Lesen ZWZ Köln
Die Stadt Bonn hat zu 99% die gleiche Satzung wie Köln.
Ich habe heute die Stadtverw. Bonn angerufen und fragte :
Ich möchte gerne in Bonn ein ZFH kaufen. Ich bin der Eigentümer und bewohne dann eine Wohnung und mein Eltern
die andere. Alle sind alleine den in Bonn gemeldet.(Haben
also keine Hauptwohnung und keine Nebenwohnung) Die Anwort
der netten Dame am Telefon sagte: Das betrifft mich nicht
da ich ja denn keine Nebenwohnung in Bonn habe. Meine Frage
an das Forum : Können die Bonner Stadtbediensteten besser
die Satzung lesen als die Kölner Stadtbediensteten >
Wie kann man den so ein Beiblatt beilegen !>
MFG an Alle
AltKölner
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Darüber, was die Kölner Stadtverwaltung bewogen hat, zur Vermeidung von Vollzugsdefiziten die „Aktion Zweifamilienhaus“ zu starten, kann man nur rätseln.
Darüber, welche Gedanken sich der Verfasser des „Beiblattes“ gemacht hat, kann man ebenfalls nur rätseln (ein Bekannter von mir – er ist übrigens Psychiater – hat eine klare Auffassung davon und wie mit den Verantwortlichen zu verfahren wäre).
Es wird wohl ohne Klagen nicht abgehen und da wird es entscheidend darauf ankommen, ob das VG Köln Mutmaßungen anstellt oder die Satzung als Maßstab heranzieht.
Art. 3 Abs. 1 GG halte ich auf jeden Fall für verletzt, denn mehrere Wohnungen (und damit auch Zweitwohnungen) kann man auch in einem Einfamilienhaus innehaben. So wie die „Aktion Zweifamilienhaus“ zur Vermeidung von Vollzugsdefiziten natürlich auch auf
- Mietwohngrundstücke,
- Geschäftsgrundstücke,
- gemischtgenutzte Grundstücke und
- land- und forstwirtschaftlichen (Wohnteil)
auszudehnen wäre. Denn:
Zweitwohnungen können immer und überall sein.