ZWS Köln

AltKölner @, Dienstag, 12.07.2011 (vor 5373 Tagen)

Lt. Pressemiteilung der Stadt Köln Anwortfrist verlängert
bis zum 31.okt.2011. + Weitere Steuerbefreiungen
für Zweifamiliehäuser ( siehe Stadt Köln / Steuer u.Gebühren
Zweitwohnungssteuer.)

ZWS Köln

Alfred @, Dienstag, 12.07.2011 (vor 5373 Tagen) @ AltKölner

Na bitte, schon kommt Bewegung in die Sache. Bei richtiger Betrachtung und sachgerechter Ausfüllung ist das "Beiblatt ZFH" damit hinfällig – das Ergebnis ist immer: „Keine Steuerpflicht“.

Fragt sich nur, ob und wie weit man sich auf derartige Verlautbarungen verlassen kann.

Sollte die Verwaltung also bei ZFH Vollzugsdefizite erkannt haben, heißt es abwarten, was ihr nun einfällt, um diese zu beseitigen. Vielleicht kommt sie aber auch zu der Erkenntnis, dass es überhaupt keine Vollzugsdefizite gibt bzw. nie gegeben hat. Auf weitere Entscheidungen des Hohen Rates bzgl. ZWSt dürfte das ohne Einfluss bleiben. Wenn die Verwaltung wieder was Neues vorschlägt, wird man – wenn überhaupt – die falschen Fragen stellen und im Übrigen auf die Expertise der so nachdrücklich bewährten Verwaltungsfachleute vertrauen.