Die Kölner FDP Stadratsfraktion = gegen die Zwst.

Rebell @, Dienstag, 12.07.2011 (vor 5086 Tagen)

FDP- Stadtratsfraktion von Köln liegt mit den Bestrebungen gegen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer goldrichtig mit der Argumentation
:-P „Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist und bleibt ein Schwachsinn“.;-) ;-)
Leider haben dieses die meisten Kommunalvertreter noch nicht kapiert oder wollen es nicht zur Kenntnis nehmen. Es wäre nun an der Zeit, dass insgesamt die Zweitwohnungssteuer durch ein Grundsatzurteil wegen der fast überall anzutreffenden willkürlichen Vollzugsdefizite die allermeisten Satzungen für ungültig erklärt würden.
Oder die Bundes FDP setzt sich für einen Antrag zu einem Gesetzentwurf ein die ungerechte Beutelschneiderei Zweitwohnungssteuer generell abzuschaffen.
In Bayern, wo die Uhren generell anders gehen wie im übrigen Bundesgebiet, liegt die Bayern- FDP lt. Mitteilung vom Fraktionsführer Thomas Hacker, im Rahmen der Evaluierung, mit Ihrer Forderung einer Abschaffung zwar gut und richtig, die Übermacht der CSU lässt allerdings die FDP an der kurzen Leine und hofft bei der nächsten Landtagswahl wieder über die Alleinherrschaft ohne Koalitionsvertrag auszukommen. Bei einer derartigen Parteienlandschaft wie diese in Bayern vorzufinden ist, dürfte dieses sogar noch eventuell möglich werden, aber die Entscheidung liegt nicht nur bei der CSU sondern alleine bei den Wählern.
Die Bayern – SPD- Fraktion ist schon immer dafür eingetreten, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, Zweitwohnungssteuer zu erheben. So schreibt der Haushalts- und finanzpolitische Sprecher der SPD und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Abgeordnete Volkmar Halbleib v. 30.06.2011 und bekundet noch weiter: „Uns ist darüber hinaus bekannt, dass die Nebenwohnsitze in die Berechnung der Schlüsselzuweisungen einfließen. Aus unserer Sicht gibt es keinen neuen Sachstand.“
Dazu darf verraten werden, dass die Abgeordnete Frau Schmitt-Bussinger als Kommunalpolitische Sprecherin im Arbeitskreis für Kommunalfragen bei einer Diskussionsrunde am 7.10.2009 mit Zweitwohnungsbesitzern im Maximilianeum eine Wette um eine Flasche Sekt verloren hatte. Damals war, so der inzwischen gewonnene Eindruck, diese bayerische Doppelstrategie bei der SPD unbekannt.
Obwohl diese Doppelstrategie bei fast allen Abgeordneten im Bayerischen Landtag bei der Beschlussfassung zur Änderung der KAGO 2004 unbekannt gewesen ist darf man es der SPD nicht für Übel nehmen, sogar der inzwischen amtierende Ministerpräsident Horst Seehofer hat mit seiner Stellungnahme vom 29.03.2007 folgenden unwahren Satz zu Papier diktiert.: Der Anlass für die Einführung der Zweitwohnungssteuer, ist die Verteilung der Steuererträge. Dabei wurden bisher nur Personen mit Erstwohnsitz berücksichtigt. Für eine Person mit Nebenwohnsitz erhielt die jeweilige Gemeinde kein Geld!
Fakt ist alle bayerischen Oppositionsparteien haben versagt und der CSU Türen und Tore für die Ungerechtigkeit offen gelassen und registrieren mit größter Schadensfreude wie die FDP- Bayern von der CSU permanent gegängelt und attackiert wird um diese unter die 5% Hürde zu bringen.
Aufruf an alle von der Zweitwohnungssteuer Betroffene in ganz Deutschland, bitte nicht verzagen und sich nicht der größten Gruppe im Lande – den Nichtwählern anzuschließen - sondern jenen Parteien die so vehement wie die CDU-CSU SPD und Grüne samt Freien Wählern und Linken die Zwst. für eine glaubwürdige Politik verteidigen,einfach einen schmerzlichen Denkzettel verpassen!
Weitere Infos entnehmen Sie bitte http://www.juergenkeitel.de/:-D :-D

Die Kölner FDP Stadratsfraktion = gegen die Zwst.

LionelHutz @, Dienstag, 12.07.2011 (vor 5086 Tagen) @ Rebell

» ... (sehr viel Text)

Die Kölner FDP Stadtratsfraktion hat im Rat der Stadt Köln am 7. Oktober 2010 einer rechtsstaatswidrigen, rückwirkenden Ausweitung der Kölner Zweitwohnungssteuer zugestimmt.

http://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp>__kvonr=24095&voselect=4703

Das bedeutet: Die Kölner FDP wollte erreichen, dass rückwirkend mehr Menschen Zweitwohnungssteuer zahlen müssen als bisher!

Der entsprechende Ratsbeschluss wurde bisher sowohl durch das Verwaltungsgericht Köln als auch durch das Oberwaltungsgericht NRW eben aus diesem Grund für nichtig erklärt.

Die letzte entsprechende veröffentlichte Entscheidung des OVG NRW findet sich hier: Beschluss des OVG NRW vom 7. Juni 2011, Aktenzeichen: 14 A 2181/10

Natürlich behauptet die Kölner FDP selbst, dass sie gegen die Zweitwohnungssteuer ist. Ob man ihr das vor dem geschilderten Hintergrund ernsthaft glauben möchte ist eine andere Sache.

Wer versucht, die Steuer in rechtswidriger Weise auszuweiten und gleichzeitig behauptet, er sei gegen die Steuer, hat seine Glaubwürdigkeit, meiner Meinung nach, verspielt.

Die Kölner FDP Stadratsfraktion = gegen die Zwst.

Rebell @, Dienstag, 12.07.2011 (vor 5086 Tagen) @ LionelHutz

» Wer versucht, die Steuer in rechtswidriger Weise auszuweiten und gleichzeitig behauptet, er sei gegen die Steuer, hat seine Glaubwürdigkeit, meiner Meinung nach, verspielt.
Da gebe ich Ihnen uneingeschränkt Recht- aber .......
Versuchen Sie mal in glaubwürdiger Weise zu erläutern welche Parteipolitische Gruppierung gibt es noch ohne die Glaubwürdigkeit zu verspielen >
Ist es verwunderlich wenn die Bürger sich belogen betrogen und bestohlen fühlen müssen >

Die Kölner FDP Stadratsfraktion = gegen die Zwst.

Alfred @, Dienstag, 12.07.2011 (vor 5086 Tagen) @ LionelHutz

» Wer versucht, die Steuer in rechtswidriger Weise auszuweiten und gleichzeitig behauptet, er sei gegen die Steuer, hat seine Glaubwürdigkeit, meiner Meinung nach, verspielt.
Es ist das alte Lied:
Man kann nur verspielen. was man besitzt.

Zu der Beschlussvorlage selbst:
Natürlich war die Verwaltung verblüfft, dass das VG plötzlich von seinen Mutmaßungen ablässt und sich an die gesetzlichen Vorgaben hält. Damit konnte nun wirklich kein Mensch rechnen.
Aber wenn man die Begründung zu dieser Beschlussvorlage liest, stößt sofort sauer auf, dass man ausschließlich auf die vorgebliche Benachteiligung durch das Anknüpfen an die melderechtliche Registrierung (die so generell nicht zulässig ist) abhebt. Das ist aber sekundär, denn geschützt durch Art. 6 ist die Entscheidung für die gemeinsame eheliche Wohnung, die dann im Melderecht zu der entsprechenden Registrierung führt. Entscheidend ist aber, dass die Personen von der Belastung durch die Zweitwohnungsteuer nicht erfasst werden, die nicht infolge einer ehelichen Bindung von der Verlegung ihres Wohnsitzes an ihren Beschäftigungsort abgehalten werden. Mithin:
1. Die ZWSt darf nicht an die Verlagerung des Wohnsitzes anknüpfen.
2. Der „überwiegende Aufenthalt“ ist dabei zweitrangig.