dritte Person im Mietvertrag ZWS-pflichtig?!
» ... müsste er sich dannüberhaupt in Berlin anmelden>
Generell gilt der Mieter wohl als Inhaber der Wohnung. Aber deswegen ist er nicht meldepflichtig – das wäre er nur, wenn er die Wohnung auch zum Wohnen oder Schlafen benutzen würde. Damit besteht für Deinen Vater keine Zweitwohnungsteuerpflicht
Wenn Du zusammen mit Deiner Freundin die Wohnung als Hauptwohnung oder alleinige Wohnung nutzt, entsteht überhaupt keine Steuerpflicht. Lasst Ihr Euch mit Nebenwohnung registrieren, könnte es heikel werden – da ist das Gesetz ein bisschen schwammig und lässt Raum für seherische Auslegungen
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- dritte Person im Mietvertrag ZWS-pflichtig?! -
Hummel,
27.06.2011
- dritte Person im Mietvertrag ZWS-pflichtig?! - Alfred, 27.06.2011