dritte Person im Mietvertrag ZWS-pflichtig?!

Hummel @, Montag, 27.06.2011 (vor 4926 Tagen)

Hallo Liebe Community,

ich möchte zusammen mit meiner Freundin in eine gemeinsame Mietwohnung ziehen. Wir sind beide noch in der Ausbildung (Student) und werden durch unsere Eltern Unterstützt. Nun sagt, die Hausverwaltung, dass unser Einkommen für diese Wohnung nicht ausreichen würde. Eine Bürgschaft durch unsere Eltern akzeptieren sie auch nicht.
Die Hausverwltung sagt, die einzige Methode sie es, eine Dritte Person (in dem Fall mein Vater) mit in den Mietvertrag zu nehmen.
Da mein Vater selbst kein Wohnsitz in Berlin hat, müsste er sich dann überhaupt in Berlin anmelden>
Wie gesagt, es geht der Hausverwaltung nur darum, dass ein ausreichendes Einkommen aller Mieter gewährleistet wird. Wenn er nun als dritt Mieter in der Vertrag kommt und sich nicht dort anmeldet, geht das> Er nutzt die Wohnung ja auch nicht!>
Vielen Dank!!! Bin für jede Antwort sehr dankbar!

dritte Person im Mietvertrag ZWS-pflichtig?!

Alfred @, Montag, 27.06.2011 (vor 4926 Tagen) @ Hummel

» ... müsste er sich dannüberhaupt in Berlin anmelden>
Generell gilt der Mieter wohl als Inhaber der Wohnung. Aber deswegen ist er nicht meldepflichtig – das wäre er nur, wenn er die Wohnung auch zum Wohnen oder Schlafen benutzen würde. Damit besteht für Deinen Vater keine Zweitwohnungsteuerpflicht
Wenn Du zusammen mit Deiner Freundin die Wohnung als Hauptwohnung oder alleinige Wohnung nutzt, entsteht überhaupt keine Steuerpflicht. Lasst Ihr Euch mit Nebenwohnung registrieren, könnte es heikel werden – da ist das Gesetz ein bisschen schwammig und lässt Raum für seherische Auslegungen