ZWS Köln ???

Ballaballa @, Samstag, 02.07.2011 (vor 5045 Tagen)

Hallo.
Ich hoffe jemand kann etwas Licht ins Dunkel bringen.
Gestern bekam ich von der Stadt Köln die Aufforderung eine Steuererklärung zur ZWS abzugeben.
Wir sind eine dreiköpfige Familie (Verheiratet, 1 Kind) und bewohnen ein EFH in Köln.
In der Erklärung habe ich dies der Stadt Köln mitgeteilt.
Das Problem ist das ich noch eine ETW in Köln besitze die von meinen Eltern unentgeldlich genutzt wird.
Für diese ETW mache ich jedes jahr eine Steuererklärung in der ich alle Werte (Einnahmen/Ausgaben) mit Null angebe.
Ich habe also keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, setze aber auch keine Kosten ab.
Diese Erklärung wird vom Finanzamt auch so immer akzeptiert und es wird ein Steuerbescheid mit "Null" Steuern erstellt.
Die Frage ist ob ich für ein EFH überhaupt ZWS bezahlen muss und wie sich die ETW hier auswirkt.
In dem Schreiben der Stadt Köln ist als betroffenes "Objekt" immer nur das EFH genannt.Die ETW wird nicht erwähnt !

ZWS Köln ???

StellaD @, Samstag, 02.07.2011 (vor 5045 Tagen) @ Ballaballa

Hallo "BallaBalla",

also ich verstehe das jetzt so: Du lebst mit Deiner Familie in dem Einfamilienhaus z. B. in der "Gartenstraße". Dann hast Du aber auch noch eine ETW z. B. in der
"Ritterstraße", wo dan Deine Eltern unendgeldlich drin wohnen. (Die Straßen sind frei erfunden und dienen nur als Beispiel, um den Unterschied zu erkennen). Ich nehme an das Du auch der Eigentümer beider Objekte bist>!
Dann liegt der Fall für die Stadt ganz klar dar, Du hast eine Zweitwohnung. Unerheblich ist , das Du das dem Finanzamt geltend gemacht hast, da diese Steuer der ZW nicht in Staat fließt, sondern es dient als Steuereinnahme der Stadt Köln, das sind 2 verschiedene Töpfe. In Deinem Fall wirst Du kaum aus dieser Misere rauskommen:-(
Was ich definitiv nicht verstehe ist, dass die Stadt dein 1Familienhaus als Objekt der ZW angibt. Vielleicht hab ich aber auch da was falsch verstanden>!> Ist es wirklich ein 1Familienhaus> Oder ist eine Einliegerwohnung mit dabei>...und auch damit von der Stadt gemeint>>> Dann könnte man dies Sache anders regeln.......Was steht im Melderegister, wie bist Du/Ihr (Eltern) da gemeldet>>>
Schreib nochmal wenn ich das ganze falsch verstanden haben soll.....:waving: viele Grüße Stella

ZWS Köln ???

StellaD @, Samstag, 02.07.2011 (vor 5045 Tagen) @ Ballaballa

Hallo nochmal,

so moooomentmal!!! Ließ Dir doch bitte mal die Satzung (Beschluß)über diese ZwSTS gründlichst durch....dann nimmt Dir den Fragebogen von der Stadt Köln zur Hand....dann merkst Du wie absurd die ganze Sache ist!!!! Denn normaler weise könntest Du den Fragebogen soooo gar nicht ausfüllen!!!! Für Dein Kapitel gibts nix anzukreuzen!!! Du bist Eigentümer der ETW und des EFH, so !.. im EFH Wohnst Du und Deine Familie, Deine Eltern wohnen in der ETW. Niemand von denen hat weder eine Hauptwohnung noch eine N eben(Zweit)Wohnung. Also zahlst Du nix !!!! (Bei dem Fragebogen handelt es sich immer um Neben(Zweitwohngen)und Deine Eltern sind bestimmt nicht als Zweitwohnung in der ETW gemeldet !!) Du kannst den Fragebogen so nicht ausfüllen, diese Situation ist dort nicht aufgeführt!!!! Ruf bei der Stadt Köln an und frag nach , wie Du diese Sache handhaben mußt!
Schreib mal zurück was die Beamten dazu zu sagen haben, bin neugierig!
vile Glück und viele Grüße Stella

ZWS Köln ???

Ballaballa @, Samstag, 02.07.2011 (vor 5045 Tagen) @ StellaD

Hallo Stella,

Hab den Fragebogen schon an die Stadt zurückgeschickt, mit der Erklärung das das im Schreiben betroffene Objekt ein EFH ist und somit eine ZWS nicht angewendet werden kann.
Die ETW wird von der Stadt gar nicht erwähnt.
Ich bin mir nicht sicher ob die überhaupt von der ETW wissen.

ZWS Köln ???

StellaD @, Samstag, 02.07.2011 (vor 5045 Tagen) @ Ballaballa

Na, dann ist doch alles Klar!
Oh meine Güte, was
muss es der Stadt doch verdammt schlecht gehn ...finanziell...,wenn die jetzt schon EFH anschreiben.
Voll Banane!

ZWS Köln ???

AltKölner @, Samstag, 02.07.2011 (vor 5045 Tagen) @ Ballaballa

Hallo BallaBalla,
Mich erstaunt nur das du von der Stadt Köln angeschieben worden bist. Die haben nur Briefe an ZFH verschickt.Bitte
schau mal in dein Grundbuch,nicht das es als ZFH eingetragen ist.Die Stadt bezieht ihre Daten vom Grungbuch-
amt o. Finanzamt.
MFG AltKölner

ZWS Köln ???

Ballaballa @, Montag, 04.07.2011 (vor 5043 Tagen) @ AltKölner

Ich habe mal im Grudbuch nachgesehen.
Hier kann ich leider nicht erkennen, das mein Haus ein ZFH ist.
AAAAAABER: Der Einheitswertbescheid besagt das unser Haus als ZFH geführt wird.
Somit macht das Schreiben der Stadt natürlich Sinn.
Die Frage ist nun: WAS JETZT >
Denn tatsächlich ist das Haus ein EFH.Zumal wir nur etwas weniger als 80qm Wohnfläche haben.

ZWS Köln ???

Alfred @, Montag, 04.07.2011 (vor 5043 Tagen) @ Ballaballa

» Der Einheitswertbescheid besagt das unser Haus als ZFH geführt wird. Somit macht das Schreiben der Stadt natürlich Sinn.
Somit macht das Schreiben der Stadt natürlich Sinn.
Das Schreiben der Stadt ist willkürlich und bleibt sinnlos. Das hat mit dem Einheitswert überhaupt nichts zu tun.

» Die Frage ist nun: WAS JETZT >
Da Du den Fragebogen schon ausgefüllt hat, solltest Du erst Mal in Ruhe abwarten. Im Endeffekt müsste gelten: Keine Nebenwohnung, keine Hauptwohnung = keine Zweitwohnung.

ZWS Köln ???

Charlie @, Montag, 04.07.2011 (vor 5043 Tagen) @ Alfred

Wenn ich die Stadt Köln richtig verstehe, muss man auch für eine Zweitwohnung im eigenen Haus zahlen. Also obwohl man Eigentümer ist, die Wohnung selbst nutzt und nur eine Adresse hat, besteht eine Zweitwohnung. Dies könnte hier der Fall sein, da die zweite Wohnung des ZFH selbst genutzt wird. Laut Denken der Stadt Köln.
Die Frage ist, wie wird man den Makel einer Zweitwohnung los. Kann man Zweitwohnungen wieder abmelden>
Weiß hier jemand Bescheid>

ZWS Köln ???

Alfred @, Montag, 04.07.2011 (vor 5042 Tagen) @ Charlie

» Wenn ich die Stadt Köln richtig verstehe, ... Laut Denken der Stadt Köln.
Zum Denken braucht man im allgemeinen zwei Ohren.
Wenn die Stadt Köln ihre eigene Satzung verstehen würde, wüsste sie, was für einen Unsinn sie mit der „Aktion Zweifamilienhaus“ betreibt. Verhindern kann das wohl nur noch ein Gericht, das keine Mutmaßungen anstellt.

» Die Frage ist, wie wird man den Makel einer Zweitwohnung los. Kann man Zweitwohnungen wieder abmelden>
Wie willst Du eine Zweitwohnung abmelden, wenn Du sie nie angemeldet hast.

ZWS Köln ???

StellaD @, Dienstag, 05.07.2011 (vor 5041 Tagen) @ Charlie

Hallo Charlie,

ließ Dir mal die "Satzung" guuuut durch, dann wirst Du feststellen müssen, das der Fragebogen rein garnix mir der Satzung zu tun hat (Betreff der ZFH)!!! Trotzdem ist die Stadt im Glauben, alles würde richtig laufen.

Gruß Stella