nix verstehn
Man muss sich ja nicht wundern, wenn die Zweitwohnungsteuer immer wieder für Ärger (bei den Betroffenen) und Belustigung (bei den unbeteiligten Betrachtern) sorgt. Da steht z.B. in der Satzung Köln, dass Steuergegenstand das Innehaben einer Zweitwohnung sein soll (§ 1). Was eine Zweitwohnung ist, definiert die Satzung in § 2 Abs. 1; zwar auslegungsbedürftig, aber immerhin noch einigermaßen verständlich. Was das „Innehaben“ angeht, ist aus Gründen des verfassungsrechtlichen Begriffs der Aufwandsteuer die tatsächliche und rechtliche Verfügungsbefugnis als Inhalt des Tatbestandsmerkmals vorgegeben. Da darf man als naiver Betrachter davon ausgehen, dass dieser Begriff in der Satzung durchgängig in gleicher rechtlicher Bedeutung Verwendung findet. Aber das wäre zu simpel und deswegen ist es nicht so. Denn „Innehaben“ kann man eine Wohnung auch ohne rechtliche Verfügungsbefugnis - wer eine Wohnung nutzt, hat sie inne (§ 3 Abs. 1). Und wenn es in § 2 Abs. 1 Buchst. c) heißt, dass Zweitwohnung auch jede Wohnung sein soll, die „jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs … innehat“. ist es nicht so, dass hier das „Innehaben mit rechtlicher Verfügungsbefugnis“ gemeint ist. Weit gefehlt. Das trifft nur für die Zweitwohnung zu, auch an dieser Stelle muss man, wenn man der Sprache nicht Gewalt antun will, das „Innehaben“ als Nutzen verstehen. Der logische Kreis schließt sich dann, wenn man liest, dass Inhaber einer Zweitwohnung auch der sein soll, der Inhaber einer Zweitwohnung ist (§ 3 Abs. 1, Satz 2, 2. Halbsatz). Hält man als Hilfe suchender Leser dann noch bei § 2 Abs. 4 inne, stellt man fest, dass eine Wohnung auch „innegehalten“ werden kann. Was das dann genau bedeuten soll, erschließt sich nun überhaupt nicht mehr. Da ist man dann richtig froh, wenn sich Richter finden, die dem unverbildeten Bürger ihre Sichtweise der Dinge anbieten – und das sogar unanfechtbar.
nix verstehn
»Deutlicher kann man eigentlich gar nicht aufzeigen, wie schizophren veranlagt die Verfasser derartiger Satzungen und die sind, die diese dann auslegen müssen. Egal wo, diese Steuer ist kontraproduktiv und muss weg. Eine derartige einseitige Bevormundung ohne die Möglichkeit zu haben sich in demokratischer Weise in diesen Rechtsstaat zur Wehr setzen zu können zeigt, dass der Weg einer neuen beginnenden Diktatur bereits schon wieder beschritten ist. Nachdem mit juristischen Mitteln lediglich Kosmetik betrieben wird, bleibt alleine der Weg über die Organe die einem mündige Wahlbürger zur Verfügung stehen.
Um Wiederholungen zu vermeiden nehme ich deshalb Bezug auf meine bisherigen Forumsbeiträge, die unter suchen:„Himbim13“ kompakt zusammen gestellt und nachlesbar sind.
Zum Forumsbeitrag LionelHutz „News Köln, vom 10.05.2011“ sei zu dem Beitrag von toubib vom 13.05.2011 angemerkt, dass die dort angeführten Lächerlichkeiten dann
politische Wirkung zeigen, wenn, wie in letzter Zeit geschehen, bereits der Verdacht einer Unredlichkeit öffentlich behandelt wird.
Zu den Ausführungen von Kommunalfreund sei die Frage gestellt, was werden dann die Kommunen sagen, die wegen Entzuges der Mittel aus dem Finanzausgleich von Bund und Land wegen schwindender Einwohner mit Hauptwohnung mit defizitären Einnahmen aus einer eventuellen Zweitwohnungssteuer abgespeist werden> Uns, die wir für die Abschaffung dieser Steuer eintreten, kann es nur recht sein einen weiteren Verbündeten zu kommen.
Anfügend erlaube ich mir einen Artikel aus der Zeitung „Nürnberger Nachrichten“
den geneigten Lesern beizufügen, der die eigentlichen Gründe für diese Steuer deutlich darstellt.
Nl1KNBER6ER.
"Jh4dNM
NN/HA/LOKALjLOKAL4- Sa 12.02.2011 - STADT NÜRNBERG
Ungeliebte Steuer auf Zweitwohnungen
Abgabe stößt auf "mäßige Akzeptanz" bei Nürnbergern - 6,7 Millionen C eingenommen.
Die Stadt Nürnberg hat seit der Einführung einer Zweitwohnungssteuer im Jahr 2005 etwa 6,7 Millionen Euro von den Bürgern eingenommen. Die Steuer stößt aber weiter auf mäßige Akzeptanz bei den Einwohnern, was die anhaltend hohe Zahl an Protesten und Eingaben gegen die Bescheide belegt.
Die Erhebung dieser Steuer ist weder einfach, noch stößt sie - wen wundert's - auf große Gegenliebe. Das räumt auch die Verwaltung in einem Bericht für die Stadträte ein.
Aber einträglich ist sie schon, die ungeliebte Abgabe auf den Zweitwohnsitz in Nürnberg. -Die (oft widerwilligen) Einzahlungen der Zweitwohnungsbesitzer summieren sich
immerhin bisher auf 6,7 Millionen Euro. Das sind "nur" die direkten Steuern. Da durch die Erfassung der Zweitwohnungen und ihrer Bewohner auch die Einwohnerzahl in der
Statistik über 500000 in Nürnberg geklettert ist (Ende November 2010 waren es exakt 505859 Bürger), profitiert die Stadt noch von weiteren Finanztöpfen.
Die Städtischen Werke müssen eine erhöhte Konzessionsabgabe von 4,3 Millionen Euro pro Jahr an die kommunale Kasse zahlen, die Schlüsselzuweisungen durch Land und Bund stiegen auf jährlich 1,5 Millionen Euro und der Einkommensteueranteil auf 0,8 Millionen Euro.
Da es zahlreiche Ausnahmen von der Steuer gibt (etwa verheiratete Berufspendler oder Geringverdiener mit Befreiung), zahlten bei 6900 Zweitwohnungen im vergangenen Jahr nur 2600 Personen die Steuer. Die Stadt rechnet auf Dauer nun im Jahr mit etwa 700000 Euro direkten Einnahmen.
Etwa 350 Widersprüche gibt es jährlich. Seit 2007 gab es 59 Klagen vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, vier gingen vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. In 98 Prozent der Fälle, so die Finanzverwaltung, habe die Stadt gesiegt. Dennoch lautet die Einschätzung: ".Nach wie vor trifft die Zahlung der Zweitwohnungssteuer bei den betroffenen Bürgern auf mäßige Akzeptanz."
Der Aufwand, die ungeliebte Steuer zu erfassen, scheint enorm zu sein, folgt man den Klagen der Behörde. Die Nebenwohnungen seien nur kurze Zeit in denselben Händen.
Etwa die Hälfte des Bestandes wechsle jedes Jahr, was neue Fälle bedeutet. Hinzu kommen die Einwendungen.fra
fra
NÜRNBERGER NACHRICHTEN - HAvom 12.02.2011 - Edgar Baumgartl- Seite 1 von 1 - 16.02.2011 - 10:23:33
.:confused:
nix verstehn
» Der logische Kreis schließt sich dann, wenn man liest, dass Inhaber einer Zweitwohnung auch der sein soll, der Inhaber einer Zweitwohnung ist (§ 3 Abs. 1, Satz 2, 2. Halbsatz).
Der ist gut! Ist mir noch nicht aufgefallen, aber auch etwas versteckt! :clap:
Um es etwas zu verdeutlichen:
§ 3 Abs. 1 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln lautet:
"Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung oder mehrere Wohnungen innehat. Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige, dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken oder der Inhaber einer Zweitwohnung im Sinne von § 2 Absatz 1 Buchstabe c) ist."
§ 2 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln lautet:
"(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne des Absatzes 3, die:
a) [...]
b) [...]
c) jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie innehat. Dies gilt auch für steuerlich anerkannte Wohnungen im eigengenutzten Wohnhaus."
Das verdeutlicht ja alles nur meine These. Die Stadt Köln hat keinerlei Möglichkeiten die nicht mit Nebenwohnung gemeldeten Zweitwohnungssteuerpflichtigen "zu greifen". Damit zahlt aber nur derjenige, der sich brav meldet. Verfassungswidrig.... :waving:
nix verstehn
» Das verdeutlicht ja alles nur meine These. Die Stadt Köln hat keinerlei Möglichkeiten die nicht mit Nebenwohnung gemeldeten Zweitwohnungssteuerpflichtigen "zu greifen".
Da setze ich anderes an und noch einen drauf :
Die Stadt Köln hat auch keine Möglichkeit alle mit Nebenwohnung gemeldeten Einwohner "zu greifen" - so viel zur höchstrichterlichen Regelvermutung, dass jede Nebenwohnung eine steuerpflichtige ZW sein soll. Und meine Vermutung: Es wird nicht mal die Hälfte der registrierten Nebenwohnungen besteuert (von den nicht registrierten gar nicht zu reden). Und was ist mit den faktisch nicht vorwiegend genutzten Wohnungen, die als Hauptwohnungen registriert sind>
nix verstehn
» Die Stadt Köln hat auch keine Möglichkeit alle mit Nebenwohnung gemeldeten Einwohner "zu greifen" -……. Und meine Vermutung: Es wird nicht mal die Hälfte der registrierten Nebenwohnungen besteuert (von den nicht registrierten gar nicht zu reden). Und was ist mit den faktisch nicht vorwiegend genutzten Wohnungen, die als Hauptwohnungen registriert sind
Wenn das mal nicht eine utopische Annahme ist (s. Zensus: Organisation im Lkrs. Miesbach).
Könnte auch in Köln sein! Die Überwachung nimmt schritt für Schritt zu.
nix verstehn
» Wenn das mal nicht eine utopische Annahme ist (s. Zensus: Organisation im Lkrs. Miesbach).
Das ist keine utopische Annahme, sondern eine nicht widerlegbare Vermutung. Vermutung deswegen, weil das zum Beweis erforderliche Zahlenmaterial nur der Stadt Köln vorliegt und nicht herausgegeben wird. Die Satzung der Stadt Köln ist bezüglich des Steuergegenstands ziemlich eindeutig und genau so eindeutig (weil nicht entsprechend ausgestaltet) verfassungswidrig.
Was der Zensus (wird auch in Köln durchgeführt) damit zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Er ist u.a. deswegen notwendig, weil die Melderegister wegen ihrer Fehlerhaftigkeit nicht verwertbar sind. Die geforderten Angaben sind datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden und haben mit "Überwachung" überhaupt nichts zu tun.
nix verstehn
»
» Was der Zensus (wird auch in Köln durchgeführt) damit zu tun haben soll,
» erschließt sich mir nicht.
Wer beanstandet denn die zu statistischen Zwecken datenschutzrechtliche gemäße Erhebung. Maßgeblich ist doch was dann mit den erlangten Daten geschieht. Wer dann mit den erlangten Kenntnissen arbeitet. Was hat denn z.B. der Name eines Mieters einer Zweitwohnung in der Erhebung zu suchen. Ist Dieser vielleicht gar nicht im Melderegister erfasst> Wird dem zufolge das Melderegister berichtigt> Erhält infolge des berichtigten Melderegisters entsprechend den Durchführungsverordnungen zum Meldegesetz die zustände Steuerbehörde eine Mitteilung>
Hat nicht der Bayerische Ministerpräsident eine Evalvation der Bayer.KAO nach den Erkenntnissen des Zensus in Aussicht gestellt>
Ohne jetzt in eine polemische Diskussion eintreten zu wollen, Ihr Wort in Gottes Ohr.
Zukünftige Entwicklungen werden eben aus entwicklungsgeschichtlichen Fakten und den eigenen gemachten Lebenserfahrungen beurteilt. Welche Beurteilung in der Zukunft eintritt muss abgewartet werden.
nix verstehn
» Was hat dennz.B. der Name eines Mieters einer Zweitwohnung in der Erhebung zu suchen.
Die Frage lautet für jede Wohnung genau:
„Geben Sie bitte Vor- und Zunamen von bis zu 2 Personen an, die am 9. Mai 2011 in der Wohnung wohnen. …Selbst wenn es mit diesen Angaben technisch möglich wäre, was nicht der Fall sein dürfte, was wäre schlimm daran, wenn danach das Melderegister berichtigt würde und was wollte die „zustände Steuerbehörde“ mit dieser rudimentären Information anfangen, selbst wenn sie diese bekäme>
Da ist weder von Zweitwohnung noch von Mierverhältnissen usw. die Rede.
Was der bayer. Ministerpräsident von sich gibt, bewerte ich nicht – das ändert sich von Tag zu Tag.
Aber was der Zensus meiner Bemerkung
„Die Stadt Köln hat auch keine Möglichkeit alle mit Nebenwohnung gemeldeten Einwohner "zu greifen" -……. Und meine Vermutung: Es wird nicht mal die Hälfte der registrierten Nebenwohnungen besteuert (von den nicht registrierten gar nicht zu reden). Und was ist mit den faktisch nicht vorwiegend genutzten Wohnungen, die als Hauptwohnungen registriert sind.“zu tun haben soll, erschließt sich mir immer noch nicht.
» Welche Beurteilung in der Zukunft eintritt muss abgewartet werden.
Ja, Vorhersagen sind äußerst schwierig, vor allem wenn sie die Zukunft betreffen.
nix verstehn
» Ja, Vorhersagen sind äußerst schwierig, vor allem wenn sie die Zukunft betreffen.
Ist richtig aber wer sehendem Auges die Fakten ignoriert und aus einer Tunnelperspektive einzelne Satzteile aus dem Zusammenhang gerissen kommentiert, sollte sich fragen lassen, ob damit dem Kern der Sache und den vielen Betroffenen gedient ist. Und wer die nachfolgenden Fakten als rechtstaatlich bejaht kennzeichnet sich eigentlich selbst.