011 (vor 5091 Tagen) @ Alfred
Hallo,
ich danke schon mal allen für Ihre Tipps.
Zunächst hatte ich auch überlegt, dem OB zu schreiben. Meine Mutter hat das Schreiben am 1.7. erhalten. Nachdem ich alle Beiträge gelesen habe, habe ich mich entschlossen, das Schreiben der Bezirksregierung, Dezernat 31,zur Überprüfung vorzulegen. Sobald ich von dort Nachricht habe, teile ich es hier mit.
ZwSt in Köln
StellaD , Montag, 04.07.2011 (vor 5091 Tagen) @ Juristin
Hallo "Juristin",
na das ist doch mal ein Wort, Super DANKE! .....unser Steuerberater blickt da auch nicht mehr durch!! Der Fragebogen und die "Satzung" dazu, widersprechen sich gegenseitig! Wir haben noch bis zum 31.7. Zeit zum Antworten. ...und selbst die Bediensteten der Stadt Köln können keine klare Auskunft geben.
ZwSt in Köln
LionelHutz , Montag, 04.07.2011 (vor 5091 Tagen) @ Juristin
» Nachdem ich alle Beiträge gelesen habe, habe ich mich entschlossen, das Schreiben der Bezirksregierung, Dezernat 31,zur Überprüfung vorzulegen. Sobald ich von dort Nachricht habe, teile ich es hier mit.
Schaden kann das nicht.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Nordrhein-Westfalen, wäre eine weitere Möglichkeit, wenn Du Lust hast, Dich auf den Aufsichtsweg zu begeben.
www.ldi.nrw.de
Mit dieser Behörde hatte die Stadt Köln schon einmal im Jahr 2006 wegen ihrer Praxis bei der Zweitwohnungssteuer Ärger.
Bei der Großstadt die auf Seite 133 des Datenschutzberichts NRW 2007 genannt wird, dürfte es sich ebenfalls um die Stadt Köln handeln. Der Titel des Berichts ist "15.2 Zweitwohnungssteuer – zuviel geschnüffelt>".
Ein entsprechender Artikel findet sich im Internetangebot des Kölner Stadtanzeigers hier.
Der Fall war damals anders gelagert aber auch nicht ganz unähnlich.
ZwSt in Köln
StellaD , Mittwoch, 29.06.2011 (vor 5097 Tagen) @ Matthias51
Hallo Matthias51,
wir (bzw. mein Mann(der Hauseigentümer) ist/sind in der gleichen Situation. Ich habe mich jetzt wirklich intensiv damit auseinandergesetzt. Demzufolge bin ich zu folgendem Schluß gekommen : Mein Sohn und ich "wohnen" auch in dieser angeblich 2. Wohnung. Mein Mann ist mir und meinem Sohn Unterhaltspflichtig!!!! Also werde ich Punkt 5 ankreuzen: Die Wohnung wird *unentgeldlich durch einen oder mehrere Familienangehörige (Ehegatten o.Ä.) genutzt. Ich denke mal auch Du bist auch zumindest Deinem Kind zu Unterhalt verpflichtet, also setze dein Kind in diese "Wohnung". Bei Ehegatten gilt nicht, ob getrennt oder verheiratet (steht jedenfalls nirgends)! In meinem Fall ist mein Mann Eigentümer des Hauses, ich bin "nur " seine Ehefrau (freu, jipii :lol: ). So gesehn hab ich mit dem Haus nix zu tun! Naja und da ist noch mein Sohn, der ist zwar Erwachsen aber immer noch in der Ausbildung /Studium.
Heute war ich sicherheitshalber auch noch persönlich beim Amt, und die haben mir nur das bestätigt, was ich eh schon wußte.
Ich hoffe Dir damit einen guten Tipp gegeben zu haben, zu dieser absurden Angelegenheit.
viele Grüße Stella:waving:
ZwSt in Köln
EineFamilie , Donnerstag, 30.06.2011 (vor 5095 Tagen) @ StellaD
Hallo Stella,
wir leben in einem Haus, das zwar als Zweifamilienhaus verzeichnet ist, aber schon vom Vorbesitzer in ein Haus mit nur einer Wohnung verwandelt wurde. Wegen der alten Eintragung sollen wir nun trotzdem auch ZWS zahlen.
Ich habe wie du schon überlegt, meine Tochter als Nutzerin der "2. Wohnung" anzugeben, um der Steuer zu entgehen. Aber im selben Moment würde ich ja anerkennen, dass es eine "2. Wohnung" im Haus gibt. Und wenn meine Tochter mal alt genug ist, habe ich die Steuer wieder vor mir.
Darf die Stadt denn allein von der Papierlage ausgehen oder muss sie nicht auch die tatsächlichen Gegenbenheiten im Haus berücksichtigen>
Und zugespitzt die Frage: MUSS ein Zweifamilienhaus zwei Wohnungen haben oder KANN ein Zweifamilienhaus zwei Wohnungen haben>
Viele Grüße
EineFamilie
ZwSt in Köln
StellaD , Freitag, 01.07.2011 (vor 5095 Tagen) @ EineFamilie
Hallo "Eine Familie",
also handelt es sich auch bei Euch um ein 2 Familienhaus. Maßgebend ist das was im Grundbuch steht und nicht als was es genutzt wird (zumindest für die Stadt).Kommt jetzt drauf an was Ihr wollt: die einfache Variante (die finanziell abhängige Tochter drin wohnen lassen..., wenn das geht (Tochter wohnt ohnehin bei Euch); oder die kompliziertere Variante : beweisen das es sich nur noch um ein 1Familienhaus handelt (1 Stromzähler, 1 Wasserzähler, Umänderungen in der Einrichtung usw.) Wann wurde es Umgewandelt> Hier dienen mögliche schriftliche Beweise zur Beweislage. Allerdings ob das Alles von der Stadt anerkannt wird, steht in den Sternen.
Das Haus kann natürlich auch von der Bewertungsstelle wieder in ein 1 Familienhaus umgeschrieben werden (auch später, wenn Tochter ausgezogen ist)....dann kommt ein netter Herr oder eine nette Dame vorbei und schaut sich diese Sachlage an ....!
viel Glück und schöne Grüße Stella
ZwSt in Köln
EineFamilie , Freitag, 01.07.2011 (vor 5095 Tagen) @ StellaD
Hallo Stella,
danke für deine Antwort!
Wir haben das Haus Ende der 90er Jahre gekauft und damals war es bereits in ein Einfamilienhaus umgebaut worden; weil damals steuerlich alles egal war, hatte der Vorbesitzer es nicht umgemeldet - und wir auch nicht.
Wir haben also immer nur einen Stromzähler etc. gehabt. Da aber der Vorbesitzer die Änderungen vorgenommen hat (und inzwischen tot ist), haben wir selbst keine Umbau-Unterlagen.
Weißt du, ob eine nachträgliche Umbewertung teuer ist - und ob das überhaupt anerkannt wird>
Alternativ: Ist es egal, wie alt das Kind ist, dem man die "2. Wohnung" zugesteht>
Vielen Dank!
EineFamilie
ZwSt in Köln
StellaD , Freitag, 01.07.2011 (vor 5094 Tagen) @ EineFamilie
Hallöchen ,
also soooo egal war das "steuerlich " noch nie, da ein 2 Familienhaus anders besteuert wird als ein 1 Familienhaus im Einheitswert wie auch in der Grundsteuer. Ein 1 Familienhaus ist mehr wert als ein 2 Familienhaus. Das ist für uns "Normalis" zwar zu hoch, aber für den Finanzbeamten total logisch. Lasst Euch da mal beraten bzw. informieren, das würde hier jetzt den Rahmen sprengen. Oder per EMail würde ich auch schreiben, aber nicht hier.
Was Eure Tochter betrifft: Altersgrenze : weiß nicht ob es sie gibt. Unser Sohn 24 und studiert, dementsprechend sind wir für ihn unterhaltspflichtig, da er kein geregeltes normales Einkommen hat.
Noch was: gehört das Haus beiden Ehepartnern> Also das heißt stehen beide im Grundbuch drin, oder ist nur einer von Euch der Besitzer>
:waving: Stella
ZwSt in Köln
Matthias51 , Sonntag, 03.07.2011 (vor 5093 Tagen) @ StellaD
Hallo,
genau das ist der Punkt. Wenn wir eine Nachzahlung vermeiden wollen, brauchen wir im Prinzip nur anzugeben, dass die Wohnung von unserem Sohn, dem gegenüber wir unterhaltpflichtig sind, bewohnt wird, aber auf Grund des Aufbaus des Fragebogens gegen wir damit an, dass es eine Zweitwohnung gibt. Das ist aber nicht der Fall.
Ehrlich gesagt bin ich ratlos, was genau wir angeben können, ohne uns ein neues Ei zu legen. Ein Steuerrechtsanwalt, den wir befragt haben, scheint ebenso ratlos zu sein. Er will sich schlau machen.
Ich habe einen neuen Beitrag erstellt zu Fragen der Umwandlung von Zwei- in Einfamilienwohnhäuser. Dazu findet sich auf den Webseiten der Stadt und der Finanzämter nichts.
--
mit freundlichen Grüßen
Matthias
ZwSt in Köln
LionelHutz , Montag, 04.07.2011 (vor 5091 Tagen) @ Matthias51
» Ehrlich gesagt bin ich ratlos, was genau wir angeben können, ohne uns ein neues Ei zu legen. Ein Steuerrechtsanwalt, den wir befragt haben, scheint ebenso ratlos zu sein. Er will sich schlau machen.
Du hast es richtig erkannt. Es besteht mit jeder Antwort die Gefahr, dass die Stadt Köln jetzt oder später Zweitwohnungssteuer von Dir erhebt. Unterhaltsverpflichtungen können entfallen. Familienangehörige können ausziehen. Neue Mieter sind eventuell nicht bereit, für die Wohnung eine ortsübliche Miete zu bezahlen...
Einfaches Beispiel, Punkt 4 des Fragebogens:
"Die Wohnung(en) ist / sind / war(en) vom __________ bis __________ an Dritte oder Familienangehörige unterhalb der ortsüblichen Miete (laut Mietspiegel) vermietet.
In diesem Fall besteht eine Steuerpflicht..."
Steuer auf das Vermieten von Wohnraum hat nichts mit Zweitwohnungssteuern und auch nichts mit der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln zu tun.
Legt die Stadt Köln den Mietspiegel ihrem Schreiben bei, oder muss man den Kölner Mietspiegel vor dem Ausfüllen des Fragebogens erst käuflich erwerben>
Dein Steuerrechtsanwalt soll sich mal "schlau machen", ob man auf den Fragebogen überhaupt antworten muss, oder anders ausgedrückt: Auf welcher Rechtsgrundlage fordert die Stadt Köln die von ihr gewünschte Auskunft> Welche Sorgfalt muss beim Ausfüllen beachtet werden (Nicht jedem ist juristisch einwandfrei bekannt, in welchen Fällen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Angehörigen bestehen)> Was passiert, wenn keine Auskunft erteilt wird> Sofern die Stadt Köln die Steuer dann schätzt und einen Bescheid erlässt, wie sind dann die Erfolgsaussichten vor Gericht>
Wenn eine Antwort auf das Schreiben der Stadt Köln ausbleibt, kann die Stadt Köln einen Steuerbescheid erlassen gegen den man als Bürger dann klagen kann. Das Gericht wird dann prüfen, ob die Stadt die Steuer im Wege einer Schätzung festsetzen durfte.
Wenn man ankreuzt, dass eine Steuerpflicht besteht, obwohl in Wirklichkeit keine Steuerpflicht besteht, dann wird man erst recht einen Steuerbescheid erhalten und um die Klage nicht herum kommen.
Dem Betroffenen stellen sich somit genau zwei Alternativen:
1. Nichts tun und hoffen.
2. Fragebogen ausfüllen und hoffen.
Viel Glück!
ZwSt in Köln
Alfred , Montag, 04.07.2011 (vor 5091 Tagen) @ LionelHutz
» Dein Steuerrechtsanwalt soll sich mal "schlau machen", ob man auf den Fragebogen überhaupt antworten muss, oder anders ausgedrückt: Auf welcher Rechtsgrundlage fordert die Stadt Köln die von ihr gewünschte Auskunft>
Eine interessante Frage.
» Wenn man ankreuzt, dass eine Steuerpflicht besteht, obwohl in Wirklichkeit keine Steuerpflicht besteht, dann wird man erst recht einen Steuerbescheid erhalten und um die Klage nicht herum kommen.
… und das VG stellt dann womöglich noch fest, dass man die Steuerpflicht ja eingeräumt hat.
» Dem Betroffenen stellen sich somit genau zwei Alternativen:
» 1. Nichts tun und hoffen.
» 2. Fragebogen ausfüllen und hoffen.
Alternative 1 ist wohl nicht ernst gemeint. Statt dessen sollten Beiblatt und Steuererklärung (unausgefüllt) mit einem entsprechenden Schreiben an die Stadt zurück gegeben werden (mit Quittung, sonst geht der Vorgang im Archiv verloren).
Bei Alternative 2 kann man getrost "und hoffen" streichen
ZwSt in Köln
StellaD , Dienstag, 05.07.2011 (vor 5091 Tagen) @ Alfred
Hallo an Alle,
das Formular für das ZFH hat gar nix mit der Zweitwohnungssteuer zu tun, obwohl sich immer wieder darauf berufen wird (lt. Stadt).
"Beiblatt/Steuererklärung für die (zweite) Wohnung bzw. die Wohnung im Zweifamilienhaus oder die Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus"
Praktisch werden alle ZFH-Eigentümer gezwungen diese "Wohnung" zu vermieten (inkl. Mietspiegel), wenn nicht, haben dann alle automatisch einen Neben(Zweitwohnung>>>>>>
Sorry, das ist mir zu hoch!
Seit wann wird man gezwungen überhaupt eine Wohnung zu vermieten>>>>> Was ist mit den Mehrfamilienhäuser>>>
Zu 90% werden EFH zu ZFH wegen der eigenen Familie (Schwiegereltern, erw. Kinder usw). Und das soll dann automatisch eine Zweitwohnung sein, wenn man nicht die volle Miete verlangt (was meistens ja auch nicht geht, da man dort eigentlich keine fremden Mieter reinsetzen kann, wegen der baulichen Zusammengehörigkeit, dafür kann man dann ja auch nichts steuerlich absetzen!).
Das kann doch nicht wahr sein!
Mein Sohn (Student) würde automatisch dann zum Bafög- Empfänger (müsste Schulden machen>>!!!) um sich eine Wohnung leisten zu können>>>> Da auch wir nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, ihm das Ganze zu finanzieren! Oder zum Hartz IV -Empfänger, noch krasser!!!!!
So kann der Staat auch Pleite gehen, Hauptsache die Stadt Köln kassiert ihre ZwST !!!!!
Das ist doch irre!!!
Mein Brief an den OB steht fest !!!!
ZwSt in Köln
Alfred , Dienstag, 05.07.2011 (vor 5091 Tagen) @ StellaD
» Was ist mit den Mehrfamilienhäuser>>>
Wass soll schon sein> Vollzugsdefizit eben. Muss aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung hingenommen werden (OVG NRW 11.11.2014. 14 K 4711), ebenso wie bei Zweitwohnungen auf Geschäftsgrundstücken, gemischtgenutzten Grundstücken und - land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken mit Wohnteil und in einfamilienhäusern. Im Recht und in der Verwaltung hat nur das Einfache Erfolg (v. Clausewitz).
» Das kann doch nicht wahr sein!
Ist es auch nicht – aber in der Vorstellungswelt von Herrn Frantzen eine Tatsache – Wohlstand, der abgeschöpft werden muss zum Wohl der Stadt.
» Das ist doch irre!!!
Der offizielle, finanzpolitische Begriff ist Umverteilung.
» Mein Brief an den OB steht fest !!!!
Sehr schön, aber bitte dabei berücksichtigen, dass der OB u.U. gar nicht weiß, um was es überhaupt geht. Schließlich hat er keinen Kämmerer, er ihm diesbezüglich vertiefende Informationen zuteil werden lassen kann.