ZWS Köln/2.Wohnung bei Eltern/HW am Studien- /Arbeitsort

ST77 @, Sonntag, 03.07.2011 (vor 4945 Tagen)

Hallo,

da ich hier bislang eher den umgekehrten Fall gelesen habe, bitte ich um Rat bei folgender Konstellation:

- Ich habe 1998 auswärts mein Studium aufgenommen. In dieser Zeit habe ich die Hauptwohnung bei meinen Eltern gemeldet gelassen und den Zweitwohnsitz in der jeweiligen Unistadt belassen (1998-2000 Gießen; 2000-2002 Mainz). In Mainz habe ich 2002 meinen Hauptwohnsitz auch offiziell angemeldet, da das Pendeln in dieser Zeit endgültig aufhörte und ich tatsächlich nur noch 1-2 Mal pro Jahr für wenige Tage (Weihnachten, Geburtstag der Mutter u.ä.) in Köln war. Ich hatte kein Zimmer in der elterlichen Wohnung, keinen Schlüssel, stand nicht im Mietvertrag o.ä.

Bei der Anmeldung in Mainz sagte man mir, mein Wohnsitz in Köln würde abgemeldet. Damals (2002) in Zeiten vor der ZWS habe ich diesem Sachverhalt aber nur wenig Bedeutung beigemessen, also nicht weiterrecherchiert. Dabei handelte es sich wohl nur um einen Tausch von Haupt- und Nebenwohnsitz.

Nun bekam ich 2010 einen Brief zur Steuerfeststellung. Diesen habe ich nur zum Teil ausgefüllt und deutlich gemacht, dass ich keinen Zugriff auf die Wohnung meiner Eltern habe, ich also keine Angaben zur Miete o.ä. machen kann.

Daraufhin habe ich gut 1,5 Jahre nicht mehr gehört und die Sache vergessen.

Nun kommt aktuell ein Steuerbescheid für die Jahre 2005-2011 mit einer geschätzten Miete und davon ausgehend, dass ich Alleinmieter bin. Alles in allem rund 5.000 (!) Euro Steuerschuld. Mein Anruf bei der Stadt war wenig erfolgreich: Schreiben von 2010 nicht erhalten, Steuerbescheid also rechtens usw.

Gibt es hier jemanden, der Rat weiß> Lohnt eine Klage>

ZWS Köln/2.Wohnung bei Eltern/HW am Studien- /Arbeitsort

Alfred @, Sonntag, 03.07.2011 (vor 4944 Tagen) @ ST77

» da ich hier bislang eher den umgekehrten Fall gelesen habe,
Dein Fall ist eigentlich der übliche - besonders in Köln.

» Lohnt eine Klage>
Ja, auf alle Fälle. Die Stadt nimmt bei diesem Sachverhalt erfahrungsgemäß den Steuerbescheid sofort zurück, weil sie weiß, dass sie verliert. Dann bleibt nur die Frage: Wer trägt die Gerichtskosten. Da müsste man die Verwaltungsakte einsehen.