Köln, die Stadt verlangt ZWS auch ohne Nebenwohnung

Bruno113 @, Sonntag, 10.07.2011 (vor 5085 Tagen)

Hallo,

auch wir sind von der Stadt Köln angeschrieben worden, eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abzugeben. Folgende Situation liegt vor: Meine Frau und ich bewohnen als gemeinsame Eigentümer ein Haus, das wir durch Erweiterung und Ausbau in den heutigen Zustand versetzt haben. Bei der darauf folgenden Einheitsbewertung im Jahre 2000 wurde das Haus als Zweifamilienhaus bewertet. Faktisch ist es aber ein Einfamilienhaus mit einer Küche, einem Stromzähler und einer Klingel. Melderechtlich sind meine Frau und ich seit über 20 Jahren mit alleinigem Wohnsitz in diesem Haus gemeldet. In diesem ganzen Zeitraum haben Nebenwohnungen weder in diesem Haus noch an einer anderen Adresse bestanden.

Die Stadt Köln macht die Erhebung der Zweitwohnungssteuer allein an der Tatsache fest, dass unser Objekt vom Finanzamt als Zweifamilienhaus bewertet wurde. Auf die tatsächlichen und melderechtlichen Verhältnisse wird nicht abgestellt. Das erscheint uns doch sehr abenteuerlich und auf rechtlich wackligen Beinen zu stehen.
Wenn man den § 2 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln aufmerksam liest, stellt man fest, dass hier mit Begriffen aus dem Meldegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gearbeitet wird (Hauptwohnung, Nebenwohnung). In § 2 Abs. 4 der Zweitwohnungssteuersatzung kommt dies dann explizit zum Ausdruck: „Eine Wohnung dient als Nebenwohnung im Sinne des Nordrhein-Westfälischen Meldegesetzes, wenn sie von einer dort mit Nebenwohnung gemeldeten Person zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes inne gehalten wird.“
Mir ist nicht bekannt, dass man sich an seinem alleinigen Wohnsitz auch noch ein zweites Mal mit Nebenwohnung anmelden muss, wenn das Haus vom Finanzamt als Zweifamilienhaus bewertet wurde.

Auf Ihrer Internetseite gibt die Stadt den Hinweis: „Die Besteuerung einer eigengenutzten Einliegerwohnung kann daher nur vermieden werden, wenn das Finanzamt Ihr Objekt als Einfamilienhaus bewertet hat.“ Dies wird als alternativlos hingestellt, ist es das wirklich> Und kann der hierfür notwendige Antrag auf Artfortschreibung beim Finanzamt auch rückwirkend ab 2005 gestellt werden> Oder muss für den zurückliegenden Zeitraum von 2005 bis zur Neubewertung durch das Finanzamt die Zweitwohnungssteuer nachbezahlt werden> In vielen Fällen wird eine Artfortschreibung und Neubewertung auch zu einem höheren Einheitswert und damit zu höheren Grundsteuern führen.

Zur Zeit sehe ich nur die Möglichkeit die beiliegenden Formulare unausgefüllt zurück zu senden mit der Erklärung, dass keine Zweitwohnung vorhanden ist. Füllt man die Formulare aus, hat man automatisch anerkannt, eine Zweitwohnung inne zu haben.

Die Stadt Köln hat 13000 Zweifamilienhausbesitzer angeschrieben. Davon dürften viele Fälle wie der unsere gelagert sein. Ich hoffe auf viele Meinungen, Ideen und Tipps, wie man am besten bis zum Ende der Erklärungsfrist am 31.7.2011 reagiert.

Köln, die Stadt verlangt ZWS auch ohne Nebenwohnung

Kommunalfreund @, Sonntag, 10.07.2011 (vor 5085 Tagen) @ Bruno113

» Die Stadt Köln hat 13000 Zweifamilienhausbesitzer angeschrieben.

Lieber Bruno, die Stadt Köln braucht wie viele andere Kommunen auch in der Bundesrepublik Deutschland weitere Einnahmen. Beim Bund werden Gesetze beschlossen ohne zu entscheiden wer die Kosten dazu tragen soll. Es wird einfach festgelegt, die Kommunen müssen dafür Sorge tragen und was bleibt am Schluss übrig> Den Kommunen geht einfach das Geld aus. In der Folge kommen solche Klemmzüge wie die Zwst.- diese wird als Kann- Steuer betittelt und jene Komunen die sich dieser Einnahmequelle nicht annehmen sind dann selbst die "lackierten" ! Der Bund braucht Geld für ganz Europa umd die Mitglieder der EU sichtlich zu retten.
Folglich ist das Verhalten der Kölner Verwaltung mehr als zu begrüßen,denn wer mit einer Familie ein Zweifamilienhaus bewohnt der sollte für dessen Luxus auch eine Aufwandsteuer
bezahlen. Die Besteuerung von Studenten - selbst wenn diese Bafög - Bezieher sind - so die Gerichtsentscheidungen - werden zu Recht mit einer Aufwandsteuer belastet.
Was auf der einen Seite richtig ist darf also bei Reichen nicht als falsch bezeichnet werden!
Bestes Beispiel in jüngster Zeit: Der Bund will die energetische Sanierung per Gesetz vorschreiben, wer dafür kein Geld hätte,der sollte einfach sein Haus verkaufen,aber um nach dem Atomausstieg Strom zu sparen - muss die Gebäudesanierung durchgesetzt werden.
Lasst uns gespannt sein ob CSU - Ramsauer`s Idee von Steuervergünstigung durch Abschreibemöglichkeiten Gehör finden wird- ich befürchte nein!:-D

Köln, die Stadt verlangt ZWS auch ohne Nebenwohnung

Alfred @, Sonntag, 10.07.2011 (vor 5085 Tagen) @ Kommunalfreund

Der Geldbedarf der Kommunen ist unbegrenzt – die meisten geben immer mehr aus, als sie einnehmen. Und das ist nicht nur eine Folge der durch den Bund geregelten Einkommensteuerverteilung. Das grundsätzlich legitime Interesse der Kommunen an der Erzielung von Einnahmen, um Maßnahmen im allgemeinen Interesse vornehmen zu können, rechtfertigt allerdings nicht die Ausgestaltung der Zweitwohnungsteuer in einer Weise, die verfassungswidrig ist.
Dein Gesabber von dem Luxus, der mit der ZWSt angeblich besteuert wird, ist langsam unerträglich. Ob die Besteuerung von Studenten - selbst wenn diese Bafög-Bezieher sind – zu Recht erfolgt, ist noch lange nicht raus. Sie erfolgt durchgängig auf der Grundlage verfassungswidriger Satzungen.
Und was unterscheidet ein Zweifamilienhaus mit 8 Wohnungen (gem. ZWStS Köln) von einem Einfamilienhaus mit 10 Wohnungen oder einer Anwaltskanzlei mit 4 Wohnungen oder … oder ...

Köln, die Stadt verlangt ZWS auch ohne Nebenwohnung

Alfred @, Sonntag, 10.07.2011 (vor 5085 Tagen) @ Bruno113

» Zur Zeit sehe ich nur die Möglichkeit die beiliegenden Formulare unausgefüllt zurück zu senden mit der Erklärung, dass keine Zweitwohnung vorhanden ist. Füllt man die Formulare aus, hat man automatisch anerkannt, eine Zweitwohnung inne zu haben.
Durchaus richtig, so meine bisherige Empfehlung. Wobei abzuwarten ist, wie die Stadt selbst und das VG auf diesen Unfug reagiert.
Den Brief an den OB nicht vergessen – der wollte VOR der Wahl ja sogar die ZWSt überhaupt abschaffen.