CDU-Fraktion fordert Anpassung der Zweitwohnungssteuer

flory @, Sonntag, 10.07.2011 (vor 5086 Tagen)

CDU-Fraktion fordert Anpassung der Zweitwohnungssteuer

Kommunalfreund @, Sonntag, 10.07.2011 (vor 5086 Tagen) @ flory

» http://www.cdu-koeln.de/attachment.php>attachmentid=4349

Aha jetzt wo die SPD in NRW das Sagen hat = die Regierung stellt,da wird man bei der CDU auch auf die Zweitwohnungssteuer aufmerksam - ist es immer soooo dort wo die SPD regiert ist die CDU-CSU gegen die Zweitwohnungssteuer> siehe Stadt München! Da hat doch im Wahlkampf zur Büprgermeisterwahl der CSU-Kandidat die Abschaffung der Zweitwohnungsteuer dem Wähler versprochen>
Ich finde es richtig gut, dass die Stadt Köln u. U. als Vorreiter für alle Kommunen, auch an die Reichen sich richtet um die Finanzsituation der Stadt Köln auf relativ einfache Art mit relativ wenig Aufwand verbessert.

Wer so reich ist - das bestätigt doch auch das Finanzamt- bei der Ermittlung Zweifamilienhaus- der sollte auch zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Bei einem Studenten - das bestätigen doch auch die VG- Entscheidungen- ist der Aufwand zu Recht besteuert mit der Zwst.- Weshalb soll denn eine Familie, die alleine ein Zweifamilienhaus bewohnt nicht auch mit der Zwst. belastet werden.
Ich hoffe doch dass die Ministerpräsidentin von NRW der CDU einen Korb gibt und das Kölner Steueramt ein Lob als Musterverwaltung ausgesprochen bekommt.:-|

CDU-Fraktion fordert Anpassung der Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Sonntag, 10.07.2011 (vor 5086 Tagen) @ Kommunalfreund

Lass die Parteien mal aus dem Spiel – die verhalten sich in der Sache nicht konsequent. In Köln passiert genau das, was zu erwarten war: Wenn die ZWSt eine nicht unerhebliche Zahl von wahlberechtigten Bürgern betrifft, werden die Parteien wach.
Dein „leuchtendes Beispiel“ Köln kannst Du getrost knicken. Gerade die Kölner mit ihren rüden, gesetzwidrigen Methoden kosten den gemeinen Steuerzahlern mehr Geld, als die ZWSt der Stadt netto einbringt. Von wegen „relativ einfache Art“ mit „relativ wenig Aufwand“. Allenfalls als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme könnte man das tolerieren.
Die Ministerpräsidentin von NRW geht der Antrag der Kölner CDU-Ratsfraktion einen feuchten Staub an, und Körbe kann sie da schon gar nicht verteilen. Außerdem hat sie andere Probleme.

» Weshalb soll denn eine Familie, die alleine ein Zweifamilienhaus bewohnt nicht auch mit der Zwst. belastet werden.
Ganz einfach: Weil sie keine Zweitwohnung i.S. Kölner Satzung hat.

CDU-Fraktion fordert Anpassung der Zweitwohnungssteuer

StellaD @, Dienstag, 12.07.2011 (vor 5084 Tagen) @ Kommunalfreund

» » http://www.cdu-koeln.de/attachment.php>attachmentid=4349
»
» Aha jetzt wo die SPD in NRW das Sagen hat = die Regierung stellt,da wird
» man bei der CDU auch auf die Zweitwohnungssteuer aufmerksam - ist es immer
» soooo dort wo die SPD regiert ist die CDU-CSU gegen die
» Zweitwohnungssteuer> siehe Stadt München! Da hat doch im Wahlkampf zur
» Büprgermeisterwahl der CSU-Kandidat die Abschaffung der Zweitwohnungsteuer
» dem Wähler versprochen>
» Ich finde es richtig gut, dass die Stadt Köln u. U. als Vorreiter für alle
» Kommunen, auch an die Reichen sich richtet um die Finanzsituation der Stadt
» Köln auf relativ einfache Art mit relativ wenig Aufwand verbessert.
»
» Wer so reich ist - das bestätigt doch auch das Finanzamt- bei der
» Ermittlung Zweifamilienhaus- der sollte auch zur Zweitwohnungssteuer
» herangezogen werden. Bei einem Studenten - das bestätigen doch auch die VG-
» Entscheidungen- ist der Aufwand zu Recht besteuert mit der Zwst.- Weshalb
» soll denn eine Familie, die alleine ein Zweifamilienhaus bewohnt nicht auch
» mit der Zwst. belastet werden.
» Ich hoffe doch dass die Ministerpräsidentin von NRW der CDU einen Korb gibt
» und das Kölner Steueramt ein Lob als Musterverwaltung ausgesprochen
» bekommt.:-|

Seit wann ist man "reich", wenn man ein "ZFH" hat, in dem die eigene Familie wohnt >>>>>>> Klar, kann nur mal wieder einer sagen der in Wirklichkeit absolut kein Ahnung hat!! Wie alle Politiker! Typisch !:angry:

CDU-Fraktion fordert Anpassung der Zweitwohnungssteuer

LionelHutz @, Sonntag, 10.07.2011 (vor 5086 Tagen) @ flory

» INFO

Ihr von der CDU seid auch eine komische Truppe.

Jahrelang preist Ihr die Zweitwohnungssteuer als vom Himmel geschickt und als die Erlösung allen Übels an. Rechtsstaatswidrige rückwirkende Besteuerung, Datenschutz, Verstöße gegen KAG und Abgabenordnung, alles kein Problem für Euch...

Dann behauptet die böse SPD einfach mal ins Blaue hinein, dass alle Eure CDU-Zweifamilienhäuser auch besteuert werden müssen und schon werdet Ihr aufgeregt und giftig.

Ihr wisst es doch selbst. Die Zweitwohnungen von Kölnern müssen auch besteuert werden, sonst ist die Zweitwohnungssteuer verfassungswidrig. Die 'Aktion Zweifamilienhäuser' dient der Vermeidung von Vollzugsdefiziten, das gebt Ihr ja selbst in Eurer Vorlage zu.

Am Ende einigt man sich im Rat darauf, die Zweitwohnungssteuer abzuschaffen, damit die Zweifamilienhausbesitzer nicht zahlen müssen.

Hänneschentheater! Aber wenn es der Sache dient... :clap:

CDU-Fraktion fordert Anpassung der Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Sonntag, 10.07.2011 (vor 5085 Tagen) @ LionelHutz

» Rechtsstaatswidrige rückwirkende Besteuerung, Datenschutz, Verstöße gegen KAG und Abgabenordnung, alles kein Problem für Euch...
Du hast unsoziales Verhalten vergessen. Es ist eine Tatsache, dass diese Steuer, so wie sie z.B. in den Universitätsstädten erhoben wird, sämtlichen staatlichen Bildungsbemühungen zuwiderläuft und damit öffentliche Belange beeinträchtigt. Ein Strafgefangener bleibt für seine Villa steuerfrei, ein in der Ausbildung befindlicher muss für 12 qm im Wohnheim ZWSt berappen. Weil Ausbildung nicht im staatlichen Interesse liegt>

» Die 'Aktion Zweifamilienhäuser' dient der Vermeidung von Vollzugsdefiziten, ...
Diese Vermeidung von Vollzugsdefiziten, wie sie von Verwaltung und Rat propagiert wird, steht bisher als leere Worthülse im Raum.

» Am Ende einigt man sich im Rat darauf, die Zweitwohnungssteuer abzuschaffen, damit die Zweifamilienhausbesitzer nicht zahlen müssen.
Das wäre natürlich DIE Lösung – aber sie wird nicht kommen. Obwohl ich zugeben muss, dass Deine Erwägung. man wolle die ZWSt verwaltungsseitig gegen die Wand fahren, immer wahrscheinlicher wird.

CDU-Fraktion fordert Anpassung der Zweitwohnungssteuer

LionelHutz @, Montag, 11.07.2011 (vor 5085 Tagen) @ Alfred

» » Die 'Aktion Zweifamilienhäuser' dient der Vermeidung von Vollzugsdefiziten, ...
» Diese Vermeidung von Vollzugsdefiziten, wie sie von Verwaltung und Rat propagiert wird, steht bisher als leere Worthülse im Raum.

Das Vollzugsdefizit besteht. Das haben Oberbürgermeister, Finanzdezernentin, SPD und CDU schon richtig erkannt.

In Köln wird durch die Zweitwohnungssteuersatzung grundsätzlich _jede_ Zweitwohnung besteuert. Das ergibt sich bereits durch verfassungskonforme Auslegung der Satzung. Alles andere wäre unzulässig.

Das Problem für den Vollzug der Steuer besteht aber darin, dass effektiv nur die Zweitwohnungsinhaber besteuert werden, die ihre Zweitwohnung in Köln als Nebenwohnung gemeldet haben. Nur diese Personengruppe kann die Stadt Köln gemäß ihrer Zweitwohnungssteuersatzung zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern (Vgl. § 9 Abs. 4 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln). Der Grund dafür dürfte darin liegen, dass die Kölner Zweitwohnungssteuer ursprünglich eben gerade nicht als 'echte Zweitwohnungssteuer' sondern als Strafsteuer auf das Anmelden einer Nebenwohnung eingeführt wurde. Bis vor kurzem wurde von der Kölner Verwaltung noch ernsthaft die Auffassung vertreten, dass Steuer zahlen muss, wer im Register mit Nebenwohnung eingetragen ist, unabhängig davon, ob das Register richtig ist oder nicht. Das würde bereits der Grundsatz der Steuergerechtigkeit gebieten. Die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wurde, frecher Weise, von der Verwaltung als Beleg für diese These angeführt.

Zur Abwendung eines Vollzugsdefizits ist es jetzt erforderlich, Zweitwohnungsinhaber die nicht mit Nebenwohnung gemeldet sind, aus dem Hut zu zaubern.

Da es für dieses Unterfangen aber wohl keine rechtliche Grundlage gibt und diese wohl auch nicht rechtmäßig erlassen werden kann, müssen rechtlich sehr zweifelhafte 'Aktionen' für diesen Zweck herhalten.

Jede Wohnung kann eine Zweitwohnung sein. Und noch besser: Bei mehreren Bewohnern/Eigentümern/Inhabern ist es sogar möglich, dass die Wohnung für den einen steuerpflichtige Zweitwohnung ist, während sie für den anderen steuerfrei ist.

Anders als durch Rasterfahndung und Ermittlungen in Blaue hinein, sind die nicht gemeldeten Zweitwohnungsinhaber nicht aufspürbar.

Wann meldet sich eigentlich mal Konrad Adenauer(!) zu Wort>

Sein Vorgänger fühlte sich durch die letzte Aktion der Verwaltung zur Abwendung eines Vollzugsdefizits (damals übrigens unter CDU Bürgermeister Fritz Schramma) „in die Zeit der Sowjet-Zone zurückversetzt“! :rotfl:

CDU-Fraktion fordert Anpassung der Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Montag, 11.07.2011 (vor 5085 Tagen) @ LionelHutz

» Das Vollzugsdefizit besteht. Das haben Oberbürgermeister,
» Finanzdezernentin, SPD und CDU schon richtig erkannt.
Das eines besteht: Ja. Aber das falsche.

» In Köln wird durch die Zweitwohnungssteuersatzung grundsätzlich _jede_ Zweitwohnung besteuert. Das ergibt sich bereits durch verfassungskonforme Auslegung der Satzung. Alles andere wäre unzulässig.
Vollzugsdefizite gibt es nach der Kölner Satzung zu Hauf – aber die beschränken sich eben nicht auf die ZFH bzw. betreffen diese überhaupt nicht. Was eine Zweitwohnung ist, bestimmt die Satzung – und nach der Kölner ist das jede Nebenwohnung, die der Nutzer innehat (zumindest in der neueren Auslegung durch das BVerwG). Das ist seit 2005 mit Recht als verfassungswidrig gebrandmarkt. Noch 2010 hat das BVerfG diese Definition der Zweitwohnung nicht übernommen und spricht stattdessen (wie im Übrigen wohl auch das BVerwG) von der „nicht überwiegend genutzten Wohnung“.

» Das Problem für den Vollzug der Steuer besteht aber darin, dass effektiv nur die Zweitwohnungsinhaber besteuert werden, die ihre Zweitwohnung in Köln als Nebenwohnung gemeldet haben.
Das Problem für den Vollzug der Satzung besteht wohl eher darin, dass eben nicht alle Zweitwohnungen/Zweitwohnungsinhaber (gem. Satzung) besteuert werde können. Wie viele Wohnungen jemand für seinen persönlichen Bedarf innehat, spielt nach der Kölner Satzung überhaupt keine Rolle. Das ist ja wohl auch ständige Rechtsprechung vieler Gerichte.

» Jede Wohnung kann eine Zweitwohnung sein. Und noch besser: Bei mehreren Bewohnern/Eigentümern/Inhabern ist es sogar möglich, dass die Wohnung für den einen steuerpflichtige Zweitwohnung ist, während sie für den anderen steuerfrei ist.

Und noch besser (weil so schön absurd): Jede Wohnung kann viele Zweitwohnungen sein.

» Wann meldet sich eigentlich mal Konrad Adenauer(!) zu Wort>
Der hat sein Statement vorausschauend (er kannte ja seine Kölner) schon lange abgebeben: Ich blicke in einen Abgrund ..."

CDU-Fraktion fordert Anpassung der Zweitwohnungssteuer

Kommunalfreund @, Montag, 11.07.2011 (vor 5085 Tagen) @ LionelHutz

» Dann behauptet die böse SPD einfach mal ins Blaue hinein, dass alle Eure CDU-Zweifamilienhäuser auch besteuert werden müssen und schon werdet Ihrm aufgeregt und giftig.:-D
» Ihr wisst es doch selbst. Die Zweitwohnungen von Kölnern müssen auch besteuert werden, sonst ist die Zweitwohnungssteuer verfassungswidrig.
Die 'Aktion Zweifamilienhäuser' dient der Vermeidung von Vollzugsdefiziten,
das gebt Ihr ja selbst in Eurer Vorlage zu.:-P
Die Stadt Überlingen am Bodensee führte vor 30 Jahren die Zweitwohnungsteuer ein. Sie zog die ortsfremden Inhaber von Zweitwohnungen zur Zahlung dieser neuen Steuer heran. Viele Gemeinden in den alten und auch in den neuen Bundesländern folgten diesem Beispiel. Die ortsfremden Inhaber von Zweitwohnungen wehrten sich jedoch.
Das Bundesverfassungsgericht erkannte vor 20 Jahren für Recht: Zur Zahlung der Zweitwohnungsteuer ist verpflichtet, wer eine Zweitwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf innehat, und zwar Ortsansässige genauso wie Ortsfremde, weil die Zweitwohnungsteuer eine Aufwandsteuer ist, ihre Erhebung bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht widerspricht und die Freistellung der ortsansässigen Zweitwohnungsinhaber gegen das Grundrecht aller Bürger auf Gleichbehandlung durch die öffentliche Verwaltung verstößt (BverfG, Beschluss vom 06.12.1983, 2 BvR 1275/79, B II.1., BverfGE 65/325 = NJW 1984/785=DVBl 1984/216 = BB 1984/276 = WM 1984/53).

In allen Kommunen ob in Bayern oder in NRW sind bisherige Kläger und Betroffene nicht auf diese Schliche gekommen, ja man gönnt doch in der Regel diesen Kommunen diese wichtigen Einnahmen.
Die Stad Köln weiss scheinbar ganz genau was da blühen könnte wenn nur einer diese Vollzugsdefizite einklagen würde.
Dieses hat z. B. auch der ehem. Stadtdirektor für Finanzen
Dr. Gerh. Eckert exakt schriftlich niedergeschrieben.
Also Kölner macht weiter soo wegen ein paar Meckerern = 13000 Besitzer von Zweifamilienhäusern -sonst
lauft die Köln die Gefahr die Aberkennung der Richtigkeit der Satzung. Was das bedeuten würde >> Rückwirkende Nachforderungen könnten nicht rechtens sein denn es sind nun über 5 Jahre - die Satzung ist auch für die zurückliegende Zeitspanne ungültig zu erklären.
Liegt es nun an der fehlenden Intelligenz vieler Sachbearbeiter > Die sitzen u.U. nur Ihre Zeit ab- wissen allerdings nicht was das für Folgen haben kann!
Aber außer dem Verlust des Arbeitsplatzes kann denen auch nicht allzuviel passiersn - ebenso wie dem Aufsichtsrat von der Bayerischen Landesbank - trotz verschuldeter Nachlässigkeit zahlen die Steuerzahler 3,7 Mrd. € - tolle Aussichten >>>
Oder die Betroffenen von der Zwst sind wirklich allesamt viel zu dumm um sich zu wehren >

CDU-Fraktion fordert Anpassung der Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Montag, 11.07.2011 (vor 5085 Tagen) @ Kommunalfreund

» Die Stadt Überlingen am Bodensee führte vor 30 Jahren die Zweitwohnungsteuer ein.
Was hat die Überlinger Zweitwohnungsteuer mit der Kölner zu tun>

» Das Bundesverfassungsgericht erkannte vor 20 Jahren für Recht:
Vollständig lautet der Tenor des 28 Jahre alten Beschlusses:
§§ 1 und 2 Abs. 2 der Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer ...sind mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig, weil sie ohne hinreichenden, sachlichen Grund nur auswärtige Zweitwohnungsinhaber, soweit sie nicht aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken in der Stadt wohnen, besteuern.
Da wäre doch glatt meine Frage: Warum werden die Erwerbszweitwohnungen Auswärtiger in Köln nur in Ausnahmefällen besteuert>

» ...man gönnt doch in der Regel diesen Kommunen diese wichtigen Einnahmen.
Also, Deine Behauptung, dass Kläger und Betroffene „in der Regel diesen Kommunen diese wichtigen Einnahmen“ gönnen, lässt bei Dir auf einen geistigen Kurzschluss, zumindest aber auf heftige Wahrnehmungsstörungen schließen. Empfehlung: Nachdenken könnte helfen.

» Die Stad Köln weiss scheinbar ganz genau was ...
Aber wirklich nur scheinbar. Richtig ist wohl eher, dass sie noch nie wusste, was sie tut.

» Also Kölner macht weiter soo wegen ein paar Meckerern =
So nennt man unter Kommunalfreunden wohl Bürger, die sich gegen kommunale Willkür wehren>

» 13000 Besitzer von Zweifamilienhäusern ...
Besitzer eines Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhauses zu sein, bedeutet noch lange nicht, Inhaber einer Zweitwohnung zu sein. Und: 13.999 Besitzer von ZFH sind etwa 25.000 wahlberechtigte Bürger. Und das ist ganz was anderes als 25.000 nicht wahlberechtigte Studenten

» ... sonst lauft die Köln die Gefahr die Aberkennung der Richtigkeit der Satzung.
Die an sich schon rechtlich bedenklich ist. Das geht schon damit los: Welche Fassung der Satzung ist eigentlich gültig>

» Oder die Betroffenen von der Zwst sind wirklich allesamt viel zu dumm um sich zu wehren >
Also, Deiner Meinung wären sie doch Meckerer, wenn sie sich wehrten.

CDU-Fraktion fordert Anpassung der Zweitwohnungssteuer

Kommunalfreund @, Montag, 11.07.2011 (vor 5085 Tagen) @ Alfred

» Also, Deine Behauptung, dass Kläger und Betroffene „in der Regel diesen Kommunen diese wichtigen Einnahmen“ gönnen, lässt bei Dir auf einen geistigen Kurzschluss, zumindest aber auf heftige Wahrnehmungsstörungen
» schließen. Empfehlung: Nachdenken könnte helfen.

Von wegen Geistesgestörtheit oder Kurzschluss, wenn ich über einen befreundeten Immomakler in Erfahrung bringen kann wie sich ein Käufer einer Ferienwohnung, ein "Nordlicht aus der Nähe von Osnabrück" in Bezug auf die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in Bayern sich überraschend äußert. Da war sogar der Vermittler der Meinung es gehört sich zu einem anständigen Kaufmann, dass er auf die Belastung Zweitwohnungssteuer hinweist. Zur Überraschung kommt von dem Interessent und Käufer folgendes Zitat:
" Ich akzeptiere diese Besteuerung zu Gunsten der Tourismuskommune, denn wenn ich schon hier sein darf dann will ich auch ein der Sache entsprechendes Ansehen genießen, da könnte meinetwegen die Steuer doppelt so hoch sein würde ich mich schämen dies zu kritisieren. Das Geld steht dieser Kommune zu. Es ist schade, dass diese schönen bayerischen Tourismusorte die Steuer nicht schon vor 30 Jahren eingeführt haben, denn damit hätte man es vermieden solches undankbares Publikum anzusiedeln, welches diese Besteuerung kritisiert. Ich möchte gerne unter Gleichgesinnten und Bürgern meine Urlaubs- und Erholungstage verbringen und nicht unter solchen die sich eine Ferienwohnung kaum leisten können. Ich kann es mir leisten und hoffe, dass durch diese Besteuerung die Vermögenden stärker angesiedelt werden. Der Bürgermeister von Oberstaufen ist angeblich ganz glücklich eine neue Generation von Gästen auf Zeit zu bekommen.
Das Preisgefüge für so eine Ferienwohnung hat inzwischen doch so stark gelitten, dass man sich die schönsten Wohnungen zu billigsten Konditionen aussuchen kann. Aufgrund der Eurokrise kann es sein, dass ich mir noch eine zweite Ferienwohnung gegen Barzahlung versteht sich zulegen werde."
Zitatende
Hier kann auch ich nur empfehlen: Nachdenken lohnt sich!

CDU-Fraktion fordert Anpassung der Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Montag, 11.07.2011 (vor 5085 Tagen) @ Kommunalfreund

Deine Behauptung war, dass Kläger und Betroffene in der Regel diesen Kommunen diese wichtigen Einnahmen“ gönnen,...
Das "Kläger und" hatte ich bewusst fett hervorgehoben.
Klar, und dieses Nordlicht aus der Nähe von Osnabrück – das liegt aus der Sicht eines Schleswig-Holsteiners auf dem Balkan – gehört zu den Klägern, die „in der Regel diesen Kommunen diese wichtigen Einnahmen“ gönnen (deswegen klagen sie).
Ich ergänze (ohne Hoffnung auf Erfolg) meine Empfehlung an Dich: Erst lesen, dann denken, dann (vielleicht) schreiben. In Deinem Fall wäre es vmtl. besser, Du lässt das mit dem Schreiben.