Abmeldung ZW im Elternhaus vergessen

Pipo @, Sonntag, 19.06.2011 (vor 5106 Tagen) @ Alfred

Ich habe ein ähnliches Problem wie o. g.
Zusätzlich bin ich wohl - wie ich auf dem Standesamt erfahren habe - noch in der Zweitwohnung meiner Eltern gemeldet (als Zweitwohnsitz).

Danke für die Formulierung von oben, die würde ich gerne verwenden.
Wenn ich den Zeitpunkt meines Auszugs aus der Erstwohnung angebe, der bei mir 1998 war, bekomme ich dann nicht ein Bussgeld> Könnte es geschickter sein, einen anderen Zeitpunkt zu wählen> Soll ich mich überhaupt abmelden, weil ich die Erst- bzw. Zweitwohnung meiner Eltern ja offensichtlich nicht innehabe>

Ich habe übrigens noch keine Post bzgl. einer Zweitwohnsitzsteuer bekommen. Will diese Steuer aber natürlich nicht irgendwann zahlen müssen!


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