ZWS Köln/2.Wohnung bei Eltern/HW am Studien- /Arbeitsort
» da ich hier bislang eher den umgekehrten Fall gelesen habe,
Dein Fall ist eigentlich der übliche - besonders in Köln.
» Lohnt eine Klage>
Ja, auf alle Fälle. Die Stadt nimmt bei diesem Sachverhalt erfahrungsgemäß den Steuerbescheid sofort zurück, weil sie weiß, dass sie verliert. Dann bleibt nur die Frage: Wer trägt die Gerichtskosten. Da müsste man die Verwaltungsakte einsehen.
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ST77,
03.07.2011
- ZWS Köln/2.Wohnung bei Eltern/HW am Studien- /Arbeitsort - Alfred, 03.07.2011