DefinitionDrittwohnung

eisdealer @, Donnerstag, 07.07.2011 (vor 5057 Tagen)

Hallo,

ich bin in einer deutschen Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet und habe als Zweitwohnung ein WG-Zimmer in Leipzig, für dass ich jetzt für 2010 ZWS zahlen soll... damit werde ich mich wohl abfinden müssen, da kein Ausnahmekriterium wirklich auf mich zutrifft.

Nun mache ich mir Gedanken, wie ich von dieser Steuer in Zukunft loskomme. Leipzig schließt bei der ZWS-Erhebung Drittwohnungen aus...

1. Wie definiert sich so eine Drittwohnung, also wie erreiche ich es, dass das WG-Zimmer in L.E. Drittwohnung wird> Würde es genügen wenn ich in der anderen Stadt mit zwei Wohnsitzen gemeldet bin>

2. Und was passiert, wenn meine Wohnung in Leipzig mitten im Jahr zur Drittwohnung wird> Wird die ZWS dann anteilig für die ersten Monate fällig>

DefinitionDrittwohnung

Alfred @, Donnerstag, 07.07.2011 (vor 5057 Tagen) @ eisdealer

Auch wenn es idiotisch klingt (was es eigentlich ja auch ist):
Eine Drittwohnung hat in Leipzig derjenige, der dort mehr als eine Zweitwohnung hat.
Ob das auch zutrifft, wenn jemand in Leipzig Haupt- und Nebenwohnung hat, wäre eine interessante Frage.