ZWSt nur unter Vorbehalt zahlen

WN @, Freitag, 01.07.2011 (vor 5150 Tagen)

Hallo,
wenn man schon in Köln um die ZWSt für die leerstehende Wohnung im Zweifamilenhaus nicht drumherum kommt, sollte man diese unter Vorbehalt zahlen> Könnte ja mal sein, daß irgendein Gericht diesen Unfug für nicht Rechtens eklärt. Dann könnte man die gezahlten Steuern von der Stadt doch zurückfordern.
Wie hoch ist eigendlich in Köln die Steuer für eine nicht ausgebaute, also damit nicht vermietbare Wohnung>

ZWSt nur unter Vorbehalt zahlen

Alfred @, Freitag, 01.07.2011 (vor 5150 Tagen) @ WN

» Dann könnte man die gezahlten Steuern von der Stadt doch
zurückfordern.
Kann man nicht, wenn der Steuerbescheid erst Mal bestandskräftig ist. Geld zurück im Erfolgsfall gibt es nur für den Kläger.

» Wie hoch ist eigendlich in Köln die Steuer für eine nicht ausgebaute, also damit nicht vermietbare Wohnung>
Das bestimmt die Stadt selbst in eigener Selbstherrlichkeit. Und was heißt schon "nicht ausgebaut">