ZWS Köln bei Leerstand

HansundHilde @, Freitag, 01.07.2011 (vor 5152 Tagen)

Wie sieht es mit der Steuerpflicht bei Leerstand aus, wenn Vermietungsbemühungen wegen der bestehenden Verkaufsabsicht des Vermieters ohne Erfolg blieben. Und: wie sind diese Bemühungen (nach 6 Jahren!) zu belegen> :-|

ZWS Köln bei Leerstand

Alfred @, Freitag, 01.07.2011 (vor 5152 Tagen) @ HansundHilde

» Und: wie sind diese Bemühungen (nach 6 Jahren!) zu
» belegen>
Wohl kaum, versuchen kann man es allemal. Und der getätigte Verkauf macht das ja einigermaßen glaubhaft - wenn man glauben will.
Trotzdem gilt die Formel: Kein Hauptwohnung, keine Nebenwohnung = keine Zweitwohnung (so steht es zumindest in der Satzung).
Und die Frage, warum nur Besitzer von Zweifamilienhäusern gefragt werden, ist allemal berechtigt.